REACH-Konformität sicherstellen und dokumentieren: Die Pflichten 2024 - Online-Seminar, Dauer 6,5 Stunden
Webinar - Akademie Herkert - Das Bildungshaus der Forum Verlag Herkert GmbH
Die REACH-Verordnung erlaubt nur noch ordnungsgemäß registrierte Stoffe. Deshalb müssen Unternehmen und deren REACH-Beauftragte jetzt sicherstellen, dass sie nur noch REACH-konforme Produkte verwenden und verkaufen. Das bedeutet, dass in der Lieferkette Informationen eingeholt und weitergegeben, sowie die eigenen Verwendungen identifiziert und mitgeteilt werden müssen. Da bei Verstößen sowohl Haft- als auch Geldstrafen vorgesehen sind, sollte für Kontrollen unbedingt dokumentiert werden, was getan wurde, um REACH-konform zu arbeiten. Wie man das am effizientesten und sichersten macht, erfahren die Teilnehmenden jetzt im eintägigen REACH-Praxis-Seminar „REACH-Konformität sicherstellen und dokumentieren“.
Mehr als 2.050 zufriedene Teilnehmer des REACH-Seminars seit 2008.
Meldepflichten an die ECHA zu SVHC Stoffen der Kandidatenliste in Erzeugnissen Ermittlung der REACH-Pflichten und Meldung an die SCIP Datenbank: Stoff-/Verwendungsverbote von gefährlichen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen REACH und Abgrenzung zu anderen gesetzlichen Anforderungen (z. B. ROHS)
Kommunikation in der Lieferkette
Besonderheiten bei Erzeugnissen: Informationspflicht über SVHC-Stoffe auch für Teilerzeugnisse eines Produkts (Entscheidung des EuGH vom 10.09.2015) Welche Informationen können Produzenten von Erzeugnissen aus dem Sicherheitsdatenblatt entnehmen?
Dokumentation
Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten nach REACH Praxisbeispiel: Betroffenheitsanalyse und Ableitung der Pflichten Relevante Stofflisten, z. B. recherchierbare Kandidatenliste/SVHC-Stoffe, Anhang XIV (Zulassung), Anhang XVII (Beschränkung)
Behördenkontrollen
REACH-Vollzug: Was Behörden kontrollieren, Erfahrungen aus EU-Überwachungsprojekten Wie man sich auf Kontrollen vorbereiten kann Verletzung von Informationspflichten: Sanktions- und Haftungsrisiken
Spezialfragen
Wie kann ein Nachgeschalteter Anwender auf die Aussage der Lieferanten vertrauen, was sind die Konsequenzen, wenn der Lieferant nicht korrekt informiert? Was muss nach dem Ablaufdatum eines zulassungspflichtigen Stoffes beachtet werden?
Inklusive Arbeitshilfen
Sie erhalten Zugang zum Weiterbildungs- und Serviceportal der AKADEMIE HERKERT mit Vorlagen und Merkblättern zur Umsetzung von REACH – darunter Merkblatt zu Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.
Dauer/zeitlicher Ablauf:
7 Stunden
Material:
Teilnahmebescheinigung Sie erwerben folgende VDSI-Punkte:
Zielgruppe:
REACH-Beauftragte, Geschäftsleitung, Produktionsleitung, QM, Sicherheitsbeauftragte, Gefahrstoffbeauftragte, F & E, Einkauf. Für das Seminar werden Grundkenntnisse zu REACH vorausgesetzt. Sofern Grundkenntnisse nicht vorhanden sind, empfehlen wir die Schulung: REACH: Grundlagen-Schulung zur EU-Chemikalienverordnung (Produktcode 7895).
Seminarkennung:
77608-22-17463
Referenten
Cornelia Boberski
Videos
Online Veranstaltungen bei der Akademie Herkert:
Mit Formaten wie Seminaren, E-Learnings, Blended-Learnings, Lehrgängen oder auch Tagungen und Kongressen hat es sich die AKADEMIE HERKERT zur Aufgabe gemacht, berufliche Weiterbildung in verschiedensten Branchen praxisnah durch Experten umzusetzen %u2013 egal, ob online oder in Präsenz.
Quelle: https://www.akademie-herkert.de/
Anbieterinformationen
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