Seminar - aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH
Termin | Ort | Preis* |
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01.07.2024- 05.07.2024 | Köln | 1.892,10 € |
Pflicht zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses
Bildung auf betrieblicher Ebene / Wie kann die Einrichtung des Ausschusses durchgesetzt werden? / Reicht ein Ausschuss auf Unternehmensebene aus? / Besetzung des Arbeitsschutzausschusses nach § 11 ASiG
Geschäftsordnung des Arbeitsschutzausschusses
Was kann in einer Geschäftsordnung geregelt werden und was nicht? / Analyse verschiedener Geschäftsordnungen / Best-Practice-Beispiele
Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
Die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften im Überblick / Beratung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung / Koordination des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes / Maßnahmen für besonders gefährdete Personengruppen / Vorschläge für betriebliche Investitionen hinsichtlich des Arbeitsschutzes / Auswertung von betrieblichen Unfallstatistiken / Handlungsmöglichkeiten in plötzlichen Krisensituationen / Beteiligung bei Gefährdungsbeurteilungen / Information der Mitarbeiter
Zusammenarbeit im Arbeitsschutzausschuss
Personen im Arbeitsschutzausschuss / Zuständigkeiten / BR und SBV als aktive Mitglieder / Aufgaben, Themen und Tätigkeiten der Akteure / Mitbestimmung und Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss
Rolle des Betriebsrats
Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bestimmen / Kontrolle von Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie Tarifverträgen / Förderung des betrieblichen Arbeitsschutzes / Wahrnehmung von Beratungsrechten / Initiativrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
Fallbeispiele aus der praktischen Arbeit im Arbeitsschutzausschuss