Koordination der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen nach ArbSchG § 8, BetrSichV § 13 (3) und DGUV Vorschrift 1 § 6
Seminar - TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH
03-20 - Koordination der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen nach ArbSchG § 8, BetrSichV § 13 (3) und DGUV Vorschrift 1 § 6 Fortbildung im Bereich Umgang mit Fremdfirmen
Auswirkung der neuen BetrSichV bei der Verwendung von Arbeitsmitteln durch Fremdfirmen
Begriffsbestimmungen und Erläuterungen
Abgrenzung zum SiGeKo nach Baustellenrecht (hier BaustellV und RAB 30) und Fremdfirmenbeauftragten
Was bedeutet Abstimmungin der Praxis?
Das Instrument Gefährdungsbeurteilung / Schutzmaßnahmen / Wirkungskontrolle
Mögliche Ein- und Unterweisungen sowie Unterrichtungen im Aufgabenbereich (Fallbeispiele)
Übungen
Dauer/zeitlicher Ablauf:
1,0 Tag
Ziele/Bildungsabschluss:
Sie als Aufsichtsführender mit entsprechendem Weisungsrecht (Betriebsleiter, Abteilungsleiter, Poliere, Vorarbeiter oder anderer Vorgesetzter), der im Rahmen der innerbetrieblichen Beauftragung Arbeiten aufeinander abstimmen muss, werden mit dem notwendigen aktuellen Regelwerk der DGUV Vorschriften und den gesetzlichen Regelwerken vertraut gemacht. Ziel ist es, die Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen nach Arbeitsschutzvorschriften abzustimmen und mögliche Gefährdungen, z. B. Wechselwirkungen, zu vermeiden.
Material:
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Zielgruppe:
Werks- und Betriebsleiter, Abteilungsleiter, Vorarbeiter, Meister, Fachvorgesetzte
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