Detaillierte Informationen zum Seminar
Inhalte:
Was ist Nachhaltigkeit?
- Begriffsbestimmung (z. B. Nachhaltigkeit, Corporate Social Responsibility, Triple Bottom Line, ESG, Nachhaltigkeitsbericht, nichtfinanzielle Berichterstattung)
Warum sollte ein Nachhaltigkeitsbericht erstellt werden?
- Gesetzliche Verpflichtungen
- Überblick über verschiedene relevante nationale und supranationale Initiativen und Gesetze im Nachhaltigkeitsbereich (z. B. Agenda 2030, CSR-RUG, CSRD, ESRS, Sanktionen bei Nichterstellung, Taxonomie-Verordnung, LkSG, Omnibus-Initiative, VSME usw.)
- Erläuterung der unternehmerischen Vorteile der Erstellung unabhängig von Gesetzeszwang
Step-by-Step: die wichtigsten Schritte zu einer erfolgreichen und glaubwürdigen Berichterstattung
- Definition der Vision und Strategie
- Rahmenbedingungen für den Bericht festlegen (z. B. Projektmanagement der CSR-Berichterstattung, Auswahl des zu verwendenden Standards: Vorstellung ESRS und des VSME)
- Stakeholder- und Wesentlichkeitsanalyse
- Datensammlung und -beschaffung
- Ziel- und Maßnahmenplan
- Erstellung des Berichts und Veröffentlichung des Berichts
- Nach dem Bericht ist vor dem Bericht!
Der Bericht ist fertig - was nun?
- interne und externe Kommunikation
Kurzüberblick: wichtige Teile der Berichterstattung (z. B. CCF-Erstellung, Transparenz der Lieferketten)
Ziele/Bildungsabschluss:
In unserem eintägigen CSR-Webinar erhalten Sie einen fundierten Überblick über die Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Social Responsibility) für Ihr Unternehmen.
Im komplexen Geflecht nationaler und internationaler Regelwerke - darunter auch aktuelle Initiativen wie die viel diskutierte Omnibus-Initiative - ist es für Unternehmen unerlässlich, sich frühzeitig mit den Themen Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsmanagement auseinanderzusetzen. Obwohl die Omnibus-Initiative aktuell für Unsicherheit sorgt, bleibt klar: Nachhaltigkeit ist kein kurzfristiger Trend, sondern ein strategisch wichtiger Erfolgsfaktor. Auch ohne gesetzliche Verpflichtung kann ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht - etwa auf Basis des VSME-Standards - dabei helfen, Transparenz zu schaffen, Vertrauen zu stärken und sich zukunftssicher aufzustellen.
In unserer CSR-Weiterbildung lernen Sie Schritt für Schritt, wie Sie einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Sie erfahren, wie Sie die für Ihr Unternehmen wesentlichen ökologischen, sozialen und ökonomischen Themen systematisch erfassen und glaubwürdig darstellen. Ergänzende Inhalte wie die Berechnung eines Corporate Carbon Footprints oder die Transparenz entlang der Lieferkette machen den Bericht nicht nur relevanter, sondern auch anschlussfähig an regulatorische Entwicklungen.
Zudem zeigen wir Ihnen, wie Sie die Ergebnisse Ihres CSR-Berichts wirkungsvoll nach innen und außen kommunizieren.
Eine umfassende CSR-Berichterstattung dient Ihrem Unternehmen unter anderem zur:
- Erhebung eines Status quo für Nachhaltigkeit (ökonomisch, ökologisch und sozial),
- Auseinandersetzung mit Prozessen, um Raum für Neuerungen und Innovation zu gewinnen,
- Verbesserung Ihres Unternehmensimages,
- Stärkung des Vertrauens in Ihre Produkte und Dienstleistungen,
- Einbindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Stakeholdern für ein neues unternehmerisches Selbstverständnis bis hin zur Identifikation mit Nachhaltigkeitsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen,
- transparenten internen und externen Kommunikation,
- Steigerung Ihres Bekanntheitsgrades,
- Darstellung Ihres regionalen Engagements.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das ?KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte aus unserer KI-Soft-Skill-Bibliothek - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Teilnahmevoraussetzungen:
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.
Lehrgangsverlauf/Methoden:
Präsenzseminar
Zielgruppe:
Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen und Institutionen, Verbänden und Branchenorganisationen, Verwaltungen und Bildungseinrichtungen, sozialen Träger- und Hilfseinrichtungen, Nachhaltigkeits- und CSR-Beauftragte sowie Menschenrechtsbeauftragte (§ 4 Abs. 3 LkSG)
Seminarkennung:
EX/A52/10602201/18092025-1