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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

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63-133a - Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte nach DGUV Vorschrift 1 § 20 (6) - Modul 1 Webinar zur Auffrischung der Grundlagen und des Arbeitsschutzwissens bei besonders definierten Arbeiten

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63-176b - Refresher für Fremdfirmenkoordinatoren - Modul 2 Webinar zur Fortbildung für Beauftragte / Koordinatoren, die für den Einsatz von Fremdfirmen / Dienstleistern verantwortlich sind

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05-522 - Sicherheit von kraftbetätigten Karusselltüren - Sicherheitscheck nach DGUV Information 208-026 und unter Berücksichtigung der ASR A1.7 (nur als Inhouse-Schulung buchbar)

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Deutschlands Hochschulen leiden unter einem Sanierungsstau in Milliardenhöhe – viele Gebäude sind an der Grenze ihrer Nutzbarkeit. Hohe Anforderungen von Forschung und Lehre sind in solchen Gebäuden ebenso wenig umsetzbar, wie Arbeitsschutzanforderungen oder die Realisierung von Klimaschutzzielen.
Zum Abbau dieses Sanierungsstaus steht häufig zu wenig Geld als auch zu wenig Personal zur Verfügung. Dieses Problem wird jedoch noch potenziert durch zu komplizierte und langsame Maßnahmen beim Bau.

Auch wenn häufig auf die finanzielle und personelle Situation nicht direkt Einfluss genommen werden kann, so sollten doch die Bauprozesse so gestaltet werden, dass die vorhandenen Ressourcen effektiv genutzt werden. Beispiele zeigen, dass auch an Hochschulen komplexe Projekte im Hochbau in max. 6 Jahren erfolgreich umgesetzt werden können.

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Am Ende des Seminars können die Teilnehmenden ISO 45001-Audits professionell planen, durchführen und nachbereiten. Sie lernen, Risiken zu bewerten, Abweichungen zu dokumentieren und Verbesserungspotenziale zu identifizieren. Dabei vertiefen sie ihr Verständnis für die Anforderungen an ein wirksames Arbeitsschutzmanagementsystem.

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Mit dem Einzug der Elektromobilität und den damit verbundenen Hochvolt-Technologien stehen Unternehmen der Automobilindustrie in besonderer Verantwortung für die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden im Umgang mit elektrischen Gefährdungen. Insbesondere bei Hochvolt-Systemen mit Spannungen bis 1000 V AC bzw. 1500 V DC ist eine qualifizierte Fachverantwortung unerlässlich.
Die verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK) übernimmt im Auftrag des Unternehmens die Fachverantwortung für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Systeme, einschließlich Planung, Überwachung, Kontrolle und der rechtssicheren Delegation elektrotechnischer Aufgaben.
Diese Schulung vermittelt das notwendige Wissen, um der Rolle als vEFK nach DIN VDE 1000-10 gerecht zu werden. Die Inhalte sind fachlich fundiert, organisatorisch wirksam und rechtskonform. Im Fokus stehen die Anforderungen an Organisation und Zuständigkeiten, die rechtssichere Übertragung von Unternehmerpflichten sowie die fachliche Einbindung der Fachkundigen Person für Hochvolt-Systeme (FHV) im Sinne der DGUV Information 209-093.

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Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge unterliegen strengen Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit. Sowohl bei der Erstinbetriebnahme als auch bei Wiederholungsprüfungen müssen Schutzmaßnahmen normgerecht überprüft und dokumentiert werden. Diese Schulung qualifiziert zur Tätigkeit als befähigte Person (EFKbP) für die Prüfung von Ladepunkten, Wallboxen und Ladekabeln gemäß TRBS 1203, DIN VDE 1000-10 und den einschlägigen Schutzvorschriften.
Teilnehmende lernen, wie die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen rechtssicher beurteilt wird – mit Fokus auf die normkonforme Durchführung von Prüfungen im Bereich der Elektromobilität. Die Schulung vermittelt sowohl die gesetzlichen und normativen Grundlagen als auch das technische Wissen zu Messverfahren, Gefährdungsbeurteilungen und dem sicheren Umgang mit aktuellen Prüfgeräten.
Im praktischen Teil arbeiten die Teilnehmenden mit AC-Wallboxen unterschiedlicher Typen und üben an realitätsnahen Prüfaufbauten mit moderner Messtechnik. Dadurch wird ein direkter Lerntransfer in das individuelle Arbeitsumfeld ermöglicht. Die praxisorientierte Ausrichtung der Schulung bereitet gezielt auf die Herausforderungen bei der Prüfung von Ladeinfrastruktur vor und schafft ein hohes Maß an Handlungssicherheit in einem dynamisch wachsenden Aufgabenfeld.

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Diese Schulung vermittelt die Inhalte auf Basis der DGUV Information 209-093 Stufe 2E Einstieg A und schafft die rechtssichere Grundlage für den Umgang mit Hochvoltsystemen in der Elektromobilität.

Im ersten Schulungsabschnitt stehen die korrekte Handhabung von Messgeräten und Messverfahren sowie praktische Messübungen im Fokus. Die Teilnehmenden lernen grundlegende elektrische Größen kennen und trainieren das Messen an HV-Komponenten, Batterien oder Fahrzeugen. Ziel ist es, die Plausibilität von Messwerten beurteilen zu können und ein fundiertes Verständnis für die Messpraxis im Hochvoltbereich zu entwickeln.

Der zweite Teil der Schulung behandelt unter anderem das Arbeitsschutzsystem, organisatorische Abläufe, Erste Hilfe, IT-Systemen und zugehörige Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus lernen die Teilnehmenden, wie sie eine Gefährdungsbeurteilung, eine Arbeitsanweisung und eine Unterweisung korrekt durchführen.

Die Inhalte werden durch praktische Übungen zur Außer- und Inbetriebnahme von Hochvoltsystemen vertieft. Damit erhalten die Teilnehmenden eine umfassende Qualifikation für das sichere Arbeiten an spannungsfreien HV-Systemen, insbesondere bei der Inbetriebnahme mit Schwerpunkt auf der Prüfung der Schutzfunktion und der Erstellung eines Prüfprotokolls.

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Diese Schulung vermittelt die Inhalte auf Basis der DGUV Information 209-093 Stufe 2E Einstieg C und schafft die rechtssichere Grundlage für den Umgang mit Hochvoltsystemen in der Elektromobilität.

Im Mittelpunkt stehen die Inhalte gemäß DGUV Information 209-093, die auf die Übernahme von Fach- und Führungsverantwortung im HV-Umfeld vorbereiten. Behandelt werden die Organisation des Arbeitsschutzes, die rechtssichere Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsanweisungen sowie die Durchführung von Unterweisungen im Betrieb.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung der Hochvolt-Kompetenz gegenüber der allgemeinen Elektrotechnik und dem konkreten Umgang mit HV-Komponenten, Sicherheitsmaßnahmen und der sicheren Außer- und Inbetriebnahme von Hochvoltsystemen. In praxisnahen Übungen am Fahrzeug wird das Wissen vertieft und mit den realen Anforderungen verknüpft.

Diese Schulung bereitet gezielt auf die Verantwortungsübernahme als Fachkundige Person im Hochvolt-Bereich vor und befähigt die Teilnehmenden, ihre Aufgaben sicher, fachlich fundiert und rechtskonform wahrzunehmen. 

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