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ESG Faktoren & Nachhaltigkeitsbericht

Seminar - Frankfurt School of Finance & Management

Dieser Kurs bietet eine Einführung in die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS und bereitet auf die vielfältigen und komplexen Anforderungen und Herausforderungen in diesem Bereich vor.

Zunächst wird die Bedeutung der Nachhaltigkeit in Strategie und Geschäftsmodellen beleuchtet. Vor dem Hintergrund von Green Deal und Sustainable Finance Action Plan der EU-Kommission werden die wichtigsten EU-Regulierungen überblicksartig dargestellt (CSRD, Taxonomie-Verordnung, SFDR) und es wird die zentrale Bedeutung der Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen herausgestellt. Im Hinblick auf die Offenlegung von Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte spielen die Berichte auf Basis der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) innerhalb des Lageberichts zukünftig eine zentrale Rolle.

Zunächst wird dazu der Anwendungsbereich der Berichtspflichten (im Kontext des CSRD-Umsetzungsgesetzes) erläutert. Die Teilnehmer erhalten Einblicke in die qualitativen Anforderungen und Grundlagen nach ESRS 1sowie die allgemeinen Offenlegungspflichten nach ESRS 2 zu Grundlagen der Berichterstattung (BP), zur Governance (GOV), zu Strategie und Geschäftsmodell (SBM) sowie zu Auswirkungen, Chancen und Risiken (IRO). Außerdem wird die Logik der Offenlegungspflichten nach thematischen Standards sowie die Struktur von Nachhaltigkeitsberichten erklärt.

Auf Basis dieser Grundlagen wird sodann der praktische Prozess der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten beleuchtet. Hierbei nimmt die Wesentlichkeitsanalyse als Startpunkt eine zentrale Rolle ein.

Die Teilnehmer lernen, betroffene Stakeholder zu identifizieren und eine Longlist potenziell relevanter Themen zu erstellen. Die Beurteilung der Wesentlichkeit und die Ableitung einer Shortlist sowie das Unterlassen bestimmter Angaben aufgrund von Phase-in und Wesentlichkeit bestimmter Datenpunkte werden ebenfalls besprochen. Zudem werden die Angabepflichten nach anderer EU-Regulierung thematisiert. Neben den Pflichtangaben nach ESRS 2 wird auch die Nutzung von ESRS 2-Templates zur Beschreibung von Richtlinien, Maßnahmen, Zielen und Kennzahlen nach thematischen Standards in Blick genommen. Anhand von Fallstudien wird der Aufbau von Nachhaltigkeitsberichten und die Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse praxisnah veranschaulicht.

Im Folgenden erhalten die Teilnehmenden einen Ü;berblick über alle thematischen Standards der ESRS. Es werden umweltbezogene Angaben zu Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser, Biodiversität und Kreislaufwirtschaft sowie soziale Aspekte wie Mitarbeitende, betroffene Gemeinschaften und Kunden behandelt. Auch Geschäftsgebaren und Unternehmenspolitik werden thematisiert.

Neben der unternehmensbezogenen Berichterstattung wird zum Abschluss des Kurses auch die Messung der Nachhaltigkeit einzelner Geschäftsaktivitäten auf Basis der EU Taxonomieerläutert. Die Taxonomie wird als Klassifikationssystem eingeführt und der Unterschied zwischen Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität einer geschäftlichen Aktivität erklärt. Die Aussagekraft von Taxonomiekennzahlen und deren Relevanz für Refinanzierungen werden ebenfalls behandelt.
Termin Ort Preis*
18.09.2025- 19.09.2025 Frankfurt am Main 1.550,00 €
04.05.2026- 18.09.2026 Frankfurt am Main 1.550,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

STRATEGISCHER UND REGULATORISCHER HINTERGRUND

  • ESG als Gegenstandsbereich der Corporate Social Responsibility (CSR)
  • Nachhaltigkeit in Strategie und Geschäftsmodell
  • Green Deal und Sustainable Finance
  • Regulatorische Grundlagen mit Fokus auf CSRD, Taxonomie-Verordnung und SFDR
  • Rolle der Offenlegung im Rahmen von Sustainable Finance

GRUNDLAGEN ZU CSRD UND ESRS

  • Anwendungsbereich und CSRD-Umsetzungsgesetz
  • Qualitative Anforderungen und Grundlagen nach ESRS 1
  • Allgemeine Offenlegungspflichten nach ESRS 2: GOV, BP, SBM und IRO
  • Logik thematischer Standards: PAT (Policies, Actions, Targets) und Metrics
  • Struktur von Nachhaltigkeitsberichten

PROZESS DER ERSTELLUNG VON NACHHALTIGKEITSBERICHTEN

  • Pflichtangaben nach ESRS 2
  • ESRS 2-Templates zur Beschreibung von Richtlinien, Maßnahmen, Zielen und Kennzahlen
  • Identifikation betroffener Stakeholder und Longlist potenziell relevanter Themen
  • Beurteilung der Wesentlichkeit und Ableitung einer Shortlist
  • Unterlassen bestimmter Angaben: Phase-in und Wesentlichkeit bestimmter Datenpunkte
  • Angabepflichten nach anderer EU-Regulierung

FALLSTUDIEN

  • Aufbau von Nachhaltigkeitsberichten
  • Wesentlichkeitsanalyse

QUO VADIS NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG

  • Praxisvortrag
  • Diskussion, Q&A zur praktischen Umsetzung

Ü;BERBLICK Ü;BER DIE THEMATISCHEN STANDARDS (E1-E5, S1-S4, G1)

  • Umweltbezogene Angaben (Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft)
  • Angaben zu sozialen Aspekten (Mitarbeitende, betroffene Gemeinschaften, Kunden)
  • Geschäftsgebaren und Unternehmenspolitik

BERICHTERSTATTUNG NACH DER EU TAXONOMIE

  • Taxonomie als Klassifikationssystem
  • Taxonomiefähigkeit vs. Taxonomiekonformität
  • Taxonomie-Kennzahlen und ihre Aussagekraft
  • Relevanz für Refinanzierungen
  • ESG Faktoren & Nachhaltigkeitsbericht
Dauer/zeitlicher Ablauf:
2 Tage
Lehrgangsverlauf/Methoden:
    Interaktive Wissensvermittlung
    Diskussion konkreter Beispiele und Vorgehensweisen
    Arbeiten an Real Cases im Plenum und in Kleingruppen
    Moderierter Erfahrungsaustausch und Transfer in die eigene Praxis
    Praxisvortrag
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter:innen und Führungskräfte (je Unternehmensgröße) aus dem Controlling und externen Rechnungswesen, aus der operativen und strategischen Planung von Unternehmen oder an Projektleiter:innen und Führungskräfte aus dem Sustainability Management, die sich um das Nachhaltigkeitsmanagement und die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Unternehmen kümmern.
Seminarkennung:
SUP-OESGFN_21
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