Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.634 Schulungen (mit 11.933 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
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Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nach DGUV-I 205-003 (vfdb 12-09/01 und VdS 3111)
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Nach dem 7-tägigen Lehrgang zum Brandschutzbeauftragten dürfen Sie zukünftig selbst Brandschutzhelfer ausbilden.
Im Rahmen des Lehrgangs erhalten die Teilnehmenden die notwendigen Kenntnisse, um die vielfältigen Aufgaben der Brandschutzbeauftragten im Unternehmen übernehmen zu können.
Dabei werden sowohl der vorbeugende und der abwehrende als auch der organisatorische Brandschutz behandelt.
Nach Vorgabe der DGUV-I 305-003 (und der vfdb 12-09/01 sowie VdS 3111) dürfen Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder gleichwertiger Ausbildung und Besuch eines Lehrgangs mit 64 Lerneinheiten (mit nicht mehr als zehn Einheiten pro Schulungstag) als Brandschutzbeauftragte bestellt werden.
Der Lehrgang besteht jeweils aus zwei Teilen:
Herbst 2025:
Teil 1: 11. - 14. November 2025 (Augsburg)
Teil 2: 18. - 20. November 2025 (Augsburg)
Frühjahr 2026
Teil 1: 17. - 20. März 2026 (Lübeck)
Teil 2: 24. - 26. März 2026 (Lübeck)
Sommer 2026:
Teil 1: 07. - 10. Juli 2026 (Dortmund)
Teil 2: 14. - 16. Juli 2025 (Dortmund)
Herbst 2026:
Teil 1: 03. - 06. November 2026 (Augsburg)
Teil 2: 10. - 12. November 2025 (Augsburg)
Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!
Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt um ca. 7:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet gegen ca. 17:00 Uhr.
Themenschwerpunkte
Rechtliche Grundlagen
- Grundlagen und Ziele des Brandschutzes, Brandschutzrecht
- Verantwortung für den Brandschutz im Betrieb
- Aufgaben und Stellung der Brandschutzbeauftragten
- Brandschutzrecht: Vorschriften, Bestimmungen, Regelwerke, Normen
Brandlehre
- Chemisch-physikalische Grundlagen des Brennens und Löschens
Brand- und Explosionsgefahren
- Brandrisiken innerhalb des Betriebes
- Gefährdung von Personen
- Besondere Gefährdungen
- Auswahl geeigneter Brandschutzmaßnahmen
Baulicher Brandschutz
- Bauordnungen der Länder, Sonderbauverordnungen, Technische Baubestimmungen
- DIN 4102 bzw. EN Normen
- Industriebaurichtlinie
- Brandabschnitte
- Baustoffe und Bauteile
- Flucht- und Rettungswege
- Flächen für die Feuerwehr
- Löschwasserversorgung
- Planung und Bewertung baulicher Anlagen unter Gesichtspunkten des Brandschutzes
Anlagentechnischer Brandschutz
- Brand- und Gefahrenmeldeanlagen
- Ortsfeste Feuerlöschanlagen
- Rauch- und Wämeabzugsanlagen
- Instandhaltung
- Löschwasserrückhaltung
Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung
- Tragbare Feuerlöschgeräte
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- Wandhydranten
- Speziallöschgeräte
- Instandhaltung
Brand- und Explosionsgefahren
- Brandrisiken
- Gefährdung von Personen
Organisatorischer Brandschutz und Brandschutzmanagement
- Gefährdungsbeurteilungen / Risikobewertung
- Brandschutzkonzept
- Brandschutzmaßnahmen
- Integration von Brandschutz in der betrieblichen Organisation
- Beurteilung von Brandschutzkonzepten
- Übung Gefährdungsbeurteilungen
- Soziale Kompetenz, Didaktik, Methode und Medienkompetenz für Ausbildung und Unterweisung
Behörden, Feuerwehren und Versicherern
- Zuständige Behörden und deren Aufgaben
- Aufgaben, Arten und Leistungsvermögen von Feuerwehren
- Abwehrender Brandschutz
- Löschwasserversorgung, Löschwasserrückhaltung
- Aufgaben und Leistungen der Versicherer
- Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehr und Versicherern
Schriftliche und mündliche Abschlussprüfung gemäß Kapitel 5
Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.
Microsoft Power BI Advanced Tag 6: DAX Fortgeschritten
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