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Live-Online: Anlagevermögen-Update: Wiedereinführung der degressiven AfA - Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter - steuerliches GWG-Wahlrecht

Webinar - Haufe Akademie GmbH & Co. KG

Die Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter sowie die Neuregelung zur Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge eröffnen attraktive Gestaltungsmöglichkeiten. Investitionen in die Digitalisierung fördert die Bundesregierung weiterhin durch die Sofortabschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter – im Vergleich zu den bisherigen Regelungen und mit Blick auf die Handelsbilanz wird deutlich, welch große steuerliche Vorteile sich daraus ergeben. Ergänzend werden aktuelle Änderungen 2026 zu Immobilienthemen besprochen: die handelsrechtliche Beurteilung von Bauvorbereitungskosten, die Abgrenzung von Gebäuden und Betriebsvorrichtungen sowie das aktuelle BMF-Schreiben zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen gegenüber Anschaffungs- und Herstellungskosten und deren Auswirkungen auf das Anlagevermögen.
Termin Ort Preis*
27.10.2026 online 940,10 €
07.12.2026 online 940,10 €
15.12.2026 online 940,10 €
12.01.2027 online 940,10 €
18.02.2027 online 940,10 €

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*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Steuerliche Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter bei Hard- und Software im Steuerrecht


  • Begriff und Umfang der Anschaffungskosten und Herstellungskosten.
  • Ermittlung der Nutzungsdauer im Handels- und Steuerrecht.
  • Anwendungsvoraussetzungen des Sofortaufwandes im Steuerrecht.
  • Anwendungszeitraum.
  • Anwendung auch auf ERP-Software und ergänzende Softwaremodule möglich?
  • Anwendungsvoraussetzungen der Sofortabschreibung für immaterielle und materielle Vermögensgegenstände (Anlagengüter) in der Handelsbilanz.


Das steuerliche GWG-Wahlrecht mit den aktuellen Werten bei der GWG-Sofortabschreibung und dem GWG-Sammelposten


  • Handelsrechtliche Sofortabschreibung bei geringwertigen Vermögensgegenständen und Wirtschaftsgütern.
  • Nutzungsdauer bei immateriellen Vermögensgegenständen (z.B. Software) und immateriellen Wirtschaftsgütern (z.B. Software) im Handels- und Steuerrecht.
  • Begriff der Trivialsoftware.
  • Vollumfänglicher aufwandswirksamer Ansatz (Verbuchung) bei digitalen materiellen Wirtschaftsgütern im Steuerrecht.


Neuregelung der degressiven AfA und einer Sonderabschreibung für Elektro-Pkw im Steuerrecht (Wiedereinführung und Ersteinführung im Jahr 2025 mit Auswirkungen auf das Jahr 2026/2027) sowie mögliche Anwendung in der Handelsbilanz


  • Anwendungsvoraussetzungen.
  • Anwendungszeitraum.
  • Höhe der steuerlichen geometrisch-degressiven AfA (Ermittlung des AfA-Prozentsatzes - 30%).
  • Höhe der steuerlichen Sonderabschreibung für Elektro-Pkw im Jahr der Anschaffung (im Erstjahr) bis zu 75% der Anschaffungskosten. 
  • AfA-Beginn und AfA-Ende unter Beachtung eines möglichen Restbuchwerts.
  • AfA im Jahr der Anschaffung und in den Folgejahren.
  • Behandlung nachträglicher Anschaffungs-/Herstellungskosten oder Anschaffungskosten-Minderungen in Folgejahren bei degressiver AfA.
  • Umstellung auf die lineare AfA und optimaler Zeitpunkt des AfA-Wechsels.
  • Anwendung der geometrisch-degressiven Abschreibung in der Handelsbilanz.
  • Sonderabschreibung und degressive Abschreibung bei Gebäuden. 


Cloud-Computing und IT-Outsourcing


  • Unterscheidung von Kauf-Software, Miet-Software und Cloudbasierten Software-Lösungen (z.B. Saas, Paas, IaaS).
  • Verbuchung.
  • Handelsrechtliche und steuerlich bilanzielle Auswirkungen.
  • KI – Forschungsaufwand vs. Entwicklungsaufwand in Handels- und Steuerbilanz (Behandlung von Aufwendungen im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz).


Aktuelles zu Grundstücken und Betriebsvorrichtungen


  • Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen.
  • Behandlung von Bauvorbereitungskosten in der Handelsbilanz.
  • Erhaltungsaufwand vs. Anschaffungskosten/Herstellungskosten (aktuelle IDW-Stellungnahme(n) unter Einbeziehung des Klimaneutralitätsgesetzes).


 

Dauer/zeitlicher Ablauf:
1 Tag
Ziele/Bildungsabschluss:
  • Erfahre in kompakter Form, welche Investitionen in Hard- und Software – rückwirkend zum 01.01.2021 – sofort abgeschrieben werden können.
  • Investitionen in die digitale Infrastruktur des Unternehmens werden besser planbar; durch die neue Abschreibemöglichkeit stehen mehr liquide Mittel zur Verfügung.
  • Erhalte alle aktuellen Informationen zum steuerlichen GWG-Wahlrecht mit den aktuellen Werten bei der GWG-Sofortabschreibung und dem GWG-Sammelposten.
  • Lerne, wie die Neuregelung der degressiven AfA im Steuerrecht (bzw. deren Wiedereinführung) angewendet werden.
  • Erfahre, wie die Neuregelung der degressiven AfA in der Handelsbilanz Anwendung findet.
Zielgruppe:

Mitarbeitende aus dem Finanz- und Rechnungswesen, Entscheider:innen mit Budgetverantwortung für Digitalisierungsprojekte und des Investitionscontrollings im Anlagevermögen.

Seminarkennung:
32507
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