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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

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03-75 - Sicherheitsbeauftragter nach DGUV Vorschrift 1 § 20 Grundlehrgang zum Erwerb der Fachkunde

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In der heutigen Zeit ist das Thema Arbeitsschutz in Führungsverantwortung von entscheidender Bedeutung. Als Fach- und Führungskräfte tragen Sie eine immense Verantwortung für das Wohlbefinden und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter. Unser Seminar bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kenntnisse im Bereich des Arbeitsschutzes zu erweitern und praktische Methoden zu erlernen, um diese effektiv in Ihren Arbeitsalltag zu integrieren. Durch die Implementierung von Sicherheitsstandards und -verfahren sowie die Förderung einer Sicherheitskultur in Ihrer Organisation können Sie dazu beitragen, das Risiko von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschäden zu minimieren. Dieses Seminar bietet Ihnen nicht nur die Gelegenheit, Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern, sondern auch Ihre Rolle als verantwortungsbewusste Führungskraft weiter zu stärken. Vertiefen Sie Ihre Expertise, um einen maßgeblichen Beitrag zur Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu leisten.

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  • Ostfildern
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Wirksame Erdungs- und Potenzialausgleichsanlagen leisten in technischen Anlagen unverzichtbare Beiträge zur Gewährleistung des störungsfreien und sicheren Betriebs. Der geringe Investkostenanteil verleitet dazu, ihre Planung zu behandeln und damit effiziente Ausführungsmöglichkeiten zu verschenken.

Jungingenieuren Grundlagen der Erdungstechnik zu vermitteln und erfahrene Betriebs- und Planungsingenieure bei der Auffrischung vorhandener Kenntnisse auf den aktuellen Stand zu unterstützen. Die Grundlagen sollen bei der Einarbeitung in den durch die europäische Harmonisierung stark anwachsenden Umfang der Normen für Erdung und Potenzialausgleich von Stromversorgungs- und Informationstechnikanlagen helfen und Faktenmaterial für die Arbeit auf diesem Fachgebiet zur Verfügung stellen.

Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 1 VDSI-Punkt Arbeitsschutz.

Dieses Seminar richtet sich an Ingenieure und Techniker mit elektrotechnischer Ausbildung, die sich mit dem Fachgebiet der Erdungstechnik bekannt machen wollen.

  • 09.03.2026
  • Ostfildern
  • 590,00 €
1 weiterer Termin

Kurs zum Erwerb der Fachkunde nach Röntgenverordnung (jetzt StrlSchG und StrlSchV) in Technik und Forschung für die Fachkundegruppe R 3 (Modul RM) inkl. Prüfung.

Das Modul RM legt die Grundlage für diese Anwendungen: Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern, die in Konstruktion, Eigenschaften und Betriebsweise Vollschutz-, Hochschutz bzw. Basisschutzgeräten entsprechen, sowie von Hochschutzgeräten, Basisschutzgeräten, Gepäckdurchleuchtungs-, Dicken-, Dichte- oder Füllstandsmesseinrichtungen.

Nach dem Kurs wissen Sie Bescheid über die folgenden Lerninhalte:

  • naturwissenschaftliche und messtechnische Grundlagen
  • Aufbau und Funktion verschiedener Gerätetypen
  • apparativer und funktioneller Strahlenschutz
  • Fehlerquellen
  • Bauartzulassungen
  • behördlich vorgeschriebene Prüfungen
  • gesetzliche Grundlagen, Empfehlungen und Richtlinien
  • Aufgaben und Pflichten der Strahlenschutzverantwortlichen und -beauftragten

Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 2 VDSI-Punkt Arbeitsschutz.

SSB für Vollschutz-, Hochschutzgeräte, Basisschutzgeräte…   

  • 19.11.2025- 20.11.2025
  • Dortmund
  • 1.249,50 €
1 weiterer Termin

Der Lehrgang ist thematisch auf die Betriebspraxis von Gewässerschutzbeauftragten abgestimmt. Er vermittelt praktische Hilfestellungen und gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage im betrieblichen Gewässerschutz.Das Seminar dient dem Erhalt der Fachkunde nach § 64 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).


Bitte beachten Sie, dass Sie auch die Möglichkeit haben, im Rahmen der Kombinierten Fortbildung für Mehrfachbeauftragte Ihre Weiterbildung zu absolvieren. Sprechen Sie uns gerne an.


Themenschwerpunkte


  • Das Wasserhaushaltsgesetz - Umsetzung der Anforderungen aus dem IED in der AbwV
  • Wasserhaushaltsgesetz und die AwSV
  • Technische Regeln in der praktischen Anwendung
  • Löchwasserrückhaltung
  • Europäische Hochwassermanagementrichtlinie und die Umsetzung im Wasserhaushaltsgesetz


Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit einem Punkt im Bereich Arbeitsschutz und mit zwei Punkten im Bereich Umweltschutz bewertet.



Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.

  • 25.03.2026
  • Bremen
  • 827,05 €
3 weitere Termine

14-15 - Übertragung von Unternehmerpflichten auf verantwortliche Personen Auswahl, rechtssichere Bestellung und Kontrolle

Webinar

  • 26.01.2026
  • online
  • 827,05 €
5 weitere Termine

1-Tages Intensiv-Seminar

KI sicher und effektiv einsetzen – für Gefährdungsbeurteilung, Analyse & Schutzmaßnahmen

KI im Arbeitsschutz und Brandschutz - Potenziale, Tools, Verantwortung

Künstliche Intelligenz rückt seit der Einführung von ChatGPT immer mehr in den Fokus – auch im Brandschutz und Arbeitsschutz. Hier können KI-Anwendungen Beschäftigte sinnvoll unterstützen und Fachkräfte nachhaltig entlasten. Mit der neuen KI-Verordnung (AI-Act) treten verbindliche Regelungen in Kraft, die Unternehmen dazu verpflichten, ihre Mitarbeitenden im sicheren Umgang mit KI-Systemen zu schulen.

Bereiten Sie sich als KI-Beauftragter auf die Zukunft des Brand- und Arbeitsschutzes vor!

Anhand konkreter KI-Anwendungen zeigen wir, wie Sie Risiken besser erkennen, Gefährdungsanalysen optimieren, Gefährdungsbeurteilungen erstellen und Dokumentationen KI-gestützt entwickeln können. Erfahren Sie, wie KI-Lösungen im Brand- und Arbeitsschutz Prozesse effizienter machen und welche Aufgaben z.B. ein Brandschutz- oder Sicherheitsbeauftragter künftig im Kontext digitaler Tools übernehmen kann. Das Seminar bietet praxisnahe Einblicke in aktuelle Tools und Methoden, vermittelt rechtliche Grundlagen und zeigt, wie Sie eigene KI-Projekte im Unternehmen initiieren und umsetzen. Ideal für alle, die ihre Kompetenzen im Brand- und Arbeitsschutz zukunftsfähig erweitern möchten – ob als Brandschutzbeauftragter oder verantwortliche Fachkraft.

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01-57 - Unterweisung der beteiligten Personen nach ADR Kapitel 1.3
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