Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.719 Schulungen (mit 12.502 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Fortbildung für betrieblich verantwortliche Personen nach § 62 AwSV
- 19.05.2026
- Sulzbach
- 493,85 €
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für die Fachkundegruppen R 3 und R 4
- 07.05.2026
- Ostfildern
- 380,00 €
Nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 74 Abs. 4 Nr. 6 StrlSchG i.V.m. § 48 StrlSchV vormals § 18a RöV) müssen Sie Ihre Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre aktualisieren.
Nach einem erfolgreichen Besuch des Strahlenschutzkurses gilt Ihre Fachkunde weitere fünf Jahre.
Der Kurs ist vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt. Die Anerkennung gilt bundesweit.
5-Jahres Aktualisierung nach Strahlenschutzverordnung
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 1 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.
HINWEIS
Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit.
Fachkundige der Fachkundegruppen R 3 und R
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für die Fachkundegruppen R 6.1 und R 6.2
- 17.11.2025
- Ostfildern
- 480,00 €
Nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 74 Abs. 4 Nr. 6 StrlSchG i.V.m. § 48 StrlSchV vormals § 18a RöV) müssen Sie Ihre Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre aktualisieren. Nach einem erfolgreichen Besuch des Strahlenschutzkurses gilt Ihre Fachkunde weitere fünf Jahre.
Nach einem erfolgreichen Besuch des Strahlenschutzkurses gilt Ihre Fachkunde weitere fünf Jahre.
Der Kurs ist vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt. Die Anerkennung gilt bundesweit.
HINWEIS
Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit.
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.
Fachkundige der Fachkundegruppen R 6.1 und R 6.2
Seminar Wasserstoff: Sicherer Umgang Automotive in Fahrzeugen und Werkstätten.
- 20.11.2025
- Köln
- 571,20 €
Sicherheitsbeauftragter - Fortbildung
- 06.11.2025
- Hamburg
- 547,40 €
PSA gegen Absturz - Praxisseminar für Führungs- und Sicherheitsfachkräfte.
- 10.03.2026
- Düren
- 892,50 €
Webinar
Fortbildung Update Arbeitsmedizin für MFAs und ZAFAs (Online)
- 17.02.2026
- online
- 345,10 €
Ziel des Seminars ist die Auffrischung des Fachwissens der arbeitsmedizinischen Mitarbeitenden in Assistenzpositionen, die die Ausbildung zur Zertifizierte Arbeitsmedizinischen Fachassistenz (ZAFA) erfolgreich absolviert haben.
Lehrgangszeiten
Der Seminartag beginnt um 8 Uhr und endet um 17:15 Uhr.
Bedingungen für Rabatte
Alle Teilnehmenden, die die Ausbildung zur Zertifizierten Arbeitsmedizinischen Fachassistenz bei der concada GmbH absolviert haben, bekommen 20% Sonderrabatt bei Buchung der Fortbildungsveranstaltung.
Themenschwerpunkte
- Arbeitsschutzorganisation (Grundlagen ASIG, DGUV, rechtliche Grundlagen etc.) und Neuerungen
- Aktuelle Neuerungen Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz
- Grundlagen Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsmedizinische Untersuchungen (Angebot/Pflicht/ Wunsch)
- Eignung/Einstellungen
- Mutterschutz
- Update Impfungen (berufliche Indikationen)
- Bildschirmvorsorge Assistenz
Webinar
Befähigte Person für Hydraulik-Schlauchleitungen.
- 08.12.2025
- online
- 737,80 €
E-Learning: Arbeitsschutz UV-Strahlung und UV-Schutz
- 31.12.2025
- Hamburg
- 35,70 €
Fortbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit - Praxisworkshop
- 16.06.2026
- Bonn
- 415,31 €
Damit die Fachkraft für Arbeitssicherheit das Unternehmen bei der Durchführung der betrieblichen Aufgaben unterstützen kann, ist ein aktuelles Fachwissen zu rechtlichen und inhaltlichen Anforderungen notwendig. Dafür sind regelmäßigefachliche Fort- und Weiterbildungen sinnvoll.
Ziel dieses Workshops ist die Auffrischung und Aktualisierung der vorhandenen Kenntnisse. Dabei werden neben den Entwicklungen der rechtlichen Vorgaben auch Themen wie Schnittstellen zum Umweltschutz und Kommunikation mit der Geschäftsleitung besprochen. Der Erfahrungsaustausch der Fachkräfte für Arbeitssicherheit spielt bei der Schulung eine wichtige Rolle. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, eigene Themenwünsche im Vorfeld einzureichen.
Themenschwerpunkte
- Aktuelle rechtliche Entwicklungen und deren Auswirkungen auf den betrieblichen Arbeitsschutz
- Psychische Gefährdungsbeurteilung
- ISO 45001
- Kommunikation im Arbeitsschutz
Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.
