Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.711 Schulungen (mit 12.663 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Fachkundige Person HV-Systeme – Stufe 2E Einstieg A
- firmenintern
- Ort auf Anfrage
- 24.740,10 €
Diese Schulung vermittelt die Inhalte auf Basis der DGUV Information 209-093 Stufe 2E Einstieg A und schafft die rechtssichere Grundlage für den Umgang mit Hochvoltsystemen in der Elektromobilität.
Im ersten Schulungsabschnitt stehen die korrekte Handhabung von Messgeräten und Messverfahren sowie praktische Messübungen im Fokus. Die Teilnehmenden lernen grundlegende elektrische Größen kennen und trainieren das Messen an HV-Komponenten, Batterien oder Fahrzeugen. Ziel ist es, die Plausibilität von Messwerten beurteilen zu können und ein fundiertes Verständnis für die Messpraxis im Hochvoltbereich zu entwickeln.
Der zweite Teil der Schulung behandelt unter anderem das Arbeitsschutzsystem, organisatorische Abläufe, Erste Hilfe, IT-Systemen und zugehörige Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus lernen die Teilnehmenden, wie sie eine Gefährdungsbeurteilung, eine Arbeitsanweisung und eine Unterweisung korrekt durchführen.
Die Inhalte werden durch praktische Übungen zur Außer- und Inbetriebnahme von Hochvoltsystemen vertieft. Damit erhalten die Teilnehmenden eine umfassende Qualifikation für das sichere Arbeiten an spannungsfreien HV-Systemen, insbesondere bei der Inbetriebnahme mit Schwerpunkt auf der Prüfung der Schutzfunktion und der Erstellung eines Prüfprotokolls.
Webinar
- 06.07.2026- 07.07.2026
- online
- 560,00 €
Um das Präventionsinstrument des betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM) erfolgreich umzusetzen, bedarf es der richtigen Instrumente und auch Werkzeuge. Dazu gehören nicht nur das einladende (schriftliche) Angebot an die Betroffenen und ein erfolgreiches Integrationsgespräch, sondern auch die Konzeption und Umsetzung wirksamer Präventionsmaßnahmen.
Um diese Maßnahmen aber systematisch und passgenau zu entwickeln, bedarf es zunächst einer sorgfältigen Erhebung von objektiven Belastungen und subjektiven Beanspruchungen, wozu auch die Erfassung psychischer Belastungen gehört. Dabei stellen sich folgende Fragen:
- Wie ist eine systematische Bestandsaufnahme bei „BEM-Fällen“ durchzuführen?
- Welche Werkzeuge können und dürfen von den BEM-Verantwortlichen angewandt werden?
- Welche Methoden sind Praxis orientiert und handhabbar?
- Welche Grundkonzeptionen bei der Entwicklung von Maßnahmen sind möglich?
- Wie kann Betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) sinnvoll in gesamtbetriebliche Prozesse des gesetzlichen Arbeitsschutzes, einer gesundheitsförderlichen Arbeitsplatzgestaltung und interner wie auch externer Fort-und Weiterbildungsangebote verzahnt werden kann?
Webinar
Arbeitsschutzmanagementbeauftragter (DGQ)
- 20.03.2026
- online
- 270,00 €
Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) – in der Automobilindustrie
- firmenintern
- Ort auf Anfrage
- 2.474,01 €
Die verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK) übernimmt im Auftrag des Unternehmens die Fachverantwortung für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Systeme, einschließlich Planung, Überwachung, Kontrolle und der rechtssicheren Delegation elektrotechnischer Aufgaben.
Diese Schulung vermittelt das notwendige Wissen, um der Rolle als vEFK nach DIN VDE 1000-10 gerecht zu werden. Die Inhalte sind fachlich fundiert, organisatorisch wirksam und rechtskonform. Im Fokus stehen die Anforderungen an Organisation und Zuständigkeiten, die rechtssichere Übertragung von Unternehmerpflichten sowie die fachliche Einbindung der Fachkundigen Person für Hochvolt-Systeme (FHV) im Sinne der DGUV Information 209-093.
ISO 45001-Audits: Planung, Durchführung und Nachbereitung
- firmenintern
- Ort auf Anfrage
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Evakuierung - Inhouse-Schulung, Dauer 3 Stunden
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Wie kann eine Evakuierungsübung sachgemäß stattfinden, ohne betriebliche Prozesse signifikant zu stören?
Wie können Fremdfirmen eine ordnungsgemäße Evakuierung einbezogen werden und wie bekommt man Risiken durch Externe in den Griff?
Welche (rechtlichen) Neuerungen und Entwicklungen sind beim Thema „Evakuierung“ aktuell zu beachten?
- Termin auf Anfrage
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Doch wie wählen Brandschutzverantwortliche und Betreiber die richtigen Maßnahmen aus? Wie können Brandabschottungen sicher und effizient in bestehende Strukturen integriert werden? Wo finden Sie die zu Ihrem Betrieb passenden Brandabschnittsgrößen? Welche rechtlichen Vorgaben müssen beachtet werden – und was ist zu tun bei Abweichungen?
Antworten auf diese und weitere Fragen gibt der Brandschutzingenieur und zertifizierte Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz Dieter Schick am 24.09.2025 im Rahmen der „Brandschutz-Fachgespräche“ – kompakt in 3 Stunden, live und online an Ihrem PC.
Zusammenarbeit mit der Feuerwehr - Inhouse-Schulung, Dauer 3 Stunden
- Termin auf Anfrage
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Was sind die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für diese Zusammenarbeit? Welche aktuellen Gesetze und Normen müssen beachtet werden? Wie können Brandschutzverantwortliche und die Feuerwehr gemeinsam planen, sich vorbereiten und – auch im Ernstfall – effektiv kommunizieren? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt unser Experte Online-Live im „Inhouse-Brandschutz-Fachgespräch“ in nur 3 Stunden.
Veranstaltungssicherheit und Brandschutz - Inhouse-Schulung, Dauer 3 Stunden
- Termin auf Anfrage
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Mit welchen Gefahren müssen Brandschutzverantwortliche bei unterschiedlichen räumlichen Voraussetzungen rechnen? Wie vermeiden sie blinde Flecken bei der Veranstaltungsplanung?
Wie werden sie konkret ihrer Verantwortung im Rahmen von Veranstaltungen gerecht?
Praxiswissen für Ausbilderinnen und Ausbilder - Inhouse-Training, Dauer 1-2 Tage
- Termin auf Anfrage
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