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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.415 Schulungen (mit 6.909 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 13.09.2024
  • Bonn
  • 403,41 €
1 weiterer Termin

Ziel dieser Veranstaltung ist die Vermittlung von Grundlagen des Arbeitsstättenrechts an Personen, die Funktionen im Arbeitsschutz wahrnehmen oder Schnittstellen zum Arbeitsschutz haben.

Die Teilnehmenden erhalten einen umfassenden Überblick über die Bedeutung und Umsetzung von Mindestanforderungen, Arbeitsschutzregeln, Gefährdungsbeurteilungen und erfahren die Spannungsfelder des Arbeitsstättenrechts zum Landesbaurecht in Bezug auf Schutzmaßnahmen infolge von EUHarmonisierungen (Deregulierungsfolgen).

Neukundenrabatt von 10% auf die erste Anmeldung
Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung

Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!

Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr und endet gegen 17:00 Uhr.

Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz bewertet.

  • 26.11.2024
  • Ostfildern
  • 530,00 €


Nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 74 Abs. 4 Nr. 6 StrlSchG i.V.m. § 48 StrlSchV) müssen Sie Ihre Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre aktualisieren. Nach einem erfolgreichen Besuch des Strahlenschutzkurses gilt Ihre Fachkunde weitere fünf Jahre.

Der Kurs ist vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt. Die Anerkennung gilt bundesweit.

Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für die Fachkundegruppen S 4.1 bis S 4.3 und S 5

Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.

HINWEIS
Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit.

Personen, die die Fachkunde im Strahlenschutz aktualisieren müssen, weil sie

  • mit offenen radioaktiven Stoffen umgehen
  • in fremden Anlagen oder Einrichtungen tätig sind

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 1.065,05 €


04-121 - Betriebsbegehung durch die verantwortliche Elektrofachkraft Organisation des Elektrobetriebs

  • 24.06.2024- 25.06.2024
  • Berlin
  • 1.130,50 €
3 weitere Termine

Technische Regeln für Arbeitsstätten, Betriebssicherheit und für Gefahrstoffe

  • 10.09.2024
  • Köln
  • 785,40 €
1 weiterer Termin

Diese Fachtagung (10.09.2024) findet zusammen mit der Fachtagung „Brandschutz im Betrieb (09.09.2024)“ statt – günstige Kombi-Buchung möglich!Lithium-Batterien und die wieder aufladbaren Lithium-Ionen-Akkus finden sich heute überall: im Bereich E-Mobility und in vielen elektronischen Geräten ebenso wie in stationären Energiespeichersystemen, zum Beispiel in der Stromversorgung. Sie bieten enorme Vorteile, bergen aber auch große Brandrisiken, die für den Brand- und Arbeitsschutz in vielen Unternehmen und Institutionen relevant sind. Informieren Sie sich in dieser VdS-Fachtagung über über einen sicheren Umgang mit den Batterien, Erfahrungen aus der Praxis, z. B. zur Lagerung und zum Laden von Lithium-Batterien, wie auch zu Erkenntnissen aus Brandversuchen und der Brandbekämpfung. Namhafte Experten geben ihr Wissen an Sie weiter – nutzen Sie es, um Ihre Risiken zu minimieren!
Weiterbildung
Diese Fachtagung ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 8 Unterrichtseinheiten. Sie erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 6 Zeitstunden.

  • Termin auf Anfrage
  • auf Anfrage


Gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 ist eine regelmäßige Weiterbildung für Sicherheitsbeauftragte erforderlich, um ihre Aufgaben im Betrieb weiterhin langfristig wahrnehmen zu können. Die DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte konkretisiert in Kapitel 2 die Frist für die Teilnahme an einem Fortbildungsseminar, mit spätestens 3 - 5 Jahre, nach der Ausbildung.

Webinar

  • 04.07.2024- 05.07.2024
  • online
  • 886,55 €
2 weitere Termine

54-02 FT25 - 25. Fachtagung Elektrotechnik

Webinar

  • 24.10.2024
  • online
  • 700,00 €
1 weiterer Termin

Das Erstellen einer Risikobeurteilung wird in allen Produktsicherheitsrichtlinien gefordert. Um Risiken zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen zu beschreiben, wird vom Gesetzgeber eine umfangreiche Fachkunde vorausgesetzt.

Am Beispiel der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) wird die praktische Umsetzung einer Risikobeurteilung aufgezeigt. Der Umgang mit Normen, deren Inhalte und Anwendung werden im Seminar beispielhaft erklärt. Darüber hinaus werden die Schnittstellen zu anderen Dokumenten im Konformitätsbewertungsverfahren aufgearbeitet.

Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.

Hersteller, Konstrukteure, Steuerungstechniker, Instandhalter, Technische Redakteure, CE-Dokumentationsbevollmächtigte, Einkäufer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit

  • 06.06.2024
  • Bonn
  • 535,50 €
1 weiterer Termin

Ziel dieser Veranstaltung ist die Vermittlung von Grundlagen des Arbeitsschutzes an Personen, die keine Funktion im Arbeitsschutz erfüllen, aber trotzdem über ein Basiswissen verfügen müssen.

Die Teilnehmenden erhalten einen umfassenden Überblick über die Bedeutung und Umsetzung von Arbeitsschutzregelungen, Gefährdungsbeurteilungen, Risikobewertung, Schutzmaßnahmen und die Handhabung von Betriebsanweisungen.

Neukundenrabatt von 10% auf die erste Anmeldung
Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung

Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!

Lehrgangszeiten
Der Schulungstag beginnt um ca. 8:30 Uhr und endet gegen 17:00 Uhr.

Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz bewertet.

Webinar

  • 04.06.2024
  • online
  • 827,05 €
3 weitere Termine

„Arbeitsschutz? Darum kümmern sich doch die Sicherheitsfachkräfte (SiFas).“ Das stimmt nur bedingt, denn verantwortlich ist, mit oder ohne SiFa, immer der Geschäftsführer. Auch eine Sicherheitsfachkraft kann nur bei der Umsetzung der Vorgaben aus Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) unterstützen, enthebt Geschäftsführer und Führungskräfte aber nicht der gesetzlichen Verantwortung.




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