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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.718 Schulungen (mit 12.500 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

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55-809 TT5 - Symposium - Arbeits- / Gesundheitsschutz für verantwortliche Personen im Arbeitsschutz Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, Verantwortungsbereiche, Best Practice

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Ein Seminar zielgenau fürSicherheitsbeauftragte aus der Produktion,Industrie und/oder Instandhaltung.

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Gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 ist eine regelmäßige Weiterbildung für Sicherheitsbeauftragte erforderlich, um ihre Aufgaben im Betrieb weiterhin langfristig wahrnehmen zu können. Die DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte konkretisiert in Kapitel 2 die Frist für die Teilnahme an einem Fortbildungsseminar, mit spätestens 3 - 5 Jahre, nach der Ausbildung.

Webinar

  • 30.10.2025
  • online
  • 339,15 €
1 weiterer Termin

Im Rahmen ihrer Tätigkeit sind Führungskräfte für die ihnen unterstellten Beschäftigten zuständig und verantwortlich. Damit sind sie verpflichtet, die für ihren Zuständigkeitsbereich erforderlichen Maßnahmen nach den geltenden Arbeitsschutzvorschriften zu treffen. Das Seminar vermittelt die wesentlichen gesetzlichen Regelungen zur Verantwortung im Arbeitsschutz und die wichtigsten Pflichten aus den grundlegenden Unfallverhütungsvorschriften. Führungskräfte werden darüber informiert, wie sie die ihnen übertragene Verantwortung organisieren, wie Haftungsrisiken minimiert und mögliche strafrechtliche Folgen durch organisatorische und technische Maßnahmen vermieden werden können. Im Erfahrungsaustausch mit der referierenden Person erhalten die Teilnehmenden weitere Anregungen und Umsetzungshilfen für den betrieblichen Alltag.


Lehrgangszeiten Der Schulungstag beginnt ca. 08:30 Uhr und endet gegen 12:00 Uhr.



Themenschwerpunkte


  • Rechtlichen Grundlagen im Arbeitsschutz
  • Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen
  • Aufgaben und Verantwortung von Führungskräften im Arbeitsschutz
  • Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb
  • Unternehmerpflichten im Sinne der Gefährdungsbeurteilung
  • Pflichtenübertragung auf gesetzlicher Grundlage
  • Sicherheitsorganisation im Unternehmen
  • Rechtssichere Delegation von Aufgaben
  • Vermeidung von Organisationsverschulden
  • Rechtliche Konsequenzen: zivilrechtliche Haftung und arbeitsrechtliche Konsequenzen
  • Überwachungs-, Prüf- und Kontrollpflichten
  • Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten
  • Unterweisung von Mitarbeitern
  • Dokumentation

  • 04.09.2026
  • Bonn
  • 339,15 €


Im Rahmen ihrer Tätigkeit sind Führungskräfte für die ihnen unterstellten Beschäftigten zuständig und verantwortlich. Damit sind sie verpflichtet, die für ihren Zuständigkeitsbereich erforderlichen Maßnahmen nach den geltenden Arbeitsschutzvorschriften zu treffen. Das Seminar vermittelt die wesentlichen gesetzlichen Regelungen zur Verantwortung im Arbeitsschutz und die wichtigsten Pflichten aus den grundlegenden Unfallverhütungsvorschriften. Führungskräfte werden darüber informiert, wie sie die ihnen übertragene Verantwortung organisieren, wie Haftungsrisiken minimiert und mögliche strafrechtliche Folgen durch organisatorische und technische Maßnahmen vermieden werden können. Im Erfahrungsaustausch mit der referierenden Person erhalten die Teilnehmenden weitere Anregungen und Umsetzungshilfen für den betrieblichen Alltag.


Lehrgangszeiten Der Schulungstag beginnt ca. 08:30 Uhr und endet gegen 12:00 Uhr.



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Webinar

  • 25.03.2026
  • online
  • 517,65 €
5 weitere Termine

Erwerb der Fachkenntnisse für befähigte Personen zur Durchführung von Prüfungen gem. § 2 Abs. 6 BetrSichV.

  • 09.03.2026- 11.03.2026
  • Ostfildern
  • 1.530,00 €
1 weiterer Termin

Kurs zum Erwerb der Fachkunde nach Röntgenverordnung (jetzt StrlSchG und StrlSchV) in Technik und Forschung für die Fachkundegruppe R 5.2 (Module RG + Z2) inkl. Prüfung und Praktikum.

Da das Modul Z2 das Modul Z1 beinhaltet sind auch die Anforderungen zum Erwerb der Fachkundegruppe R2.2 erfüllt.

Mit den Modulen RG und Z2 schaffen Sie die Grundlage für die Erteilung der Fachkunde nach R 5.2 für die Prüfung, Wartung, Erprobung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen (Tätigkeit Vor-Ort). 

Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 4 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.

HINWEIS
Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit.

Servicetechniker im Rahmen § 26 StrlSchG (ehemals § 6 RöV) 

Webinar

  • 10.03.2026
  • online
  • 386,75 €


Die rechtlichen Vorgaben im Arbeitsschutz fordern von Unternehmen die Einführung von Maßnahmen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten erhalten und fördern. Arbeitsschutzmanagementsysteme ermöglichen es, diese Forderungen zu erfüllen.


Im Rahmen des Seminars erfahren die Teilnehmenden, wie ein passendes Arbeitsschutzmanagementsystem im Unternehmen implementiert werden kann. Es wird ein Überblick über die verschiedenen Konzepte gegeben.


LehrgangszeitenDer Schulungstag beginnt ca. 8:30 Uhr und endet gegen 17:00 Uhr.


Bitte beachten Sie: Dieses Seminar Arbeitsschutzmanagementsysteme für Quereinsteiger kann einzeln gebucht werden und ist zudem Bestandteil unseres modularen Lehrgangs Arbeitsschutzmanagement-Fachkraft.


Dieser ist wie folgt aufgebaut:
1. Tag: Arbeitssicherheit für Quereinsteiger
2. Tag: Arbeitsschutzmanagementsysteme für Quereinsteiger
3. Tag: Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
4. Tag: Gefahrstoffe für Quereinsteiger



Themenschwerpunkte


  • Überblick über die nationalen und internationalen Arbeitsschutzmanagementsystemkonzepte
  • Rechtlichen Grundlagen und Normen
  • Implementierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen
  • Praxisbeispiele

  • Termin auf Anfrage
  • 1.184,05 €


Um Schimmelpilze fachgerecht bewerten und beseitigen zu können, müssen deren Ursachen und Umfang sicher erkannt und exakt bestimmt werden. Nicht jedes Unternehmen verfügt jedoch über das notwendige mikrobiologische
Know-how oder die nötige Kompetenz. Dieses erlernen Teilnehmende im zwei-tägigen Seminar „Fachkraft für Schimmelpilzbeseitigung“ und heben sich mit einem Zertifikat der DEKRA Certification GmbH von den schwarzen Schafen der Branche ab!
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