Gefährdungsbeurteilung Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe
Lernformate der Gefährdungsbeurteilung SchulungenPräsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 528 Schulungen (mit 2.013 Terminen) zum Thema Gefährdungsbeurteilung mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Aufbau einer rechts- und normenkonformen Organisationsstruktur im Elektrobereich
- Termin auf Anfrage
- auf Anfrage
Aufbau einer rechts- und normenkonformen Organisationsstruktur im Elektrobereich
- 22.04.2026- 23.04.2026
- Köln
- 1.243,55 €
- Termin auf Anfrage
- auf Anfrage
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- 493,85 €
Webinar
- 15.07.2026
- online
- 523,60 €
Seminar: Befähigte Person zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen
- 18.03.2026
- Braunschweig
- 737,80 €
- 30.03.2026- 31.03.2026
- Köln
- 1.071,00 €
- 10.09.2026
- Magdeburg
- 583,10 €
Webinar
Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - Fortbildung
- 31.03.2026
- online
- 702,10 €
Jahresunterweisung für Arbeiten unter Spannung (AuS) – Aktuelle Normen & Praxis
- 27.03.2026
- Wuppertal
- 750,00 €
Das Arbeiten unter Spannung (AuS) stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten, sowie an Arbeitsmittel, Schutz- und Hilfsmittel, um die Sicherheit bei der Arbeit zu gewährleisten. Arbeitsvorbereitung und die Organisation der Abläufe sind in besonderem Maße wichtig, um den Schutz von Gesundheit und Leben sicher zu stellen.
Auch nach der AuS-Ausbildung ist gemäß DGUV Vorschrift 3 eine mindestens jährliche Sicherheitsunterweisung gesetzlich vorgeschrieben.
In dieser Jahresunterweisung werden Ihre Kenntnisse zur Elektrosicherherheit beim Arbeiten unter Spannung aktualisiert. Neben den Neuerungen im Regelwerk und den gesetzlichen Vorgaben werden die Gefahren und Schutzmaßnahmen für das Arbeiten an aktiven Teilen anhand von Praxisfällen vermittelt. So schärfen Sie Ihr Gefahrenbewußtsein auch bei Routinetätigkeiten.
Dieses Seminar gilt als rechtsverbindliche Jahresunterweisung gemäß § 12 (1) des Arbeitsschutzgesetzes und des § 4 (1) der DGUV Vorschrift 1 sowie der Betriebssicherheitsverordnung.
