Kollaboration Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe
Lernformate der Kollaboration SchulungenPräsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online
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DaVinci Resolve Einführung für Anfänger
- firmenintern
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
Blitz- und Überspannungsschutz
- 16.11.2026- 20.11.2026
- Köln
- 2.725,10 €
„Ich bin nun seit 30 Jahren berufstätig und habe in dieser Zeit an einigen Weiterbildungen teilnehmen können. Oft findet man in Schulungen Dozenten, welche bereits seit Jahren von der Praxis weit entfernt sind.
Anders war es in Ihrem Seminar. Mit Herrn Schüngel haben Sie einen Dozenten mit exzellentem Praxiswissen, welcher die normativen Anforderungen mit baulichen Gegebenheiten in Einklang bringt. Dies fand ich richtig prima!“
Ralf Körfer, Dipl.-Ing. (FH) | Forschungszentrum Jülich GmbH
(VDE geprüfte Blitzschutzfachkraft)Bestandteil des Anerkennungsverfahrens zum EMV-Sachkundigen (VdS) - Teil 1
Blitzschläge, Blitzüberspannungen und andere elektromagnetische Einflüsse verursachen häufig Schäden in technischen Anlagen. Dieser Lehrgang vermittelt Elektrofachkräften das notwendige Wissen, um diesen Schaden effektiv vorzubeugen:
gesetzliche Vorschriften und Regelwerke
Begrifflichkeiten, physikalische und technische Grundlagen
Planung und Errichtung von notwendigen und praktikablen Massnahmen zur Reduzierung von Schäden und Störungen
Prüfungen zur Beurteilung von Störungen und der getroffenen Schutzmassnahmen
Der Lehrgang schliesst mit einer Prüfung ab. Nach bestandener Prüfung erhalten Elektrofachkräfte eine Bescheinigung, die als Basis für den Fachkundenachweis nach DIN EN 62305 (VDE 0185-305), VDE geprüfte Blitzschutzfachkraft, dient. Darüber hinaus erfüllt der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs eine von mehreren Voraussetzungen für die Anerkennung als EMV-Sachkundiger (VdS).
BLITZ: 44,5 Unterrichtseinheiten bzw. 33,4 Zeitstunden gemäß IDD
Anerkennung
Für die Anerkennung VDE geprüfte Blitzschutzfachkraft ist die Ausbildung zur Elektrofachkraft eine von mehreren notwendigen Voraussetzungen.
Für die Anerkennung VdS anerkannter EMV-Sachkundiger gelten zusätzliche Voraussetzungen. Das Anerkennungsverfahren zum EMV-Sachkundigen wurde von VdS in Zusammenarbeit mit weiteren Fachorganisationen, dem ZVEH, dem Ausschuss für Blitzschutz und Blitzforschung (ABB) sowie namhaften Industrieunternehmen ins Leben gerufen.
Voraussetzungen für diese Anerkennung sind:
Ausbildung als Elektrofachkraft
Eine mindestens, fünfjährige, einschlägige, praktische Tätigkeit mit ausreichenden Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der allgemeinen Elektrotechnik sowie insbesondere der Installationstechnik
Zertifikate, die den erfolgreichen Besuch der beiden Lehrgänge LG-BLITZ und LG-EMV dokumentieren
Weitere Bedingungen siehe Verfahrensrichtlinien VdS 2596, die wir Ihnen auf Anforderung zusenden
Es werden nur natürliche Personen anerkannt (zertifiziert). Die Anerkennung als EMV-Sachkundiger ist 4 Jahre gültig und kann auf Antrag verlängert werden.
Für die Zertifizierung fallen zusätzliche Gebühren an.
Personen, die sich weiterbilden und zum EMV-Sachkundigen anerkennen lassen, werden in einem VdS-Verzeichnis geführt. Damit können Elektroinstallationsfirmen und Planer ihre Qualifikation gegenüber möglichen Auftraggebern nachweisen.
Das Verzeichnis der VdS-anerkannten EMV-Sachkundigen wird im Internet unter EMV-Sachkundige veröffentlicht.
Blitz- und Überspannungsschutz
- 07.09.2026- 11.09.2026
- München
- 2.725,10 €
„Ich bin nun seit 30 Jahren berufstätig und habe in dieser Zeit an einigen Weiterbildungen teilnehmen können. Oft findet man in Schulungen Dozenten, welche bereits seit Jahren von der Praxis weit entfernt sind.
Anders war es in Ihrem Seminar. Mit Herrn Schüngel haben Sie einen Dozenten mit exzellentem Praxiswissen, welcher die normativen Anforderungen mit baulichen Gegebenheiten in Einklang bringt. Dies fand ich richtig prima!“
Ralf Körfer, Dipl.-Ing. (FH) | Forschungszentrum Jülich GmbH
(VDE geprüfte Blitzschutzfachkraft)Bestandteil des Anerkennungsverfahrens zum EMV-Sachkundigen (VdS) - Teil 1
Blitzschläge, Blitzüberspannungen und andere elektromagnetische Einflüsse verursachen häufig Schäden in technischen Anlagen. Dieser Lehrgang vermittelt Elektrofachkräften das notwendige Wissen, um diesen Schaden effektiv vorzubeugen:
gesetzliche Vorschriften und Regelwerke
Begrifflichkeiten, physikalische und technische Grundlagen
Planung und Errichtung von notwendigen und praktikablen Massnahmen zur Reduzierung von Schäden und Störungen
Prüfungen zur Beurteilung von Störungen und der getroffenen Schutzmassnahmen
Der Lehrgang schliesst mit einer Prüfung ab. Nach bestandener Prüfung erhalten Elektrofachkräfte eine Bescheinigung, die als Basis für den Fachkundenachweis nach DIN EN 62305 (VDE 0185-305), VDE geprüfte Blitzschutzfachkraft, dient. Darüber hinaus erfüllt der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs eine von mehreren Voraussetzungen für die Anerkennung als EMV-Sachkundiger (VdS).
BLITZ: 44,5 Unterrichtseinheiten bzw. 33,4 Zeitstunden gemäß IDD
Anerkennung
Für die Anerkennung VDE geprüfte Blitzschutzfachkraft ist die Ausbildung zur Elektrofachkraft eine von mehreren notwendigen Voraussetzungen.
Für die Anerkennung VdS anerkannter EMV-Sachkundiger gelten zusätzliche Voraussetzungen. Das Anerkennungsverfahren zum EMV-Sachkundigen wurde von VdS in Zusammenarbeit mit weiteren Fachorganisationen, dem ZVEH, dem Ausschuss für Blitzschutz und Blitzforschung (ABB) sowie namhaften Industrieunternehmen ins Leben gerufen.
Voraussetzungen für diese Anerkennung sind:
Ausbildung als Elektrofachkraft
Eine mindestens, fünfjährige, einschlägige, praktische Tätigkeit mit ausreichenden Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der allgemeinen Elektrotechnik sowie insbesondere der Installationstechnik
Zertifikate, die den erfolgreichen Besuch der beiden Lehrgänge LG-BLITZ und LG-EMV dokumentieren
Weitere Bedingungen siehe Verfahrensrichtlinien VdS 2596, die wir Ihnen auf Anforderung zusenden
Es werden nur natürliche Personen anerkannt (zertifiziert). Die Anerkennung als EMV-Sachkundiger ist 4 Jahre gültig und kann auf Antrag verlängert werden.
Für die Zertifizierung fallen zusätzliche Gebühren an.
Personen, die sich weiterbilden und zum EMV-Sachkundigen anerkennen lassen, werden in einem VdS-Verzeichnis geführt. Damit können Elektroinstallationsfirmen und Planer ihre Qualifikation gegenüber möglichen Auftraggebern nachweisen.
Das Verzeichnis der VdS-anerkannten EMV-Sachkundigen wird im Internet unter EMV-Sachkundige veröffentlicht.
Webinar
Online Teamentwickler / Transformation Coach (m/w/d)
- 14.12.2026- 18.12.2026
- online
- 1.892,10 €
Als Online-Transformation Coach begleitest Du Teams in digitalen und hybriden Arbeitskontexten durch Veränderungsprozesse und hilfst ihnen dabei, sich zukunftsfähig, resilient und selbstorganisiert aufzustellen.
Du setzt digitale Tools wie Conceptboard oder Zoom gezielt ein, um Zusammenarbeit und Entwicklung auch auf Distanz effektiv zu gestalten. Dabei kombinierst Du systemische Coachingkompetenz mit agilen Methoden und befähigst Teams dazu, Veränderungen nicht nur zu bewältigen, sondern aktiv und reflektiert mitzugestalten. So unterstützt Du als Transformation Coach Teams dabei, in einer komplexen Arbeitswelt Orientierung, Stabilität und Handlungsfähigkeit zu gewinnen.
Als Online-Transformation Coach wirst Du gebucht, um Teams in Veränderungssituationen zu begleiten – sei es bei der Einführung neuer Strategien, in Phasen digitaler Transformation oder wenn hybride Zusammenarbeit besser gelingen soll.
Du wirst gerufen, wenn es darum geht, Vertrauen im Team zu stärken, gemeinsame Ziele klar zu formulieren und Motivation neu zu entfachen. Auch wenn Konflikte, Unsicherheiten oder fehlende Strukturen die Zusammenarbeit erschweren, bist Du die Person, die mit Methoden, Klarheit und Haltung für Orientierung sorgt.
Kurz gesagt: Man bucht Dich immer dann, wenn Teams vor wichtigen Herausforderungen stehen und Unterstützung brauchen, um gemeinsam in die Zukunft zu gehen.
- firmenintern
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
New Work, Agilität & Co. Dichtung und Wahrheit. Konzepte und Lösungen.
In den letzten Jahren ist ein ziemlicher Hype um Begriffe wie New Work, Agilität, Agile Organisation und dergleichen mehr entstanden. Allerdings ist oftmals gar nicht wirklich klar, was genau damit gemeint ist. Und welche neuen Formen der Zusammenarbeit wirklich Potenzialentfaltung und Selbstverwirklichung erzeugen.
Die Kardinalfrage: Wie müssen sich Organisationen wandeln, um auf dynamische Marktbedingungen zu reagieren und als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben?
In diesem Seminar finden Sie gemeinsam mit dem New-Work-Experten Dr. Andreas Zeuch heraus, wie Sie Beteiligung und Selbstbestimmung sowie Vernetzung und Flexibilität in der Zusammenarbeit sinnvoll gestalten können. Zentral ist dabei ein kritisch konstruktiver Blick auf New Work und verwandte Begriffe, um die Chancen und Risiken für Organisationen nüchtern herauszuarbeiten. Gemeinsam mit den Teilnehmern und Experten bauen Sie Brücken in die neue Arbeitswelt.
Webinar
Online Konferenz - Cyber Resilience Act (CRA) im Maschinenbau
- 17.11.2026
- online
- 940,10 €
Technik, Recht und Praxis im Dialog – damit aus Unsicherheit ein sicherer Fahrplan für die Zukunft wird.
Mit dem Cyber Resilience Act (EU) 2024/2847 stellt die EU neue Anforderungen an die IT- bzw. OT-Sicherheit vernetzter Produkte – und viele Hersteller stehen vor offenen Fragen: Wie lassen sich die neuen Vorgaben konkret umsetzen? Welche Normen gelten künftig? Und was bedeutet das für Entwicklung, Produktion und Betrieb?
Zum zweiten Mal bringt unsere Online-Konferenz Licht ins Dunkel. Branchenexpert:innen, Jurist:innen und Praktiker:innen beleuchten den CRA aus verschiedenen Perspektiven und zeigen praxisnahe Wege zur Umsetzung. Ziel ist es, Orientierung zu geben, Handlungssicherheit zu schaffen – und gemeinsam die Basis für eine widerstandsfähige, digitale Zukunft zu legen.
Themen der Vorträge
- Häufige (schwierige) Praxisfragen rund um den CRA – aus technischer und juristischer Sicht
- Security-Risikoanalyse in 7 Schritten - am Beispiel einer smarten Maschine
- IEC 62443 – Unverzichtbare Grundlage für Security Engineering
- Security in der Supply Chain: Worauf Sie bei der Integration von Hardware und Software in Ihre Produkte achten müssen.
- Endlich harmonisierte Normen! Welche Normen helfen den CRA zu erfüllen?
- Expert Talk – noch mehr Zeit für Ihre Fragen
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) auf Baustellen -Teil B
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
1. Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem
- Europarechtliche Anforderungen
-Gliederung des deutschen Arbeitsschutzsystems
-Grundpflichten des Arbeitgebers/Unternehmers
-Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung im Baubereich
1.1 Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes
-Rechtliche Stellung des Arbeitsschutzgesetzes
-Adressaten und ihre Schutzverpflichtungen
-Allgemeine Grundsätze nach § 4 ArbSchG
-Beurteilung der Arbeitsbedingungen und zu treffende Schutzmaßnahmen
-Verpflichtung zur Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
1.2 Grundzüge der Rechtsverordnungen nach dem ArbSchG
-Baustellenverordnung
-Arbeitsstättenverordnung
-Arbeitsmittelbenutzungsverordnung
-PSA-Benutzungsverordnung
-Lastenhandhabungsverordnung
-Betriebssicherheitsverordnung
1.3 Vorschriften der Unfallversicherungsträger
2 Baustellenspezifische Unfall- und Gesundheitsgefährdungen und erforderliche
Schutzmaßnahmen
2.1 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd- und Tiefbauarbeiten
- Einflüsse auf die Standsicherheit des Bodens
- Sicherungsanforderungen nach UVV und DIN 4124
- Gebäudesicherung im Bereich von Ausschachtungen, Gründungen und
Unterfangungen (DIN 4123)
-Erdverlegte Leitungen und Anlagen
2.2 Gefährdung durch Absturz
-Absturzsicherungen
-Auffangeinrichtungen
-Arten, technische Ausführung und Absturzhöhen
-Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz
2.3 Sicherer Einsatz von Gerüsten
- Gerüstarten und Einsatzbedingungen
-Arbeits- und Schutzgerüste (DIN 4420)
-Verantwortlichkeiten bei Aufbau und Nutzung von Gerüsten
-Brauchbarkeitsnachweis
2.4 Sicherer Einsatz von Leitern, Fahrgerüsten und Hebebühnen
2.5 Gefährdungen durch Elektrizität
-Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme (Schutz gegen direktes und
indirektes Berühren)
- Errichtung, Instandhaltung und Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
-Sicherheit und Erkennbarkeit von Stromleitungen
2.6 Betrieblicher Brand- und Explosionsschutz
-Grundlagen der Brandentstehung
-Umgang mit explosions- und feuergefährlichen Stoffen
-Brandschutz- und Sicherheitskennzeichnung
-Bekämpfung von Entstehungsbränden
2.7 Gefährdungen durch Gefahrstoffe
-Grundzüge gefahrstoffrechtlicher Vorschriften (ChemG, GefStoffV, TRGS)
-Kennzeichnung, Lagerung und Entsorgung
-Grenzwerte
-Gefahrstoffinformationssysteme
2.8 Maßnahmen zur Sicherheit bei Montagearbeiten
- Allgemeine Grundsätze und Montageanweisung
-Fertigteiltransport, Lagerung und Lastförderung
-Standsicherheit, Zwischenbauzustände und Gefährdungen durch Absturz
2.9 Maßnahmen zur Sicherheit bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten
2.10 Sicherer Personen- und Fahrzeugverkehr, sichere Baustellentransporte und
Lagerung
-Arbeitsplätze und Verkehrswege
-Witterungseinflüsse (Winterbauverordnung)
2.11 Sicherer Einsatz von Maschinen und Geräten
-Arten und Einsatzbereiche von Maschinen und Geräten
-Prüfungen und Prüffristen für technische Arbeitsmittel
2.12 Schutzmaßnahmen bei Lärm und Vibration
2.13 Einrichtungen der Ersten Hilfe
-Vorsorgemaßnahmen
-Rettungskette
-Sanitätsräume
2.14 Tagesunterkünfte, Waschräume, Toiletten und sonstige Einrichtungen
2.15 Persönliche Schutzausrüstungen
-Bewertung und Auswahl
-Bereitstellungs- und Benutzungspflicht
2.16 Arbeitszeitregelungen
-Rechtliche Regelungen (Arbeitszeitgesetz und tarifliche Regelungen zur
Arbeitszeit)
-Ausnahmemöglichkeiten für Baubetriebe
Insbesondere bei gefährlichen Baumaßnahmen kann es erforderlich sein, dass sich der
Koordinator besondere, erweiterte Kenntnisse aneignet.
- schriftliche Prüfung -
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) auf Baustellen -Teil B - Inhouse
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
1. Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem
- Europarechtliche Anforderungen
-Gliederung des deutschen Arbeitsschutzsystems
-Grundpflichten des Arbeitgebers/Unternehmers
-Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung im Baubereich
1.1 Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes
-Rechtliche Stellung des Arbeitsschutzgesetzes
-Adressaten und ihre Schutzverpflichtungen
-Allgemeine Grundsätze nach § 4 ArbSchG
-Beurteilung der Arbeitsbedingungen und zu treffende Schutzmaßnahmen
-Verpflichtung zur Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
1.2 Grundzüge der Rechtsverordnungen nach dem ArbSchG
-Baustellenverordnung
-Arbeitsstättenverordnung
-Arbeitsmittelbenutzungsverordnung
-PSA-Benutzungsverordnung
-Lastenhandhabungsverordnung
-Betriebssicherheitsverordnung
1.3 Vorschriften der Unfallversicherungsträger
2 Baustellenspezifische Unfall- und Gesundheitsgefährdungen und erforderliche
Schutzmaßnahmen
2.1 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd- und Tiefbauarbeiten
- Einflüsse auf die Standsicherheit des Bodens
- Sicherungsanforderungen nach UVV und DIN 4124
- Gebäudesicherung im Bereich von Ausschachtungen, Gründungen und
Unterfangungen (DIN 4123)
-Erdverlegte Leitungen und Anlagen
2.2 Gefährdung durch Absturz
-Absturzsicherungen
-Auffangeinrichtungen
-Arten, technische Ausführung und Absturzhöhen
-Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz
2.3 Sicherer Einsatz von Gerüsten
- Gerüstarten und Einsatzbedingungen
-Arbeits- und Schutzgerüste (DIN 4420)
-Verantwortlichkeiten bei Aufbau und Nutzung von Gerüsten
-Brauchbarkeitsnachweis
2.4 Sicherer Einsatz von Leitern, Fahrgerüsten und Hebebühnen
2.5 Gefährdungen durch Elektrizität
-Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme (Schutz gegen direktes und
indirektes Berühren)
- Errichtung, Instandhaltung und Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
-Sicherheit und Erkennbarkeit von Stromleitungen
2.6 Betrieblicher Brand- und Explosionsschutz
-Grundlagen der Brandentstehung
-Umgang mit explosions- und feuergefährlichen Stoffen
-Brandschutz- und Sicherheitskennzeichnung
-Bekämpfung von Entstehungsbränden
2.7 Gefährdungen durch Gefahrstoffe
-Grundzüge gefahrstoffrechtlicher Vorschriften (ChemG, GefStoffV, TRGS)
-Kennzeichnung, Lagerung und Entsorgung
-Grenzwerte
-Gefahrstoffinformationssysteme
2.8 Maßnahmen zur Sicherheit bei Montagearbeiten
- Allgemeine Grundsätze und Montageanweisung
-Fertigteiltransport, Lagerung und Lastförderung
-Standsicherheit, Zwischenbauzustände und Gefährdungen durch Absturz
2.9 Maßnahmen zur Sicherheit bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten
2.10 Sicherer Personen- und Fahrzeugverkehr, sichere Baustellentransporte und
Lagerung
-Arbeitsplätze und Verkehrswege
-Witterungseinflüsse (Winterbauverordnung)
2.11 Sicherer Einsatz von Maschinen und Geräten
-Arten und Einsatzbereiche von Maschinen und Geräten
-Prüfungen und Prüffristen für technische Arbeitsmittel
2.12 Schutzmaßnahmen bei Lärm und Vibration
2.13 Einrichtungen der Ersten Hilfe
-Vorsorgemaßnahmen
-Rettungskette
-Sanitätsräume
2.14 Tagesunterkünfte, Waschräume, Toiletten und sonstige Einrichtungen
2.15 Persönliche Schutzausrüstungen
-Bewertung und Auswahl
-Bereitstellungs- und Benutzungspflicht
2.16 Arbeitszeitregelungen
-Rechtliche Regelungen (Arbeitszeitgesetz und tarifliche Regelungen zur
Arbeitszeit)
-Ausnahmemöglichkeiten für Baubetriebe
Insbesondere bei gefährlichen Baumaßnahmen kann es erforderlich sein, dass sich der
Koordinator besondere, erweiterte Kenntnisse aneignet.
- schriftliche Prüfung -
Collaborative Project Leadership - Projekte leiten und lateral führen
- 29.09.2026- 30.09.2026
- Hamburg
- 1.844,50 €
Organisationsentwickler / Geschäftsmodellentwickler (m/w/d)
- 28.09.2026- 02.10.2026
- Frankfurt am Main
- 2.356,20 €
Organisationsentwicklung heißt, die Zukunft fest im Blick zu haben und die Organisation darauf so gut wie möglich vorbereiten: Wie sind wir auch morgen noch erfolgreich? Welchen Herausforderungen könnten wir ausgesetzt sein, und was gibt uns dann Stabilität? Wie wollen wir von den Menschen innerhalb und außerhalb unserer Organisation wahrgenommen werden?
Im Mittelpunkt steht dabei der Dreiklang “People, Profit, Planet” – also eine Verbindung von geschäftlichem Erfolg für und mit den Menschen unter Beachtung von verantwortungsvollem Handeln gegenüber Umfeld und Umwelt. Erfolge der Vergangenheit sind immer seltener auch ein Versprechen für die Zukunft. In gesättigten und zum Teil auch erschöpften Märkten bedarf es immer wieder neuer Ideen für Produkte und Dienstleistungen. Auch hier unterstützt die Organisations- und Geschäftsmodellentwicklung.
Grundlage ist ein sehr gutes Verständnis für Deine Verantwortung innerhalb der Organisation sowie für deren Zweck, Aufbau und Kultur. Darauf aufbauend brauchst Du Methodenkompetenz, um den Status quo aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten und daraus Entwicklungspotenziale abzuleiten.
Wenn Du die passenden Tools sicher beherrschst, gewinnst Du schnell Klarheit darüber, was zu tun ist und welche Möglichkeiten Dir zur Verfügung stehen. Sobald diese festgelegt sind, kannst Du sie gezielt in die Umsetzung bringen. Besonders gute Voraussetzungen dafür hast Du, wenn Du über eine ausgeprägte Kommunikationskompetenz verfügst und bereits Erfahrung im Projekt- oder Change-Management mitbringst.
Organisationsentwicklung ist ein kontinuierlicher Prozess, der Klarheit und Sicherheit schafft. Beides sind wichtige Grundlagen für nachhaltigen Erfolg. Klarheit entsteht über den Zweck und die Identität der Organisation. Sicherheit zeigt sich im Miteinander und im konstruktiven Umgang mit Herausforderungen.
Zukunftsfähige Organisationen entwickeln sich stetig weiter. Diese Entwicklung wird als sinnvoll wahrgenommen, weil sie auf einer tragfähigen Kultur und gelebten Werten basiert. Das stärkt nicht nur die Bindung der Mitarbeitenden, sondern auch die Loyalität der KundInnen – und beide sind entscheidend im Wettbewerb auf dem Markt.
