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Altersversorgung Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Altersversorgung Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 245 Schulungen (mit 823 Terminen) zum Thema Altersversorgung mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 02.12.2024- 03.12.2024
  • Wuppertal
  • 880,00 €


Das Recht des Versorgungsausgleichs bei Ehescheidungen ist hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Vorschriften im „Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)“" und im „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)“" geregelt. Die seit 1.9.2009 geltenden Regelungen haben insoweit die davor maßgebenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der Zivilprozessordnung und des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich abgelöst. Weil aber zudem die Maßgaben für vor dem 1.9.2009 eingeleitete und abgeschlossene Versorgungsausgleichsverfahren weiter zu beachten sind, haben sich die Aufgaben der Versorgungssachbearbeiter:innen deutlich erweitert. Zudem führt das seit 1.9.2009 geltende Recht mitunter zu Auslegungs- und Anwendungsproblemen. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in Bund und Ländern wird der Versorgungsausgleich nach unterschiedlichen Prämissen durchgeführt.

Der Versorgungsausgleich berührt nicht nur Beamte selbst, sondern auch die den Familiengerichten zur Auskunftserteilung verpflichteten Dienstherren. Probleme ergeben sich vornehmlich in der Wertermittlung der in der Ehezeit erworbenen beamtenversorgungsrechtlichen Anrechte. Zudem müssen Versorgungssachbearbeiter:innen in der Lage sein, Entscheidungen der Familiengerichte über den Versorgungsausgleich richtig beurteilen zu können, um die versorgungsrechtlichen Folgen zutreffend umzusetzen. 

Webinar

  • 21.05.2024- 23.05.2024
  • online
  • 1.390,00 €
2 weitere Termine

Dreitägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gem. TRGS 524, Anlage 2 A und der Fachkunde für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen gem. TRGS 524, Anlage 2 B. Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen.

  • 02.07.2024- 05.07.2024
  • Münster
  • 1.783,81 €
2 weitere Termine

Das familienfreundliche Unternehmen sollte nicht nur ein leerer Slogan sein! Lernen Sie daher in diesem Seminar den rechtlichen Rahmen für Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeit sowie Sabbaticals kennen. Sie erhalten praktische Hinweise für den Wiedereinstieg in den Beruf und welche gesetzlichen Möglichkeiten bestehen, um Familie, Pflegefall und Beruf in Einklang zu bringen. Sie erfahren, wie Sie Diskriminierungen und Benachteiligungen von Kollegen, die berufliche Auszeiten in Anspruch nehmen, entgegentreten können.

  • 14.05.2024- 16.05.2024
  • Berlin
  • 1.545,81 €
2 weitere Termine

Wir informieren Sie über die Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Erreichen des Regelrenteneintrittsalters, aber auch zur Weiterarbeit darüber hinaus. Sie lernen, Ihre Kollegen effektiv zu unterstützen und ihnen einen sozialadäquaten Übergang in den endgültigen Ruhestand zu ermöglichen. Dazu geben wir Ihnen Tipps für die rechtssichere Gestaltung der Verträge und beleuchten die begleitenden sozialrechtlichen Aspekte.

  • 18.11.2024- 19.11.2024
  • München
  • 1.523,20 €


Immer wieder gibt es Berichte über Brandfälle in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen. Sie machen deutlich, dass der Brandschutz in Institutionen, die pflegebedürftige Menschen beherbergen, ganz besonders ernst genommen werden muss. Die größte Herausforderung: Viele dieser Menschen sind in ihrer Mobilität und Wahrnehmung eingeschränkt und damit im Brandfall sehr gefährdet. Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen müssen daher schon in der Bauphase eingeplant und im laufenden Betrieb konsequent umgesetzt werden. Auch die Vorkehrungen für den Ernstfall müssen ausreichend Aufmerksamkeit erhalten, ohne dass der Klinik­alltag und die primären Aufgaben der Behandlung und Versorgung darunter leiden.
Dieser zweitägige Lehrgang umfasst 16 Unterrichtseinheiten und gilt für Brandschutzbeauftragte als Fortbildung gemäß der vfdb-Richtlinie 12-09/01* sowie der gleichlautenden Regelwerke DGUV Information 205-003 und VdS 3111. Zusätzlich können Absolvierende des VdS-Lehrgangs „Brandschutzbeauftragter für Krankenhäuser“ aus den vergangenen Jahren damit ihren BSB-Lehrgang aufstocken. Sie erhalten nach Abschluss dieses Fortbildungslehrgangs nachträglich das Diplom der europäischen Brandschutzorganisation CFPA Europe**.
16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD * Richtlinie „Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten“ der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb)** Confederation of Fire Protection Associations Europe

  • 19.12.2024- 20.12.2024
  • Köln
  • 1.523,20 €


Immer wieder gibt es Berichte über Brandfälle in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen. Sie machen deutlich, dass der Brandschutz in Institutionen, die pflegebedürftige Menschen beherbergen, ganz besonders ernst genommen werden muss. Die größte Herausforderung: Viele dieser Menschen sind in ihrer Mobilität und Wahrnehmung eingeschränkt und damit im Brandfall sehr gefährdet. Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen müssen daher schon in der Bauphase eingeplant und im laufenden Betrieb konsequent umgesetzt werden. Auch die Vorkehrungen für den Ernstfall müssen ausreichend Aufmerksamkeit erhalten, ohne dass der Klinik­alltag und die primären Aufgaben der Behandlung und Versorgung darunter leiden.
Dieser zweitägige Lehrgang umfasst 16 Unterrichtseinheiten und gilt für Brandschutzbeauftragte als Fortbildung gemäß der vfdb-Richtlinie 12-09/01* sowie der gleichlautenden Regelwerke DGUV Information 205-003 und VdS 3111. Zusätzlich können Absolvierende des VdS-Lehrgangs „Brandschutzbeauftragter für Krankenhäuser“ aus den vergangenen Jahren damit ihren BSB-Lehrgang aufstocken. Sie erhalten nach Abschluss dieses Fortbildungslehrgangs nachträglich das Diplom der europäischen Brandschutzorganisation CFPA Europe**.
16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD * Richtlinie „Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten“ der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb)** Confederation of Fire Protection Associations Europe

  • 07.05.2024- 08.05.2024
  • Köln
  • 1.523,20 €


Immer wieder gibt es Berichte über Brandfälle in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen. Sie machen deutlich, dass der Brandschutz in Institutionen, die pflegebedürftige Menschen beherbergen, ganz besonders ernst genommen werden muss. Die größte Herausforderung: Viele dieser Menschen sind in ihrer Mobilität und Wahrnehmung eingeschränkt und damit im Brandfall sehr gefährdet. Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen müssen daher schon in der Bauphase eingeplant und im laufenden Betrieb konsequent umgesetzt werden. Auch die Vorkehrungen für den Ernstfall müssen ausreichend Aufmerksamkeit erhalten, ohne dass der Klinik­alltag und die primären Aufgaben der Behandlung und Versorgung darunter leiden.
Dieser zweitägige Lehrgang umfasst 16 Unterrichtseinheiten und gilt für Brandschutzbeauftragte als Fortbildung gemäß der vfdb-Richtlinie 12-09/01* sowie der gleichlautenden Regelwerke DGUV Information 205-003 und VdS 3111. Zusätzlich können Absolvierende des VdS-Lehrgangs „Brandschutzbeauftragter für Krankenhäuser“ aus den vergangenen Jahren damit ihren BSB-Lehrgang aufstocken. Sie erhalten nach Abschluss dieses Fortbildungslehrgangs nachträglich das Diplom der europäischen Brandschutzorganisation CFPA Europe**.
16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD * Richtlinie „Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten“ der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb)** Confederation of Fire Protection Associations Europe

  • 30.09.2024- 01.10.2024
  • Hamburg
  • 1.523,20 €


Immer wieder gibt es Berichte über Brandfälle in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen. Sie machen deutlich, dass der Brandschutz in Institutionen, die pflegebedürftige Menschen beherbergen, ganz besonders ernst genommen werden muss. Die größte Herausforderung: Viele dieser Menschen sind in ihrer Mobilität und Wahrnehmung eingeschränkt und damit im Brandfall sehr gefährdet. Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen müssen daher schon in der Bauphase eingeplant und im laufenden Betrieb konsequent umgesetzt werden. Auch die Vorkehrungen für den Ernstfall müssen ausreichend Aufmerksamkeit erhalten, ohne dass der Klinik­alltag und die primären Aufgaben der Behandlung und Versorgung darunter leiden.
Dieser zweitägige Lehrgang umfasst 16 Unterrichtseinheiten und gilt für Brandschutzbeauftragte als Fortbildung gemäß der vfdb-Richtlinie 12-09/01* sowie der gleichlautenden Regelwerke DGUV Information 205-003 und VdS 3111. Zusätzlich können Absolvierende des VdS-Lehrgangs „Brandschutzbeauftragter für Krankenhäuser“ aus den vergangenen Jahren damit ihren BSB-Lehrgang aufstocken. Sie erhalten nach Abschluss dieses Fortbildungslehrgangs nachträglich das Diplom der europäischen Brandschutzorganisation CFPA Europe**.
16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD * Richtlinie „Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten“ der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb)** Confederation of Fire Protection Associations Europe

  • 13.05.2024- 14.05.2024
  • Hamburg
  • 1.558,90 €
37 weitere Termine

Arbeitszeit, Betriebsrente, Sozialplan und Frauenförderung: Entdecken Sie im Seminar „Rechtssichere Betriebsvereinbarungen“, welche obligatorischen und freiwilligen Betriebsvereinbarungen Sie im Unternehmen umsetzen können.

Webinar

  • 06.06.2024
  • online
  • 702,10 €
2 weitere Termine

Die schnelle Digitalisierung der Arbeitswelt sowie der Struktur- und Mobilitätswandel machen Reorganisation in vielen Bereichen notwendig und unausweichlich. Unternehmen müssen ihr Wissen und ihre Arbeitsprozesse stetig anpassen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Alle Arbeitnehmenden auf diesem Weg mitzunehmen, ist eine echte Herausforderung! Ein Weg kann dabei die Altersteilzeit sein, ein Modell, das, richtig umgesetzt, sowohl für Arbeitnehmende als auch für Arbeitgeber ein echter Gewinn sein kann.

Die Altersteilzeit als strategisches und personalpolitisches Instrument ist nicht zu unterschätzen, denn sie kommt den Bedürfnissen der Belegschaft entgegen und kann damit für den Arbeitgeber der Schlüssel zur Personalanpassung und -erneuerung sein. Zur sicheren Gestaltung und der Umsetzung der ATZ ist es allerdings wichtig, die Besonderheiten des Gesetzes mit den arbeitsrechtlichen, den betrieblichen sowie den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten in Übereinstimmung zu bringen. In unserem Online-Seminar wird Ihnen die Altersteilzeit deshalb in all ihren Ausprägungen mit allen Berechnungen und der Übergang in eine Rente/Arbeitslosigkeit erläutert.

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