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Gefährdungsbeurteilung Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Gefährdungsbeurteilung Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 486 Schulungen (mit 2.161 Terminen) zum Thema Gefährdungsbeurteilung mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

Webinar

  • 14.04.2026
  • online
  • 178,50 €



„Ich habe die drei kurzen Online-Seminare „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“, „Einsatz von Kohlendioxidfeuerlöschern in Räumen“ und „Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der Zahl von Brandschutzhelfern“ besucht, weil es für meine Tätigkeit als BSB sinnvoll war, diese Themen zu vertiefen. Ich war sehr zufrieden mit meiner Wahl. Mit gefiel der starke Praxisbezug und dass die Inhalte sehr verständlich aufbereitet waren. Gut fand ich auch, dass es neben dem Referenten auch einen Moderator gab. So konnten noch während des laufenden Seminars die Fragen der Teilnehmer geklärt und beantwortet werden. Insgesamt ein sehr stimmiges Konzept.“
Ralf Helwig | TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH


Wie viele Brandschutzhelfer haben Sie in Ihrem Betrieb? Die Anzahl von Brandschutzhelfern, die im einzelnen Unternehmen benötigt werden, wird in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 ist ein Anteil von 5 % der Beschäftigten meist ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern ist zum Beispiel bei erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit von vielen Personen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich. Auch ein Schichtbetrieb und die Abwesenheiten einzelner Beschäftigter, zum Beispiel aufgrund von Fortbildung, Urlaub und Krankheit muss berücksichtigen werden.
In unserem Online-Seminar lernen Sie praxisnah, wie Sie die notwendige Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer für Ihre Arbeitsstätte anhand einer Gefährdungsbeurteilung bestimmen.
Das Online-Seminar findet am Verabstaltungstag von 10:00 bis 11:30 Uhr live statt und bietet Ihnen die Gelegenheit, Fragen zu stellen und Fallbeispiele zu bearbeiten.
2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten bzw. 1,5 Zeitstunden gemäß IDDGeeignet als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gemäß dem gemeinsamen deutschen Richtlinienwerk von vfdb, DGUV und VdS, sowie als Weiterbildungsmaßnahme für Versicherungsmitarbeitende nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“.Eine Teilnahmebestätigung und digitale Schulungsunterlagen werden nach Veranstaltungsende per E-Mail zugesandt.Teilnahmevoraussetzungen Bitte beachten Sie die technischen Anforderungen für eine erfolgreiche Online-Seminare-Teilnahme.

  • 24.04.2026
  • Sulzbach
  • 529,55 €
2 weitere Termine

04-158 - Organisation von wiederkehrenden Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Organisationsverantwortung nach DGUV Information 203-071

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage


06-37 - Anlagenverantwortlicher für Feuerlöschanlagen mit Löschgasen Fachkunde zur Durchführung von Kontrollen des Betreibers, einschließlich Hinweisen zur Wartung

  • firmenintern
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage


Diese verkürzte Schulung vermittelt die Inhalte der DGUV FBHM-099 Stufe 3E und richtet sich gezielt an Personen, die bereits an der Kombinationsschulung H₂ Stufe 2E & HV Stufe 2E teilgenommen haben. Sie fokussiert auf die noch fehlenden Inhalte zur eigenverantwortlichen Durchführung von Aufbau-, Umbau- und Prüfmaßnahmen an Gassystemen.

Im Unterschied zur regulären Schulung der Stufe 3E entfällt eine Wiederholung der Themen Gefährdungsbeurteilung, Arbeits- und Betriebsanweisungen sowie Unterweisungen, da diese bereits im Rahmen der Kombinationsschulung behandelt wurden. Dadurch kann die Schulungsdauer verkürzt werden, bei gleichbleibend hoher inhaltlicher Tiefe.

Die Schulung eignet sich ideal für Fachkräfte im Entwicklungs- oder Erprobungsumfeld, die bereits über kombinierte Qualifikationen im Hochvolt- und Gasantriebsbereich verfügen und nun die vollständige fachliche Verantwortung für Gassysteme übernehmen möchten. 

  • 05.11.2025- 07.11.2025
  • Köln
  • 1.898,05 €


Arbeitsschutz (GefStoffV) / Brandschutz / Transport*
Gefährliche Stoffe können ernsthafte Schädigungen beim Menschen, in der Umwelt sowie an Anlagen und Gebäuden verursachen. Aus diesem Grund wurde die Eigenverantwortung der Arbeitgeber in der novellierten Gefahrstoffverordnung am 26.10.2010, zuletzt geändert durch Artikel 148 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S 626), deutlich verschärft.
So sind Arbeitgeber verpflichtet, in ihrem Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die mit der Arbeit verbundenen Gefahren zu erfassen und zu bewerten. Diese Aufgaben können nur fachkundige Personen, d. h. Gefahrstoffbeauftragte, übernehmen.
Gefahrstoffbeauftragte beraten die Geschäftsleitung und alle im Umgang mit Gefahrstoffen verantwortlichen Personen zu Fragen der Auswahl und des Umgangs mit Gefahrstoffen, auch bei der Zusammenarbeit mit Fremdfirmen.
In unserem dreitägigen Lehrgang werden den beauftragten Personen die Fachkunde vermittelt um die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und notwendige Maßnahmen festzulegen. Die Teilnehmenden lernen Struktur und Inhalt der Gefahrstoffverordnung kennen und erhalten praktische Hilfen für die Umsetzung der Verordnung in ihrem Betrieb.
25,3 Unterrichtseinheiten bzw. 19 Zeitstunden gemäß IDD
* Beinhaltet nicht das Aufgabengebiet von Gefahrgutbeauftragten nach § 3 Abs. 1 Nr. 14 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBefG) i. V. m. der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)

  • 11.03.2026
  • Sulzbach
  • 434,35 €
3 weitere Termine

03-221 - Fortbildung Ergonomie-Beauftragter (TÜV) Aktualisierung und Auffrischung der Wissensbausteine Ergonomie in der Praxis

  • 23.06.2026- 24.06.2026
  • Köln
  • 1.069,81 €
1 weiterer Termin

2-Tage Intensiv-Seminar

Psychische Gesundheit im Betrieb wirksam fördern

Psychische Belastung am Arbeitsplatz – Verantwortung im Arbeitsschutz

Psychische Belastungen gehören heute zu den zentralen Herausforderungen im Arbeits-und Gesundheitsschutz. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz ist gesetzlich durch §5 ArbSchG vorgeschrieben – doch wie gelingt sie in der Praxis wirklich? Welche Verantwortung trägt der Betriebsrat? Und wie lassen sich Prozesse so gestalten, dass sie nicht nur rechtlich sauber, sondern auch wirksam und akzeptiert sind?

In diesem Seminar für Betriebsräte lernen Sie, wie Sie die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung im Betrieb rechtssicher, strukturiert und praxisnah umsetzen. Sie erhalten fundiertes Wissen, praxiserprobte Methoden und konkrete Tools, ideal zur Entwicklung einer Betriebsvereinbarung oder zur strategischen Mitwirkung im betrieblichen Gesundheitsschutz.

Ziel: Sie als Betriebsrat erwerben das nötige Know-how, um psychische Belastungen im Betrieb systematisch zu erfassen, wirksam entgegenzuwirken und gesetzliche Vorgaben sicher umzusetzen.

  • 05.11.2025- 06.11.2025
  • Kassel
  • 1.065,05 €
4 weitere Termine

05-528 - Zur Prüfung befähigte Person von Stetigförderern Prüfung nach BetrSichV und DGUV Regel 100-500

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage


Psychische Belastungen kommen den Unternehmen und der Volkswirtschaft teuer zu stehen: Die Kosten krankheitsbedingter Fehlzeiten liegen im zweistelligen Milliardenbereich. Darüber hinaus sind mehr als zwei von fünf Frühberentungen durch psychische Störungen bedingt. Mit dem neuen Arbeitsschutzgesetz hat der Gesetzgeber auf die wachsende Bedeutung psychischer Erkrankungen in der Arbeitswelt reagiert: Seit 2013 sind Arbeitgebende dazu verpflichtet, „die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.“ Somit müssen auch psychische Belastungen regelmäßig bewertet und Maßnahmen zu ihrer Vorbeugung dokumentiert werden. Die gesetzlichen Unfallversicherungen sind beauftragt zu kontrollieren, ob die Unternehmen dieser Verpflichtung zur „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBpsych)“ nachkommen.

Wie lassen sich psychische Belastungen in Unternehmen auf fundierter Grundlage erfassen und aus den Ergebnissen einer Gefährdungsbeurteilung die richtigen Maßnahmen ableiten?

Dieses Seminar vermittelt Beschäftigten, die sich mit dieser Thematik befassen wollen oder müssen, aber selbst keine Arbeits- und Gesundheitsexpert/-innen sind (z.B. Mitarbeiter/-innen aus Personalabteilungen, Führungskräfte oder Sicherheitsbeauftragte) in fünf Modulen das nötige Handwerkszeug.

Webinar

  • 08.05.2026
  • online
  • 250,00 €


Arbeitsstätten müssen je nach Abmessung und Nutzung, der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien sowie der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und ausgestattet sein. Die ASR A 2.2 konkretisiert die Anforderungen des Punktes 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung an die Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden sowie die damit verbundenen organisatorischen Maßnahmen.


Sie erlernen die Zielsetzung (Schutzziele) der Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen, üben die Anwendung der ASR A 2.2 an Praxisbeispielen und besprechen die Integration in Brandschutzkonzepte.

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