Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.646 Schulungen (mit 11.950 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
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Ausbildung/Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa/FaSi) 3.0 - Vollzeit
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Die concada GmbH ist anerkannter freier Qualifizierungsträger für Sifa-Lehrgänge durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als Anbieter gelistet.
Der Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit wurde in den letzten Jahren neu konzeptioniert und wird seit 2023 nach diesem neu überarbeiteten Konzept angeboten.
Die Entwicklung eines professionellen Rollenverständnisses sowie der Erwerb umfangreicher Kompetenzen sind wesentlich, um die Aufgaben als Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgreich zu übernehmen und im Unternehmen wirksam beraten zu können.
Hierbei wird sich zukünftig anhand von fünf Lernfeldern und damit verbundenen Handlungsfeldern orientiert. Es geht nicht mehr nur um die reine Wissensvermittlung, die Teilnehmenden erarbeiten sich das für ihre Tätigkeit relevante Hintergrundwissen selbst und bewältigen so die notwendigen Schritte, um in den verschiedenen Situationen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit kompetent tätig werden zu können.
Ablauf der Qualifizierung
Die Grundlagen und die vertiefende Ausbildung werden durch die Lernfelder 1 bis 5 abgedeckt. Für den branchenspezifischen Teil muss das Lernfeld 6 des jeweiligen Unfallversicherungsträgers absolviert werden. Der Lehrgang ist erst nach erfolgreichem Abschluss aller aller sechs Lernfelder beendet.
Die einzelnen Lernfelder umfassen die folgenden Themen:
- Lernfeld 1: Einführung in die Ausbildung und Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Lernfeld 2: Arbeitssystem und betriebliche Organisation
- Lernfeld 3: Beurteilung von Arbeitsbedingungen
- Lernfeld 4: Arbeitssystemgestaltung
- Lernfeld 5: Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation
- Lernfeld 6: Branchenspezifischer Teil (erfolgt beim zuständigen Unfallversicherungsträger)
Ein wesentliches Merkmal der Qualifizierung ist der Wechsel zwischen Seminar (SEM), selbstorganisierter Lernzeit (SOL)und Praktika (PRA)in verschiedenen Lernfeldern, mit aufeinander aufbauenden Lernerfolgskontrollen (LEK) ? sogenanntes ?Blended Learning?.
Im Seminar (SEM)findet das Lernen und der persönliche Austausch auf Basis der Handlungssituationen statt. Hierbei werden die im Selbstlernen erworbenen Kompetenzen reflektiert und handlungsorientiert vertieft.
In der selbstorganisierten Lernzeit (SOL)lernen Teilnehmende selbstständig und die Lernbegleitenden stehen für Fragen zur Verfügung. Im SOL eignen sich die Teilnehmenden durch die Bearbeitung weiterer Handlungssituationen das zur Bewältigung der zukünftigen Aufgaben einer Sifa erforderliche Know-how an und vertiefen es.
Ziel der Praktika (PRA)ist die Anwendung des Gelernten in der betrieblichen Praxis im eigenen Unternehmen mit dem Ziel, reale Probleme im eigenen Betrieb lösen zu können.
Voraussetzung für das erfolgreiche Bestehen der Lernerfolgskontrollen (LEK)ist die Entwicklung von Kompetenzen der Teilnehmenden, die für die zukünftige Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlich sind.
Die ?Sifa-Lernwelt? begleitet die Teilnehmenden als digitale Lernplattform in allen Phasen der Qualifizierung. Hier können sämtliche Informationen und Aufgaben abgerufen werden, Ergebnisse hochgeladen werden, sich mit anderen Lehrgangs-Teilnehmenden ausgetauscht und Kontakt mit den Lernbegleitenden aufgenommen werden.
Die Elemente des überarbeiteten Konzeptes sind inhaltlich und zeitlich eng miteinander verzahnt und stellen aus diesem Grund hohe Anforderungen an die Teilnehmenden in der Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Reihenfolge der Lehrgangsinhalte sind fest vorgegeben und kann nicht verändert werden.
Die Teilnehmenden durchlaufen die Qualifizierung nach einem festen Terminplan und in einer festen Lerngruppe. Dadurch werden gemeinsames Lernen, kollegialer Austausch und eine gute Vernetzung der Teilnehmenden ermöglicht.
Jeder Lehrgang wird von zwei Lernbegleitenden betreut. Sie unterstützen die Teilnehmenden beim individuellen Lernprozess und bei der Erweiterung ihrer Kompetenzen gemäß dem Kompetenzprofil der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Dauer des Lehrgangs in Vollzeit
Die Dauer des Vollzeitlehrgangs für die Lernfelder 1 bis 5 umfasst bei der concada GmbH ca. 6 Monate und besteht in den Lernfeldern 1 bis 5 aus:
- 20 Tagen Seminar (7 SEM-Präsenztermine)
- 35 Tagen selbstorganisierter Lernzeit (6 SOL-Zeiträume)
- 35 Tagen Praktikum im Betrieb (4 PRA-Phasen)
- 5 Lernerfolgskontrollen (LEK)
Der Vollzeitlehrgang ist charakteristisch dafür, dass die Teilnehmenden für die Dauer der Qualifizierung 100% ihrer Arbeitszeit in den Lehrgang investieren. Es ist nicht möglich, parallel noch andere Tätigkeiten auszuführen, ohne das Lehrgangsziel zu gefährden.
Vorteile der Qualifizierung
- Das Lernen findet im eigenen Betrieb, am eigenen Schreibtisch und in Seminaren statt
- Lernzeiten und Lerntempo können selbst bestimmt werden
- Die ?Sifa-Lernwelt? ermöglicht flexibles und abwechslungsreiches Lernen im Kontakt mit Lernbegleitenden und anderen Teilnehmenden
- Handlungssituationen unterstützen schrittweise Einarbeitung in das zukünftige Aufgabengebiet und können direkt in der Praxis angewendet werden
- Lernerfolgskontrollen geben Rückmeldung über bereits erworbene Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Fachliche Inhalte sind auf digitaler Basis aktuell und qualitätsgesichert
Technische und organisatorische Teilnahmevoraussetzungen
- Digitales Endgerät (Tablet oder Notebook) mit entsprechender Software (z. B. Word, Excel, Power Point) zur Nutzung im Betrieb, zuhause und während der Präsenzphasen im Seminar
- Uneingeschränkter, freier Internetzugang über einen aktuellen Browser (bevorzugt Firefox, Chrome oder Edge)
- Lernzeit zur Bearbeitung der Aufgaben im selbstorganisierten Lernen
- Lernzeit zur Einhaltung des Lehrgangszeitplans (Seminare, Lernerfolgskontrollen und Praktika im Betrieb)
Sie haben noch Fragen? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen vor der Anmeldung zu unserem Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ein Beratungsgespräch zu den Rahmenbedingungen und folgenden weiteren Punkten:
- Vertragsbedingungen
- Ziele und Inhalte des Lehrgangs
- Kompetenzprofil der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Prüfungsordnung
- Zulassungsbedingungen
- Bestellungsvoraussetzungen nach DGUV Vorschrift 2
- Gesamtkosten und Inhalte
- Standarddauer und maximale Dauer der Qualifizierung
- Termine
Gerne können Sie auch an unseren kostenlosen Online- Informationsveranstaltungen teilnehmen, die wir regelmäßig anbieten und in denen wir alle relevanten Informationen zu dem Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit nach überarbeitetem Konzept vorstellen und bei denen Sie auch die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen.
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Hinweis:
Die Schulung wird mit einer aktuellen Version durchgeführt.
