Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.711 Schulungen (mit 12.574 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Optimierung von Elektromotoren und Frequenzumrichtern
- Termin auf Anfrage
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- 529,55 €
Erstellung technischer Dokumentationen für Produkte, Geräte, Anlagen und Maschinen
- Termin auf Anfrage
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- 767,55 €
- 11.11.2025- 12.11.2025
- Hattingen
- 868,70 €
Gefahrstoffbeauftragte - Modul 4: Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe
- 20.03.2026
- Berlin
- 796,11 €
Unterschiedliche Gesetze und Verordnungen fordern von der arbeitgebenden Person die Ermittlung von Gefährdungen am Arbeitsplatz und die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz. Durch die neue Gefahrstoffverordnung haben sich hierbei eine Reihe von zusätzlichen Anforderungen ergeben.
Das Modul 4 der Gefahrstoffreihe vermittelt die wesentlichen Elemente einer Gefährdungsbeurteilung und wie die gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt werden können. Dabei lernen die Teilnehmenden die notwendigen Schutzmaßnahmen festzulegen und das eigene Gefahrstoffkataster als Wissensquelle zu nutzen. Im Vordergrund dieses Seminars steht die praktische Umsetzung im betrieblichen Alltag.
Weitere Module
Modul 1: Grundlagen Gefahrstoffe
Modul 2: Fachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
Modul 3: Praxisworkshop - Lagerung von Gefahrstoffen - gemäß TRGS 510
Modul 5: Prüfung
Bei Buchung von zwei Modulen pro teilnehmender Person erhalten Sie diese zum Sonderpreis von 1.050,- Euro zzgl. MwSt.
Bei Buchung von drei Modulen pro teilnehmender Person erhalten Sie diese zum Sonderpreis von 1.640,- Euro zzgl. MwSt.
Bei Buchung aller vier Module pro teilnehmender Person erhalten Sie diese zum Sonderpreis von 2.190,- Euro zzgl. MwSt.
Themenschwerpunkte
- Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
- Die Gefahrstoffverordnung
- Gefährdungsbeurteilung
- Betriebsanweisungen und Unterweisungen
- Pflichten der arbeitgebenden Person und der Führungskräfte
- Erkennen von Gefährdungspotenzialen
- Praktische Durchführung der Gefährdungsanalyse anhand der BetrSichV
- Gefährdungs- und Belastungsfaktoren
- Effektive Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und der Maßnahmen im Arbeitsschutz
- Dokumentation und Checklisten
Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz, mit einem Punkt im Bereich Brandschutz und mit einem Punkt im Bereich Umweltschutz bewertet.
Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.
- 11.05.2026- 13.05.2026
- Magdeburg
- 1.047,20 €
Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationsverpflichtung
- 05.11.2025
- Hannover
- 702,10 €
Power Quality - für Praktiker und Netzplaner
- 21.09.2026- 22.09.2026
- Ostfildern
- 1.170,00 €
In diesem praxisorientieren Seminar werden die grundlegenden Problemstellungen und Phänomene der Netzqualität im Energieversorgungsnetz ausführlich erörtert. Ziel ist das Interpretieren und Einordnen erhaltener Messdaten zu erlernen, sowie Gegenmaßnahmen zu den verschiedenen Netzstörungen kennenzulernen. Netzplaner erhalten einen Einblick in die sich stetig verändernden Netzverhältnisse.
Das Seminar befasst sich unter anderem mit der Entstehung und Wirkung von Oberschwingungen, Flicker, Spannungseinbrüchen und transienten Überspannungen. Es werden anlagen- und netzseitige Betrachtungen mit dem Ziel angestellt, die für Netzrückwirkungen wichtigen Beeinflussungsgrößen zu erkennen, Störaufklärung zu betreiben und Abhilfemaßnahmen zu diskutieren. Dabei spielt der Einsatz von moderner Messtechnik eine entscheidende Rolle. Die anzuwendenden Normen und technischen Regelwerke für Verbrauchs-/Erzeugungsanlagen am Nieder- und Mittelspannungsnetz werden vorgestellt
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 1 VDSI-Punkt Arbeitsschutz.
Netzplaner, Anwender von Power Quality Messgeräten und allen Personen, die sich mit dem Thema Power Quality auseinandersetzen.
Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe, Sammler, Beförderer, Händler und Makler
- 20.11.2025- 21.11.2025
- Dortmund
- 903,21 €
Dieses Seminar frischt die im Grundlehrgang erworbenen Kenntnisse auf und behandelt alle aktuellen Schwerpunkte. Die Gesetzgebung sieht vor, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen alle zwei Jahre ihre Fachkunde auffrischen und durch eine Fortbildung nachweisen müssen. Für Sammler, Beförderer, Händler und Makler gilt eine dreijährige Weiterbildungspflicht.
Themenschwerpunkte
- Rechtsgrundlagen des europäischen und nationalen Abfallrechts
- Die neue europäische Abfallrichtlinie und ihre Umsetzung in nationales Recht mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Untergesetzliches Regelwerk zum Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Besondere Aspekte des Abfallrechts
- Die neue Industrieemissionsrichtlinie
- Novellierte bzw. zur Novelle anstehende bundesdeutsche Verordnungen
- Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich
- Aktuelle Entwicklungen im Abfalltransport und Gefahrgutrecht
Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit einem Punkten im Bereich Arbeitsschutz und mit einem Punkten im Bereich Umweltschutz bewertet.
Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.
Webinar
Grundlagen Nachhaltigkeit in Unternehmen
- 20.11.2025
- online
- 670,00 €
Webinar
- 27.04.2026- 28.04.2026
- online
- 1.200,00 €
Die "guten alten" analogen FM-Funkgeräte sind noch immer zu Tausenden im mobilen und stationären Einsatz. So verlässlich sie normalerweise auch funktionieren – gegen technische Fehler sind sie nicht grundsätzlich gefeit. Aber was tun, wenn der Benutzer des Funkgeräts das Gefühl hat, dass das Gerät nicht mehr ordentlich funktioniert? In der Werkstatt muss der zuständige Funkgeräte-Techniker in der Lage sein, die korrekte Funktion in allen relevanten Parametern zu prüfen und bewerten zu können.
Dieses Seminar führt in die grundsätzliche Funktionsweise von FM-Sende-Empfängern ein. Anhand europäischer Prüfvorschriften werden die relevanten Prüfparameter erläutert und alle Messungen mit einem modernen Funkgeräte-Messplatz vorgeführt.
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 1 VDSI-Punkt Arbeitsschutz.
Technisches Personal, das in Wartung, Überprüfung und Reparatur von analogen Funkgeräten eingesetzt ist.
Zielbereiche:
- Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste
- Energieversorger, Stadtwerke und Verkehrsbetriebe
- Funkwerkstätten, Speditionen
