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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.703 Schulungen (mit 12.484 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 26.02.2026- 27.02.2026
  • Dortmund
  • 1.130,50 €


Die rechtlichen Vorgaben im Arbeitsschutz fordern von Unternehmen die Einführung von Maßnahmen, die die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden positiv beeinflussen.Mit der Einführung eines professionellen Managementsystems ist es einfacher, die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Um die Vorgaben zu erfüllen, ist es notwendig, dass die involvierten Personen über das entsprechende fachlicheKnow-how verfügen.


Im Seminar werden die rechtlichen Grundlagen im Arbeitsschutz vorgestellt und besprochen. Des Weiteren lernen die Teilnehmenden die verschiedenen Instrumente und Methoden zur Planung, Steuerung, Bewertung und Verbesserung von Arbeitsschutzmanagementsystemen kennen. Es werden die Anforderungen der DIN ISO 45.001 erläutert und wie die Umsetzung in die betriebliche Praxis aussehen kann.


Themenschwerpunkte


  • Rechtliche Grundlagen des Arbeitsschutzes
  • Kurzvorstellung verschiedener Arbeitsschutzmanagementsysteme, z. B. DIN ES ISO 14.001
  • Vorteile und Nachteile verschiedenerArbeitsschutzmanagementsysteme
  • Implementierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen
  • Elemente eines Arbeitsschutzmanagementsystems
  • Verantwortung der Unternehmen
  • Dokumentationsanforderungen
  • Schnittstellen mit Qualitäts- und Umweltmanagement



Bitte beachten SieZur Qualifizierung zum internen Auditor bieten wir das Seminar ?Durchführung von internen Audits? an. Wenn Sie über Vorkenntnisse im Bereich Arbeitsschutzmanagement verfügen, können Sie ? nach Vorlage der entsprechenden Nachweise ? auch nur am Seminar ?Durchführung von internen Audits? teilnehmen.



Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.

  • 17.11.2025- 21.11.2025
  • Güstrow
  • 859,18 €


Vorsprung durch Qualifizierung

  • firmenintern
  • Ort auf Anfrage
  • 12.370,05 €


Diese Schulung vermittelt die Inhalte auf Basis der DGUV Information 209-093 Stufe 2E Einstieg B und schafft die rechtssichere Grundlage für den Umgang mit Hochvoltsystemen in der Elektromobilität.

Im Fokus der Schulung stehen praxisrelevante Inhalte zu Arbeitsschutz, Organisation, Erste Hilfe, verschiedenen Netzsystemen und den entsprechenden Schutzmaßnahmen. Die Teilnehmenden lernen, wie sie eine Gefährdungsbeurteilung, eine Arbeitsanweisung und eine Unterweisung rechtssicher und fachgerecht durchführen.

Die Inhalte werden durch praktische Übungen zur Außer- und Inbetriebnahme von Hochvoltsystemen vertieft. Damit erhalten die Teilnehmenden eine umfassende Qualifikation für das sichere Arbeiten an spannungsfreien HV-Systemen, insbesondere bei der Inbetriebnahme mit Schwerpunkt auf der Prüfung der Schutzfunktion und der Erstellung eines Prüfprotokolls.

Webinar

  • 20.11.2025
  • online
  • 922,25 €
    830,03 €
7 weitere Termine

Unternehmer sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet die Arbeitsbedingungen in ihrem Unternehmen regelmäßig zu bewerten und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Außerdem gilt es diese aktuell zu halten und alles sauber zu dokumentieren. Andernfalls drohen im Schadensfall sofort Bußgelder. Und das alles ist in der Regel mit hohem Aufwand verbunden.

Die Teilnehmenden erfahren in unserem Online-Live-Seminar, wie sie strukturiert eine belastbare, rechtssichere Gefährdungsbeurteilung nach den aktuellen Arbeitsschutzvorschriften erstellen und den Aufwand zukünftig in Grenzen halten.





  • 01.12.2025- 05.12.2025
  • Güstrow
  • 859,18 €


Vorsprung durch Qualifizierung

  • 02.02.2026- 06.02.2026
  • Hamburg
  • 2.184,84 €


Vorsprung durch Qualifizierung

Webinar

  • 06.08.2026- 07.08.2026
  • online
  • 903,21 €


Dieses Seminar frischt die im Grundlehrgang erworbenen Kenntnisse auf und behandelt alle aktuellen Schwerpunkte. Die Gesetzgebung sieht vor, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen alle zwei Jahre ihre Fachkunde auffrischen und durch eine Fortbildung nachweisen müssen. Für Sammler, Beförderer, Händler und Makler gilt eine dreijährige Weiterbildungspflicht.



Themenschwerpunkte


  • Rechtsgrundlagen des europäischen und nationalen Abfallrechts
  • Die neue europäische Abfallrichtlinie und ihre Umsetzung in nationales Recht mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Untergesetzliches Regelwerk zum Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Besondere Aspekte des Abfallrechts
  • Die neue Industrieemissionsrichtlinie
  • Novellierte bzw. zur Novelle anstehende bundesdeutsche Verordnungen
  • Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich
  • Aktuelle Entwicklungen im Abfalltransport und Gefahrgutrecht


Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit einem Punkten im Bereich Arbeitsschutz und mit einem Punkten im Bereich Umweltschutz bewertet.



Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.

Webinar

  • 24.03.2026
  • online
  • 415,31 €
1 weiterer Termin



Im Arbeitsschutz ist eine klare Kommunikation unerlässlich, weil Kommunikationsfehler sonst zu Unfällen und einer schlechten Sicherheitskultur führen können. Auf Grund dessen müssen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um die Qualität der Kommunikation zu verbessern und so die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.


Insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit spielt im Kommunikationsprozess eine entscheidende Rolle und hat damit Einfluss auf die Sicherheitskultur des Unternehmens.


Im Rahmen des Trainings erfahren die Teilnehmenden, wie zielgerichtet und überzeugend für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit argumentiert werden kann. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit lernt wie Gegenargumente in schwierigen Gesprächssituationen entkräftet und die Situationen besser gemeistert werden können.


Lehrgangszeiten
Der Schulungstag beginnt um ca. 09:00 Uhr und endet gegen 16:30 Uhr.


 
Themenschwerpunkte


  • Vertiefung Kommunikationstechniken mit Blick auf den Arbeitsschutz
  • Moderne Kommunikation von arbeitsschutzrelevanten Inhalten
  • Rechtssichere Argumentationshilfe
  • Professionelle und zielorientierte Vorbereitung und Durchführung von Gesprächen
  • Kooperationspartner und externes Unterstützungspersonal (Rollenbilder)
  • Überzeugende Argumentationen für Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Umgang mit Einwänden und Gegenargumenten in schwierigen Gesprächssituationen
  • Praxisbeispiele
  • Erfahrungsaustausch



  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 529,55 €


03-106 - Arbeits- und Gesundheitsschutz bei abwassertechnischen Anlagen Sicherheitsunterweisung nach ArbSchG § 12 und BioStoffV § 14 in Verbindung mit der TRBA 220

  • 09.12.2025- 12.12.2025
  • Köln
  • 1.724,31 €


Erfahren Sie in diesem Seminar, wann und wie Sie als Ersatzmitglied in den Betriebsrat nachrücken und erhalten einen ersten Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Betriebsratsarbeit. So können Sie kompetent und sicher Ihre Aufgaben als Ersatzmitglied wahrnehmen.

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