Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.771 Schulungen (mit 10.966 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Sachkundiger / Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen
- 14.10.2026
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Webinar
Brandschutzbeauftragter - Fortbildung
- 23.09.2026
- online
- 702,10 €
Äußerer und innerer Blitzschutz von baulichen Anlagen
- 16.11.2026- 17.11.2026
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- 1.300,00 €
Die Schäden durch Blitzschlag und Überspannungen nehmen weltweit zu. Das Seminar stellt ihre Auswirkungen vor und zeigt Möglichkeiten auf, wie sie durch Installation von inneren und äußeren Blitzschutzsystemen reduziert oder vermieden werden können.
Es wird Ihnen die richtige Anwendung beziehungsweise Ausführung der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) vermittelt. Hierbei werden nach Auswahl der Blitzschutzklasse das entsprechende Erdungssystem und die Anzahl der erforderlichen Ableitungen ermittelt sowie die Art der Fangeinrichtung gewählt.
Die DIN 18014 (Erdungsanlagen) wird auf die Belange des Blitzschutzes erläutert.
Auf die allgemeinen Grundsätze (EN 62305-1), das Risiko-Management (EN 62305-2) und (der Schutz von) elektrischen und elektronischen Systemen in baulichen Anlagen (EN 62305-4) wird in kurzer Form ebenfalls eingegangen.
Im Rahmen der Vorträge wird Gelegenheit zur Diskussion geboten.
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.
Dieses Seminar richtet sich an Referate in Städten und Gemeinden, Bauämter, Ingenieure, Planer, Sachverständige sowie ausführende Firmen.
Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen
- 05.10.2026- 08.10.2026
- Halle (Saale)
- 2.415,70 €
Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Ergonomie – im BEM-Prozess
- firmenintern
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
Arbeitsschutz, Ergonomie, Arbeitssicherheit und BEM gehören zusammen – erst ihre enge Verzahnung ermöglicht wirksame Prävention und nachhaltige Interventionen. In unserem Seminar erfahren Sie, wie Sie den BEM‑Prozess rechtssicher gestalten und Erkenntnisse aus Gefährdungsbeurteilungen, arbeitsmedizinischen Bewertungen und ergonomischen Analysen gezielt in wirksame Maßnahmen überführen. Sie lernen, wie eine systematische Verbindung von Prävention und Intervention Fehlzeiten reduziert, Rechtssicherheit stärkt und die Arbeitsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden langfristig erhält.
- Termin auf Anfrage
- auf Anfrage
Webinar
Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Ergonomie – im BEM-Prozess
- 12.10.2026
- online
- 495,00 €
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Fortbildung für Brandschutzbeauftragte / Verantwortliche Personen im Brandschutz
- 17.09.2026
- Sulzbach
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Stufe 3S: Fachkundige Person für Arbeiten an unter Spannung stehenden Hochvolt-Systemen
- 14.10.2026- 16.10.2026
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Heilbronner Aufzugstage: Trends und Normen der Aufzugstechnik
- 02.03.2027- 03.03.2027
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Die Aufzugsbranche steht vor tiefgreifenden Veränderungen. Neue regulatorische Anforderungen wie die Norm EN ISO 8100-1 und EN ISO 8100-2, zunehmende Digitalisierung von Aufzugssystemen sowie steigende Anforderungen an Arbeitssicherheit und Betreiberpflichten verändern Planung, Betrieb und Wartung von Aufzügen nachhaltig.
Gleichzeitig eröffnen technologische Entwicklungen wie Predictive Maintenance, Fernwartung und künstliche Intelligenz im Service neue Möglichkeiten für Effizienz, Sicherheit und Geschäftsmodelle. Fachleute der Branche müssen diese Entwicklungen verstehen und in ihre Praxis integrieren.
Die Heilbronner Aufzugstage bieten einen kompakten Überblick über aktuelle technische, regulatorische und wirtschaftliche Entwicklungen der Aufzugsbranche.
Die Veranstaltung vermittelt Ihnen einen strukturierten Überblick über aktuelle Normen, technische Entwicklungen und strategische Themen der Aufzugsbranche.
Nach Ihrer Teilnahme:
kennen Sie die neue Aufzugsnorm EN ISO 8100-1/2 und deren praktische Auswirkungen
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