Webinar - ESV-Akademie
Workation, internationale Dienstreisen, Fachkräfte aus Drittstaaten oder konzerninterne Entsendungen gehören für viele Unternehmen zur Praxis. Dabei stellen sich je nach Fall Fragen aus Arbeits- und Steuerrecht, Sozialversicherung, Aufenthalts- und Melderecht sowie weiteren Rechtsgebieten.
Im zweitägigen Webinar stehen typische Global-Mobility-Fälle im Mittelpunkt. Der interdisziplinäre Arbeitskreis beleuchtet die jeweils relevanten rechtlichen Fragen – von Workation und mobilen Tätigkeiten aus dem Ausland über grenzüberschreitende Dienstreisen und Fachkräfte-Inbound bis zu Konzernentsendungen nach Deutschland und einem Dreiländerfall.
Auch eigene Praxisfälle können anonymisiert eingereicht werden. Ausgewählte Fragestellungen werden vom gesamten Arbeitskreis live analysiert und beantwortet. So erhalten die Teilnehmenden eine praxisnahe Einordnung konkreter grenzüberschreitender Fallkonstellationen.
| Termin | Ort | Preis* |
|---|---|---|
| 25.11.2026- 26.11.2026 | online | 593,81 € |
Tag 1: Die Dauerbrenner – Workation, Dienstreise, Fachkräfte-Inbound
09:00–09:10 Uhr | Eröffnung: Begrüßung & Kompass für zwei Vormittage
09:10–09:55 Uhr | Fall 1: Der Dauerbrenner – Workation & mobiles Arbeiten aus dem Ausland
Vom Einzelantrag zur Policy: typische Workation-Anfragen und ihre rechtliche Einordnung
Sechs Risikofelder im Zusammenspiel:
Live-Voting: Wie regeln die Teilnehmenden Workation heute – und was empfiehlt der Arbeitskreis?
Fall-Tandem
09:55–10:40 Uhr | Fall 2: Die grenzüberschreitende Dienstreise – der unterschätzte Compliance-Fall
10:40–10:50 Uhr | Pause
10:50–11:30 Uhr | Fall 3: Die Wunschkandidatin aus dem Drittstaat – Fachkräfte nach Deutschland holen
11:30–11:50 Uhr | Q&A: Offene Fragen zu den Fällen des Tages
11:50–12:00 Uhr | Abschluss Tag 1 & Ausblick auf Tag 2
Tag 2: Entsendungen nach Deutschland, der Dreiländerfall und Ihre Fälle
09:00–09:10 Uhr | Auftakt: Rückblick auf Tag 1 & nachgereichte Fragen
09:10–09:55 Uhr | Fall 4: Konzernentsendungen nach Deutschland – was die aufnehmende Gesellschaft beachten muss
09:55–10:40 Uhr | Fall 5: Eine Führungskraft, drei Länder – München, Zürich, London
· Anstellung in München, Projektverantwortung in Zürich und regelmäßige Tage im Londoner Office
· Sozialversicherung im Dreiländerfall: EU-Verordnung, Freizügigkeitsabkommen Schweiz und TCA UK
· Steuerrecht: Ansässigkeit, Salary Split, wirtschaftlicher Arbeitgeber, 183-Tage-Regel, Betriebsstättenrisiken und Besonderheiten leitender Angestellter
· Arbeitsrecht und Immigration: anwendbares Recht, Schweizer Meldeverfahren und UK Right to Work
10:40–10:50 Uhr | Pause
10:50–11:50 Uhr | Finale: Ihre Fälle – live analysiert vom gesamten Arbeitskreis
11:50–12:00 Uhr | Q&A, Abschluss & Ausblick