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HR zwischen Arbeitsrecht und Datenschutz

Seminar - DeutscheAnwaltAkademie GmbH

Über acht Jahre nachdem die DSGVO Geltung erlangt hat, ergibt sich im Bereich HR ein recht sonderbares Bild: Entweder wird das Thema Datenschutz immer noch stiefmütterlich behandelt. Das kann nicht nur erhebliche Bußgelder zur Folge haben, sondern bei Vernachlässigung der Datensicherheit auch zu einem IT-Super-GAU im Unternehmen führen. Oder aber der Datenschutz hat eine derartige Priorität erhalten, dass dieser fest in Compliance-Prozesse gegossen ist. Dies leider so fest, dass die notwendige Bewegung, die die DSGVO an sich bietet, unmöglich und moderne Personalarbeit im Keim erstickt wird. Icing on the cake, wenn ein Betriebsrat der Auffassung ist, es gäbe ein „datenschutzrechtliches Mitbestimmungsrecht“. Dann wird Personalarbeit zur Sisyphusaufgabe bevor überhaupt ein Software-System implementiert wurde. Demgegenüber steht heute oft die Geschäftsführung, die sagt „Wir müssen das jetzt mit KI machen!“ Der geneigte Personaler oder die beratende Anwältin rauft sich in allen Fällen verzweifelt die Haare. Im Seminar von und mit einer Rechtsanwältin wird die Verzweiflung beiseite geschoben und die DSGVO wie auch die KI-Verordnung pragmatisch, praxis- und lösungsorientiert betrachtet. Dabei werden die untenstehenden Themen je nach Wunsch und Vorerfahrung der Seminargruppe mit der entsprechenden Tiefe bearbeitet.
Termin Ort Preis*
13.11.2026 Leipzig 429,59 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
Das Seminar richtet sich an im Arbeitsrecht tätige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht sowie Juristen und Juristinnen aus Rechts- und Personalabteilungen.

Über acht Jahre nachdem die DSGVO Geltung erlangt hat, ergibt sich im Bereich HR ein recht sonderbares Bild: Entweder wird das Thema Datenschutz immer noch stiefmütterlich behandelt. Das kann nicht nur erhebliche Bußgelder zur Folge haben, sondern bei Vernachlässigung der Datensicherheit auch zu einem IT-Super-GAU im Unternehmen führen. Oder aber der Datenschutz hat eine derartige Priorität erhalten, dass dieser fest in Compliance-Prozesse gegossen ist. Dies leider so fest, dass die notwendige Bewegung, die die DSGVO an sich bietet, unmöglich und moderne Personalarbeit im Keim erstickt wird. Icing on the cake, wenn ein Betriebsrat der Auffassung ist, es gäbe ein „datenschutzrechtliches Mitbestimmungsrecht“. Dann wird Personalarbeit zur Sisyphusaufgabe bevor überhaupt ein Software-System implementiert wurde. Demgegenüber steht heute oft die Geschäftsführung, die sagt „Wir müssen das jetzt mit KI machen!“ Der geneigte Personaler oder die beratende Anwältin rauft sich in allen Fällen verzweifelt die Haare. Im Seminar von und mit einer Rechtsanwältin wird die Verzweiflung beiseite geschoben und die DSGVO wie auch die KI-Verordnung pragmatisch, praxis- und lösungsorientiert betrachtet. Dabei werden die untenstehenden Themen je nach Wunsch und Vorerfahrung der Seminargruppe mit der entsprechenden Tiefe bearbeitet.
Ziele/Bildungsabschluss:
DSGVO-Basics Wie steht es um den Entwurf zum deutschen Beschäftigtendatenschutzgesetz? Betriebsvereinbarungen zu Software- und IT-Systemen – Ist Datenschutz wirklich so ein großes Thema? (Spoiler: Nein) Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO und aktuelle (EuGH-)Rechtsprechung KI und KI-Verordnung im arbeits- und datenschutzrechtlichen Kontext Recruitingprozesse und ihre datenschutzrechtliche Zulässigkeit Das Beschäftigtenverhältnis und seine datenschutzrechtlichen Anforderungen Performance-Messung (VG Hannover, Az. 10 A 6199/20) Datenübermittlung im Konzern Datenübermittlung in Drittstaaten
Material:
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an im Arbeitsrecht tätige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht sowie Juristen und Juristinnen aus Rechts- und Personalabteilungen.
Seminarkennung:
71065-26_3
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