
Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.631 Schulungen (mit 10.994 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
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Deutschlands Hochschulen leiden unter einem Sanierungsstau in Milliardenhöhe – viele Gebäude sind an der Grenze ihrer Nutzbarkeit. Hohe Anforderungen von Forschung und Lehre sind in solchen Gebäuden ebenso wenig umsetzbar, wie Arbeitsschutzanforderungen oder die Realisierung von Klimaschutzzielen.
Zum Abbau dieses Sanierungsstaus steht häufig zu wenig Geld als auch zu wenig Personal zur Verfügung. Dieses Problem wird jedoch noch potenziert durch zu komplizierte und langsame Maßnahmen beim Bau.
Auch wenn häufig auf die finanzielle und personelle Situation nicht direkt Einfluss genommen werden kann, so sollten doch die Bauprozesse so gestaltet werden, dass die vorhandenen Ressourcen effektiv genutzt werden. Beispiele zeigen, dass auch an Hochschulen komplexe Projekte im Hochbau in max. 6 Jahren erfolgreich umgesetzt werden können.

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Jedes Unternehmen ist dafür verantwortlich, elektrische Anlagen und Betriebsmittel fachgerecht zu betreiben und sie regelmäßig messtechnisch auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Um Gefährdungen zu vermeiden, darf diese Aufgabe nur qualifizierten Fachkräften übertragen werden. Das schreiben die einschlägigen Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung sowie der DGUV- und VDE-Normen vor – zum Beispiel die DIN VDE 0100-600.
Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, um als befähigte Person Prüfungen elektrischer Geräte im Unternehmen verantwortlich durchzuführen. Dazu erläutert es den Stand der Technik und die Regeln für den Betrieb elektrischer Anlagen.
Im Messpraktikum am zweiten Tag führen Sie die wichtigsten Prüf- und Messverfahren unter Anleitung selbsttätig durch. Sie lernen die Handhabung der Messgeräte kennen und erfahren, wie Sie die Messergebnisse fachgerecht dokumentieren und beurteilen.
