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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

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Das Arbeiten unter Spannung unterliegt speziellen Anforderungen, die in der DGUV-Regel 103-011 explizit beschrieben werden.
Die Gesetzgebung schreibt Unternehmen vor, dass Arbeiten unter Spannung nur von befähigtem Personal durchgeführt werden darf. Hierzu muss außerdem regelmäßig eine Auffrischung der entsprechenden Kenntnisse erfolgen. Mit der eintägigen Schulung „Jährliche Sicherheitsunterweisung für das Arbeiten unter Spannung (AUS) kommen die Teilnehmenden ihrer Pflicht zum Erhalt der Fachkunde für das Arbeiten unter Spannung nach und erhalten die Gültigkeit ihres AuS-Passes.


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06-02 - Brandschutzbeauftragter (TÜV) - Modul 2 Lehrgang mit Abschlussprüfung und Zertifikat

Webinar

  • 06.10.2026- 07.10.2026
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Bei der Planung und Ausführung von Umbau-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten sowie beim Kauf von Bestandsgebäuden müssen Schadstoffe erkannt und ihr Gefährdungspotential richtig eingeschätzt werden, um mögliche Gefahren für Gesundheit und Umwelt sowie Haftungs- und Kostenrisiken zu vermeiden.


Der Eigentümer ist verantwortlich, das von seinem Gebäude keinerlei Gefährdungen für Nutzer oder für Mitarbeiter, welche Arbeiten in dem Gebäude ausführen, ausgehen. So ist insbesondere der Planer verpflichtet, vorhandene Gebäudeschadstoffe in der Planung zu berücksichtigen. Tut er dies nicht, läuft er Gefahr, für die Folgen haften zu müssen. Eine Schadstofferkundung vor der Planung ist somit zwingend erforderlich. 


Dieses zweitägige Seminar vermittelt in kompakter und praxisorientierter Form die erforderlichen Kenntnisse für das sichere Erkennen von Gebäudeschadstoffen, die fachgerechte Entnahme von Proben und die korrekte Bewertung der Ergebnisse. Anhand von Fallbeispielen werden die Möglichkeiten der praktischen Umsetzung der geforderten Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen von Schadstoffsanierungen aufgezeigt.

  • 06.10.2026- 08.10.2026
  • Flensburg
  • 1.887,34 €
7 weitere Termine

Vorsprung durch Qualifizierung

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03-30 - Bedienung und Einsatz von Hubarbeitsbühnen Fachkundevermittlung nach DGUV Grundsatz 308-008

Webinar

  • 01.12.2026
  • online
  • 708,05 €
    637,25 €
4 weitere Termine

Die elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) spielt eine zentrale Rolle in der betrieblichen Sicherheit. Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen, ihre Mitarbeitenden für einfache elektrotechnische Tätigkeiten fachgerecht zu schulen, um Unfälle zu vermeiden. Dieser Lehrgang vermittelt praxisnah alle relevanten Grundlagen gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), DGUV Vorschrift 3 sowie DIN VDE 1000-10 und 0105-100. In nur einem Seminartag erhalten Teilnehmende das notwendige Wissen, um elektrische Gefährdungen zu erkennen, Schutzeinrichtungen richtig zu nutzen und sicher an oder in der Nähe elektrischer Anlagen zu arbeiten.

  • 21.09.2026- 24.09.2026
  • Sulzbach
  • 1.541,05 €
9 weitere Termine

06-02 - Brandschutzbeauftragter (TÜV) - Modul 2 Lehrgang mit Abschlussprüfung und Zertifikat

  • Termin auf Anfrage
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03-229 - Fortbildung von Begleitfahrzeugführern BF3 / BF3+ / BF4 (,,BF3-Schein’’) Anforderungen und Neuerungen aus der StVO, VwV-StVO, StVZO RGST

  • 24.09.2026
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Nach ASR A1.8 und DGUV Information 208-032 (bisherige BGI 5189)

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Seit der verstärkten Einführung von Homeoffice zur Eindämmung der Corona Pandemie hat die rechtliche und organisatorische Diskussion zum Thema Homeoffice deutlich zugenommen. Aber auch die sich ändernden Wünsche der Beschäftigten nach flexibleren Formen der Arbeitszeitgestaltung erhöhen den Druck auf Arbeitgeber, den Wünschen nach Homeoffice nachzugeben. Der Gesetzgeber hat sich mit unterschiedlichen Definitionen und Gesetzesentwürfen in dessen Gestaltung eingeschaltet und plant ein spezielles Gesetz zu verabschieden, dass die näheren Bedingungen und Voraussetzungen zur Einführung von Homeoffice regeln soll.
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