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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

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Bei näherer Betrachtung der betrieblichen Anforderungen an verschiedene Managementsysteme wie Qualitäts-, Umwelt- oder Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement wird deutlich, dass sie ähnliche Ziele verfolgen: die Steigerung der Unternehmensleistung durch strukturierte organisatorische Abläufe und die Einhaltung wichtiger Normen und Standards.

Unser Ansatz besteht darin, vorhandene Ressourcen bei der Entwicklung von Produkten und Optimierung von Produktionsprozessen gezielt zu bündeln, um so Synergieeffekte sinnvoll zu nutzen.

  • 14.06.2024
  • Ostfildern
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Der Arbeitgeber hat für den Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 gemäß § 5 Absatz 2 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) einen Laserschutzbeauftragten (LSB) zu bestellen.

Dieser Laserschutzbeauftragte muss über die für seine Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Die fachliche Qualifikation ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten. Mit der schriftlichen Bestellung überträgt der Arbeitgeber dem Laserschutzbeauftragten dessen konkrete Aufgaben, Befugnisse und Pflichten.

Die Anforderungen und Aufgaben des Laserschutzbeauftragten (LSB) sind in den Technischen Regeln TROS Laserstrahlung, Teil "Allgemeines", die zur Konkretisierung der OStrV erstellt wurden, aufgeführt. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der in Bezug genommenen Arbeitsschutz-Verordnung erfüllt sind ("Vermutungswirkung").

Der Lehrgang hat das Ziel, insbesondere Laserschutzbeauftragte über die Neuerungen bei den Rechtsvorschriften sowie über die Änderungen bei den Aufgaben von Laserschutzbeauftragten zu informieren. Hierzu werden von Experten die aktuellen, grundlegenden Regelungen vorgestellt und die Anforderungen an die Laserschutzbeauftragten dargestellt. Im Einzelnen geht es dabei ausgehend von der europäischen Richtlinie 2006/25/EG über die Arbeitsschut...

  • 17.06.2024- 20.06.2024
  • Offenbach am Main
  • 1.490,00 €
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Viertägiger staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Sachkundelehrgang („großer Asbestschein“) nach TRGS 519, Anlage 3 plus Zusatztag (wahlweise): Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (Gerätefachkunde)

Webinar

  • 10.06.2024- 12.06.2024
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Webinar

  • 11.06.2024
  • online
  • 760,00 €
1 weiterer Termin

Für viele Elektronikprodukte des Massenmarkts erfolgt eine Qualifikation bezüglich der Elektromagnetischen Verträglichkeit nach bewährten Normenvorschriften. Im Bereich sicherheitskritischer Systeme stellen sich aber erweiterte Anforderungen an die Betriebssicherheit. So wird einerseits betreffend des Gerätedesigns besondere Sorge für die Aufrechterhaltung kritischer Funktionalität getragen – auch unter harschen elektromagnetischen Bedingungen. Andererseits sind erweiterte Test- und Prüfkonzepte gefragt, um etwaige Schwachstellen aufzudecken. Dies stellt insbesondere in Bezug auf bewusst herbeigeführte elektromagnetischer Störversuche (IEMI, Intentional Electromagnetic Interference) eine Herausforderung dar. Für die hier in Betracht kommenden Mikrowellenfelder hoher Leistung ergibt sich ein breiter Parameterbereich für mögliche Störeinflüsse. Insbesondere in kritischen Infrastrukturen sind über rein technische Belange hinausgehend zunehmend ganzheitliche Schutzkonzepte gefragt, die auch bauliche und organisatorische Aspekte berücksichtigen. Interdisziplinäre Ansätze sind vielversprechend, die die technische Basiskompetenz mit Methoden des Risikomanagements für eine ganzheitliche Risikobewertung zusammenführen.

Im Rahmen des Seminars werden wesentliche Aspekte der EMV für funktionskritische Systeme unter harschen elektromagnetischen Umgebungen beleuchtet. Die historische Betrachtung zeigt eine ursprünglich stark militärische Ausrichtung dieses Themas. Über die tech...

  • 31.05.2024
  • Hamburg
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