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Zahnbehandlung & Beihilfe (BVO NRW) – Leistungen richtig beurteilen und abrechnen

Seminar - TAW. Technische Akademie Wuppertal e.V.

Beihilfefähigkeit von allgemeinen zahnärztlichen Leistungen (ohne Implantologie und KFO)

 

Dieses Seminar beschäftigt sich mit der Beihilfefähigkeit nach der BVO-NRW und der Anlage 7 von zahnärztlichen Leistungen – außerhalb von KFO und Implantologie. Aus den GOZ Abschnitten C, E, F (Prothetik inkl. Labor/Materialkosten), Abschnitt H (Aufbissschienen) und J (Funktionsanalyse) erweitern Sie Ihre Kenntnisse bei Prüfungen von Rechnungen und Kostenvoranschlägen. Neben Abrechnungsausschlüssen, die die GOZ und die Anlage 7 vorgeben, geht es zudem um die Möglichkeit, nach Anlage 7 der BVO-NRW Leistungen zu erstatten.

Anhand fiktiver Beispiele erarbeiten wir die Lösung in der Gruppe. Grundlage hierfür ist die BVO-NRW und die Anlage 7 und die aktuelle Gebührenordnung für Zahnärzte.

Termin Ort Preis*
04.03.2026 Wuppertal 790,00 €
19.05.2026 Wuppertal 790,00 €
16.09.2026 Wuppertal 790,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Gesetz­liche Grund­lagen:

  • Beihil­fen­ver­ordnung NRW -BVO NRW-

  • Gebüh­ren­ordnung für Zahnärzte -GOZ-

    • Abschnitt C der GOZ: Füllungen, Aufbaufüllungen, Stiftaufbauten, Inlays, Einzelkronen

    • Abschnitt E der GOZ: Parodontologie

    • Abschnitt F der GOZ: Prothetik mit herausnehmbarem und festsitzenden Zahnersatz, Totalprothetik

    • Abschnitt H der GOZ: Aufbissbehelfe, Schienen, Langzeitprovisorien

    • Abschnitt J der GOZ: Funktionsanalyse

  • Gebüh­ren­ordnung für Ärzte -GOÄ-

Beihil­fe­fä­higkeit von zahnärztlichen Leistungen (z.B. Zahnersatz, Laborkosten)

  • Beihil­fe­fä­higkeit von implantatbezogenen Leistungen

Beispiele und Übungen

Erfah­rungs­aus­tausch

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