Sicherheitstraining Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe
Lernformate der Sicherheitstraining SchulungenPräsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 3.103 Schulungen (mit 14.860 Terminen) zum Thema Sicherheitstraining mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Einführung in das Wissensmanagement
- firmenintern
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage

- 19.05.2025- 20.05.2025
- Leipzig
- 1.666,00 €

Junos Operating System - Einführung
- firmenintern
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
- Verständnis von Junos
: Die Teilnehmenden sollen ein solides Verständnis für die Grundlagen und die Architektur des Junos-Betriebssystems entwickeln. - Konfigurationskompetenz
: Die Teilnehmenden sollen in der Lage sein, Juniper-Geräte zu konfigurieren und grundlegende Netzwerkaufgaben auszuführen, wie das Einrichten von Schnittstellen, das Konfigurieren von VLANs und das Routing. - Überwachung und Diagnose
: Die Teilnehmenden sollen lernen, wie sie Netzwerkaktivitäten überwachen können und wie sie Diagnosewerkzeuge verwenden, um Probleme zu erkennen und zu beheben. - Sicherheit
: Die Teilnehmenden sollen grundlegende Sicherheitskonzepte in Junos verstehen und lernen, wie sie Firewalls, Zugriffssteuerungslisten und Sicherheitsrichtlinien konfigurieren können. - Routing-Kenntnisse
: Die Teilnehmenden sollen ein Verständnis für Routing-Protokolle wie BGP und OSPF entwickeln und wissen, wie sie Routing-Tabellen in Junos konfigurieren können. - Hochverfügbarkeit
: Die Teilnehmenden sollen lernen, wie sie Hochverfügbarkeit und Ausfallsicherheit in Junos implementieren können, um Netzwerkausfälle zu minimieren. - Automatisierung
: Die Teilnehmenden sollen grundlegende Automatisierungsfähigkeiten entwickeln, einschließlich der Erstellung von Skripten und der Automatisierung von Aufgaben. - ...

Rechtssicherer Umbau von Maschinen und Anlagen
- 12.06.2025
- Dresden
- 725,90 €

- 03.07.2025- 04.07.2025
- Köln
- 1.511,30 €
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Bei
Gaslöschanlagen
sind darüber hinaus die Verantwortlichkeiten
und Aufgaben aus den berufsgenossenschaftlichen
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim
Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen (DGUV Information
205-026) zu beachten. So müssen zum Beispiel
im Flutungsbereich oder in angrenzenden Bereichen
beschäftigte Personen regelmäßig über die
möglichen Gefahren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen
unterwiesen werden. Die aus dieser Verantwortung
resultierenden Aufgaben können an befähigten Mitarbeitende
delegiert werden.
Eine solche befähigte Person stellt der in den VdS-Richtlinien
für Gaslöschanlagen geforderte „Gaslöschanlagenwart“
dar. Die Anforderungen an die Befähigung
ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese Anforderungen
in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person nach
BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).
„Gaslöschanlagenwarte“ führen die vorgeschriebenen
Kontrollen durch, veranlassen erforderliche Reparaturen
und tragen alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse
in ein Betriebsbuch ein.
Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben der Gaslöschanlagenwärter
vor, aber auch auf die zu treffenden
Maßnahmen, die bei betrieblichen Änderungen notwendig
werden. Hierzu werden im praktischen Teil der
Ausbildung Demo-Gaslöschanlagen besichtigt, an denen
die durchzuführenden Kontrollen gezeigt werden.
Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung.
15 Unterrichtseinheiten bzw. 11,2 Zeitstunden gemäß IDD* DGUV-Information 205-026

- 03.09.2025- 04.09.2025
- Köln
- 1.511,30 €
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Bei
Gaslöschanlagen
sind darüber hinaus die Verantwortlichkeiten
und Aufgaben aus den berufsgenossenschaftlichen
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim
Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen (DGUV Information
205-026) zu beachten. So müssen zum Beispiel
im Flutungsbereich oder in angrenzenden Bereichen
beschäftigte Personen regelmäßig über die
möglichen Gefahren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen
unterwiesen werden. Die aus dieser Verantwortung
resultierenden Aufgaben können an befähigten Mitarbeitende
delegiert werden.
Eine solche befähigte Person stellt der in den VdS-Richtlinien
für Gaslöschanlagen geforderte „Gaslöschanlagenwart“
dar. Die Anforderungen an die Befähigung
ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese Anforderungen
in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person nach
BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).
„Gaslöschanlagenwarte“ führen die vorgeschriebenen
Kontrollen durch, veranlassen erforderliche Reparaturen
und tragen alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse
in ein Betriebsbuch ein.
Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben der Gaslöschanlagenwärter
vor, aber auch auf die zu treffenden
Maßnahmen, die bei betrieblichen Änderungen notwendig
werden. Hierzu werden im praktischen Teil der
Ausbildung Demo-Gaslöschanlagen besichtigt, an denen
die durchzuführenden Kontrollen gezeigt werden.
Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung.
15 Unterrichtseinheiten bzw. 11,2 Zeitstunden gemäß IDD* DGUV-Information 205-026

- 11.12.2025- 12.12.2025
- Köln
- 1.511,30 €
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Bei
Gaslöschanlagen
sind darüber hinaus die Verantwortlichkeiten
und Aufgaben aus den berufsgenossenschaftlichen
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim
Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen (DGUV Information
205-026) zu beachten. So müssen zum Beispiel
im Flutungsbereich oder in angrenzenden Bereichen
beschäftigte Personen regelmäßig über die
möglichen Gefahren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen
unterwiesen werden. Die aus dieser Verantwortung
resultierenden Aufgaben können an befähigten Mitarbeitende
delegiert werden.
Eine solche befähigte Person stellt der in den VdS-Richtlinien
für Gaslöschanlagen geforderte „Gaslöschanlagenwart“
dar. Die Anforderungen an die Befähigung
ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese Anforderungen
in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person nach
BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).
„Gaslöschanlagenwarte“ führen die vorgeschriebenen
Kontrollen durch, veranlassen erforderliche Reparaturen
und tragen alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse
in ein Betriebsbuch ein.
Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben der Gaslöschanlagenwärter
vor, aber auch auf die zu treffenden
Maßnahmen, die bei betrieblichen Änderungen notwendig
werden. Hierzu werden im praktischen Teil der
Ausbildung Demo-Gaslöschanlagen besichtigt, an denen
die durchzuführenden Kontrollen gezeigt werden.
Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung.
15 Unterrichtseinheiten bzw. 11,2 Zeitstunden gemäß IDD* DGUV-Information 205-026

Zeugnisse formulieren und analysieren: Rechtliche Grundlagen
- 09.07.2025
- Berlin
- 1.094,80 €

Internet of Things (IoT) und vernetzte Geräte
- firmenintern
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage

Sicherheit von Veranstaltungen (Praxisworkshop)
- 17.06.2025- 18.06.2025
- Köln
- 1.600,55 €
Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen erstellen/schreiben, prüfen und bewerten
Veranstaltungen lassen sich nur durch sorgfältige Planung und eine gute Abstimmung zwischen dem Veranstalter und den zuständigen Behörden sicher gestalten. Dabei spielen Sicherheitskonzepte eine wichtige Rolle: Ein gutes Sicherheitskonzept ermöglicht es dem Veranstalter, Risiken und Gefahren realistisch einzuschätzen, entsprechende Maßnahmen zu treffen und für alle Beteiligten transparent zu dokumentieren.
Auch Sicherheitsbehörden und Versicherer haben ein großes Interesse daran, dass Veranstaltungen sicher verlaufen. Oft sprechen die verschiedenen Gruppen jedoch nicht dieselbe Sprache. Daher richten sich unser eintägiger Lehrgang (SIVA) und unser zweitägiger Aufbau-Workshop (SIVA-WS) nicht nur an die Verfasserinnen und Verfasser von Sicherheitskonzepten selbst, sondern auch an diejenigen, die die Konzepte prüfen und beurteilen müssen (z. B. genehmigende Behörden und Versicherungen). Denn nur wenn die Konzepte alle sicherheitsrelevanten Aspekte berücksichtigen und von allen Beteiligten auch verstanden werden, kann eine realitätsgerechte und praxisnahe Prüfung, Beurteilung und Umsetzung erfolgen.
SIVA: 8 Unterrichtseinheiten bzw. 6 Zeitstunden gemäß IDDWSIVA: 16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD
