Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.645 Schulungen (mit 12.020 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten – Basisschulung
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Festgelegte Tätigkeiten sind regelmäßig wiederkehrende Arbeiten, die durch eine Arbeitsanweisung eindeutig beschrieben sind. Dazu zählen etwa der Austausch von Komponenten, das Anschließen elektrischer Betriebsmittel, einfache Instandhaltungsarbeiten oder Funktionsprüfungen – typische Aufgaben im technischen Service, in Fertigung, Facility Management oder Werkstätten.
Die Schulung vermittelt elektrotechnische Grundkenntnisse, rechtliche Grundlagen, Gefährdungen durch elektrischen Strom sowie Schutzmaßnahmen. Grundlage sind die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 und des DGUV Grundsatzes 303-001 (Anhang 1).
Die Basisschulung ist modular aufgebaut und kann an betriebliche Anforderungen angepasst werden. Zusätzlich ist eine spezifische Unterweisung zu den Tätigkeiten vor Ort durch das Unternehmen notwendig. Alternativ bieten wir eine individuelle Aufbauschulung mit kundenspezifischen Inhalten an – ideal zur vertiefenden Qualifikation direkt am Arbeitsplatz.
So erhalten Unternehmen rechtssichere Strukturen für elektrische Arbeiten, während Mitarbeitende befähigt werden, sichere und fachgerechte Tätigkeiten im Niederspannungsbereich auszuführen.
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Gestiegene Anforderungen an die Form und den Umfang der im Brandschutz erforderlichen Dokumentationsunterlagen, die Koexistenz nationaler und europäischer Produktnormen und die sich wandelnde Verantwortung bzgl. der Beschaffenheit von Bauprodukten werfen für Bauleiter und Architekten zusätzliche Fragen auf.
Dieses Seminar bringt Licht ins Dunkel: Anforderungen an die Bauüberwachung und Dokumentation werden anhand von praxisnahen Beispielen erläutert.
Den Teilnehmern wird vermittelt, bei welchen Bauteilen besondere Sorgfalt an die Bauausführung des Brandschutzes zu stellen sind und wie sich eine kontinuierliche Qualitätssicherung der ordnungsgemäßen brandschutzfachlichen Bauausführung sicherstellen lässt. Hierfür werden wesentliche Bestandteile der für den Brandschutz relevanten Bauteile, insbesondere im Trockenbau, an Brandschutztüren und im Bereich von Abschottungen in der t...
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Die Schulung „Aufbau und Änderungen von Gassystemen – Stufe 3E“ vermittelt die Inhalte der DGUV FBHM-099 Qualifikationsstufe 3E und richtet sich an Fachkräfte, die Gassysteme für Fahrzeuge selbstständig aufbauen, anpassen, prüfen und dokumentieren, insbesondere im Entwicklungs- und Erprobungsumfeld.
Im Mittelpunkt stehen sowohl technische Aspekte wie der fachgerechte Auf- und Umbau von Gassystemen als auch die organisatorischen Anforderungen zur Inbetriebnahme, Dokumentation und Sicherheitsprüfung. Die Schulung setzt fundierte Kenntnisse aus Stufe 2E voraus und qualifiziert zur eigenverantwortlichen Durchführung einschließlich der Übernahme fachlicher Verantwortung.
Teilnehmende lernen unter anderem, wie sie Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsanweisungen und Unterweisungen erstellen und durchführen, beispielsweise für Beschäftigte mit den Qualifikationsstufen E, 1E oder 2E. Damit eignet sich diese Schulung besonders für Personen, die Gassysteme nicht nur bedienen, sondern technisch und organisatorisch verantworten.
Hinweis: Bei Fahrzeugen mit zusätzlichem Hochvolt-System ist eine ergänzende Qualifikation nach DGUV Information 209-093 erforderlich.
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Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte nach DGUV Vorschrift 1 § 20 (6)
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