Dieser behördlich anerkannte Grundlehrgang vermittelt die Kenntnisse zum Erwerb der Fachkunde im Sinne des § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV.
Themenschwerpunkte
- Rechtliche Grundlagen (europäisches Umweltrecht, BImSchG, Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung)
- Europäisches und nationales Recht zur Anlagensicherheit
- Überblick über die Störfallverordnung
- Sicherheitspflichten? Anforderungen zur Verhinderung und Begrenzung von Störfällen? Sicherheitsanalysen? Melde- und Informationspflicht
- Aufgaben und Rechtsstellung von Störfallbeauftragten
- Durchführung von Genehmigungsverfahren und rechtliche Auswirkungen
- Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen und Begrenzung von Störfallauswirkungen
- Beurteilung sicherheitstechnischer Unterlagen und Nachweis zur Errichtung, Betriebsüberwachung, Wartung, Instandhaltung und Betriebsunterbrechung von Anlagen
- Überwachung, Beurteilung und Begrenzung von Emissionen und Immissionen bei Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs
- Stoffeigenschaften und Auswirkungen im Störfall: chemische, physikalische, human- und ökotoxikologische Eigenschaften von Stoffen und Zubereitungen
- Verhinderung von Störfällen und Begrenzung von Störfallauswirkungen
- Seveso III-Richtlinie
- Anfertigung, Fortschreibung und Beurteilung von Sicherheitsberichten
- Erstellung von internen Alarm- und Gefahrenplänen
- Betriebliche Sicherheitsorganisation
- Sicherheitsmanagement-System
- Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
- Technischer Arbeitsschutz, Gefahrstoffrecht, Katastrophenschutzrecht
- Erstellung von betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen
- Information der Öffentlichkeit nach § 11 Störfallverordnung
Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz und mit vier Punkten im Bereich Umweltschutz bewertet.
Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.