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Hinweisgeberschutzgesetz und EU-Whistleblowingrichtlinie: Praktische Umsetzung im Mittelstand

Seminar - Haufe Akademie GmbH & Co. KG

Ein Hinweisgebersystem ist wesentlicher Bestandteil eines Compliance-Management-Systems (CMS) und eines der wichtigsten Frühwarnsysteme im Risikomanagement. Künftig gehört es zum Pflichtprogramm vieler Unternehmen. Das EU-Recht sieht für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden verpflichtend die Einrichtung von internen Meldekanälen für vertrauliche Hinweise auf Regelverstöße vor. Erfahren Sie in diesem Crashkurs, wie Sie die EU-Vorgaben und das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz sicher, praktikabel und effizient umsetzen.
Termin Ort Preis*
18.10.2024 Köln 999,60 €
14.02.2025 Mannheim 999,60 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

EU-Whistleblowingrichtlinie und Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) – Rechtsrahmen und Hintergrund

  • Überblick über die Vorgaben der EU-Richtlinie.
  • Vorstellung des Hinweisgeberschutzgesetztes (HinSchG).
  • Was bedeutet Hinweisgeberschutz?
  • Welche Unternehmen sind von den Neuregelungen betroffen?
  • Pflicht zur Einrichtung interner und externer Meldekanäle.
  • Anforderungen an die Funktionsweise der Meldekanäle.
  • Welche Umsetzungsfristen gelten?
  • Welche Bußgeldtatbestände sind vorgesehen?

Konzept zur Einführung eines Hinweisgebersystems

  • Analyse der Interessenlage – lästige Pflicht oder Mehrwert für das Unternehmen?
  • Analyse der Interessen und des Schutzbedarfs potentieller Hinweisgeber:innen.
  • Praktische Anforderungen an das Hinweisgebersystem.
  • Rechtliche Anforderungen an die Einführung.
  • Mitbestimmungsrecht des Personalvertretungsorgans.
  • Lösungsansätze für eine gruppenweite Umsetzung.

Definition des sachlichen Anwendungsbereichs

  • Vergleich RL und Hinweisgeberschutzgesetz.
  • Konsequenzen der Definition des sachlichen Anwendungsbereichs.
  • Berücksichtigung der Compliance-Risikoanalyse.

Entwicklung eines Bearbeitungsprozesses

  • Definition von Bearbeitungsabläufen und Zuständigkeiten.
  • Hinweisbearbeitung.
  • Einleitung von Folgemaßnahmen – interne Untersuchung.

Vorbereitung der Implementierung

  • Einführung einer Hinweisgeberrichtlinie.
  • Strukturierung von Arbeitsanweisungen.
  • Maßnahmen zur Entwicklung einer offenen Kommunikationskultur.
Dauer/zeitlicher Ablauf:
1 Tag
Ziele/Bildungsabschluss:
  • Sie erfahren alles Wichtige zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz und zur EU-Whistleblowingrichtlinie.
  • Nach diesem Crashkurs können Sie einen für Ihr Unternehmen passenden Projektplan für die Einführung eines ressourcen- und budgetschonenden Hinweisgebersystems erstellen und Schritt für Schritt in Ihre Abläufe und Prozesse implementieren.
  • Sie erhalten praktische Tipps zur sofortigen Umsetzung der gesetzlichen Pflichten durch ihr:e Referent:in, einer erfahrenen Expertin in Sachen Hinweisgeberschutz.
  • Sie lernen, wie Sie Akzeptanz für das Hinweisgebersystem unter Ihren Mitarbeiter:innen schaffen und das Vertrauen potentieller Hinweisgeber:innen gewinnen.
Zielgruppe:

Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen trifft alle Unternehmen mit mind. 50 Beschäftigten. Sofort zur Umsetzung verpflichtet sind Unternehmen mit mind. 250 Beschäftigten, für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten will der Gesetzgeber eine Umsetzungsfrist bis zum 17.12.2023 gewähren.

Geschäftsführer:innen, Compliance-Beauftragte, Compliance Verantwortliche, die in Unternehmen oder Kommunen beschäftigt bzw. für die Umsetzung und Einhaltung der Compliance-Richtlinien verantwortlich sind – unabhängig von ihrer Grundausbildung (Jurist:innen, Betriebswirt:innen, etc.), Projektverantwortliche für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes. Der Crashkurs richtet sich auch an (Nachwuchs-)Führungskräfte und Quereinsteiger:innen im Bereich Compliance. Manager:innen,  Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, Rechtsanwält:innen, Wirtschaftsjuristen und Compliance-Verantwortliche, die praxisrelevantes Expertenwissen benötigen, um ein (digitales) Hinweisgebersystem rechtsicher im Unternehmen – in der Kommune einzuführen.

Seminarkennung:
34290
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