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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.634 Schulungen (mit 12.016 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 14.04.2026- 16.04.2026
  • Dortmund
  • 1.581,51 €


Dieser behördlich anerkannte Grundlehrgang vermittelt die Kenntnisse zum Erwerb der Fachkunde im Sinne des § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV.


Themenschwerpunkte


  • Rechtliche Grundlagen (europäisches Umweltrecht, BImSchG, Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung)
  • Europäisches und nationales Recht zur Anlagensicherheit
  • Überblick über die Störfallverordnung
  • Sicherheitspflichten? Anforderungen zur Verhinderung und Begrenzung von Störfällen? Sicherheitsanalysen? Melde- und Informationspflicht
  • Aufgaben und Rechtsstellung von Störfallbeauftragten
  • Durchführung von Genehmigungsverfahren und rechtliche Auswirkungen
  • Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen und Begrenzung von Störfallauswirkungen
  • Beurteilung sicherheitstechnischer Unterlagen und Nachweis zur Errichtung, Betriebsüberwachung, Wartung, Instandhaltung und Betriebsunterbrechung von Anlagen
  • Überwachung, Beurteilung und Begrenzung von Emissionen und Immissionen bei Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs
  • Stoffeigenschaften und Auswirkungen im Störfall: chemische, physikalische, human- und ökotoxikologische Eigenschaften von Stoffen und Zubereitungen
  • Verhinderung von Störfällen und Begrenzung von Störfallauswirkungen
  • Seveso III-Richtlinie
  • Anfertigung, Fortschreibung und Beurteilung von Sicherheitsberichten
  • Erstellung von internen Alarm- und Gefahrenplänen
  • Betriebliche Sicherheitsorganisation
  • Sicherheitsmanagement-System
  • Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
  • Technischer Arbeitsschutz, Gefahrstoffrecht, Katastrophenschutzrecht
  • Erstellung von betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen
  • Information der Öffentlichkeit nach § 11 Störfallverordnung


Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz und mit vier Punkten im Bereich Umweltschutz bewertet.



Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.

  • 09.12.2025- 10.12.2025
  • Spiesen-Elversberg
  • 1.065,05 €
6 weitere Termine

03-116 - Fachkundiger nach DGUV Regel 109-003 und TRGS 611 Kühlschmierstoffe in der mechanischen Fertigung

Webinar

  • 09.04.2026- 26.11.2027
  • online
  • 4.590,00 €
1 weiterer Termin

Mit der breit angelegten Weiterbildung zur/zum Technischen Fachwirt*in vereinen Sie fundiertes betriebswirtschaftliches Wissen und technisches Können und sind als Profi für Theorie und Praxis perfekt geeignet für leitende Aufgaben in Industrie und Handwerk. Durch Ihre erworbene Doppelqualifikation im kaufmännischen und technischen Bereich stehen Ihnen zahlreiche Aufgabenfelder und vielseitige Karrieremöglichkeiten im mittleren Management offen.

  • 26.02.2026- 27.06.2026
  • Dresden
  • 3.600,00 €


Die Bearbeitung von Feuchte- und Schimmelschäden erfordert ein hohes Maß an Sachkenntnis, nicht nur um Schäden zu erkennen, ihre Sanierungsdringlichkeit zu bewerten und Sanierungskonzepte zu erstellen sondern auch in der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, die eine Sanierung mit sich bringt.

Im Rahmen dieser Fachfortbildung wird die Fachkunde nach Biostoffverordnung vermittelt, die neben den beruflichen Voraussetzungen Kenntnisse im Arbeitsschutz sowie im Umgang mit Biostoffen erfordert. Zusätzlich sind Kenntnisse zu anderen Gebäudeschadstoffen zu erwerben, die eine abweichende Bewertung der Gefährdungslage erfordern.

Die Erfassung von Schäden mittels baubiologischer und physikalischer Messverfahren ist ein weiterer Schwerpunkt, wobei neben der korrekten Anwendung die Bewertung der Untersuchungsergebnisse geübt wird. Dies ist zwingende Voraussetzung für die Bewertung einer Sanierungsdringlichkeit. Mit der Erstellung von Sanierungskonzepten erfolgen zudem Auswahl und Umsetzung verschiedener Sanierungsverfahren unter Berücksichtigung einer Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung.
Hierzu wird umfangreiches Wissen zur praktischen Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen vermittelt. Zudem werden die Themen Bauteiltrocknung, Feinreinigung und Sanierungskontrolle besprochen. Ein Schwerpunkt liegt in der Prävention. Dazu sind umfangreiche Kenntnisse der Bauphysik zu erwerben, um kritische Bauteile und Konstruktion h ...

  • 26.02.2026- 29.08.2026
  • Dresden
  • 3.900,00 €


Die Bearbeitung von Feuchte- und Schimmelschäden erfordert ein hohes Maß an Sachkenntnis, nicht nur um Schäden zu erkennen, ihre Sanierungsdringlichkeit zu bewerten und Sanierungskonzepte zu erstellen sondern auch in der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, die eine Sanierung mit sich bringt.

Im Rahmen dieser Fachfortbildung wird die Fachkunde nach Biostoffverordnung vermittelt, die neben den beruflichen Voraussetzungen Kenntnisse im Arbeitsschutz sowie im Umgang mit Biostoffen erfordert. Zusätzlich sind Kenntnisse zu anderen Gebäudeschadstoffen zu erwerben, die eine abweichende Bewertung der Gefährdungslage erfordern.

Die Erfassung von Schäden mittels baubiologischer und physikalischer Messverfahren ist ein weiterer Schwerpunkt, wobei neben der korrekten Anwendung die Bewertung der Untersuchungsergebnisse geübt wird. Dies ist zwingende Voraussetzung für die Bewertung einer Sanierungsdringlichkeit. Mit der Erstellung von Sanierungskonzepten erfolgen zudem Auswahl und Umsetzung verschiedener Sanierungsverfahren unter Berücksichtigung einer Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung.
Hierzu wird umfangreiches Wissen zur praktischen Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen vermittelt. Zudem werden die Themen Bauteiltrocknung, Feinreinigung und Sanierungskontrolle besprochen. Ein Schwerpunkt liegt in der Prävention. Dazu sind umfangreiche Kenntnisse der Bauphysik zu erwerben, um kritische Bauteile und Konstruktion h ...

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage


03-190 - Arbeitsschutzkoordinator im Anlagen- und Maschinenbau Spezielle Fachkunde und Kompetenzvermittlung zur sicheren Montage und Demontage nach Forderung der BetrSichV § 13 und dem ArbSchG § 8

  • 20.03.2026- 28.03.2026
  • Dortmund
  • 1.105,51 €
1 weiterer Termin

Behördlich anerkannter Grundlehrgang im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) bzw. des § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)


Der Lehrgang geht insgesamt über eine Dauer von vier Tagen (Zwei Wochen hintereinander jeweils freitags und samstags).



Themenschwerpunkte


? Grundlagen Umweltrecht


  • Europäisches Abfallrecht
  • Grundzüge des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
  • Landesabfallgesetze
  • Verwaltungsvorschriften
  • Abfallrechtlicher Bezug des Immissionsschutzgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes
  • Zulassung von Anlagen
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Strafrechtliche Verantwortlichkeiten und Rechtsfolge
  • Umwelthaftungsgesetz 
  • Risikominderung und Versicherungsschutz


? Rechtliche Grundlagen des europäischen und nationalen Abfallrechts? Entsorgungsvorgang? Das untergesetzliche Regelwerk mit Schwerpunktthemen? Entsorgungstechnik


  •  Chemisch-physikalische Behandlung, thermische
  • Behandlung
  • Kompostierung und Deponierung
  •  Abfalleigenschaften und Probennahme
  • Erkennung und Beprobung von Abfällen


? Art und Beschaffung von gefährlichen Gütern? Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter und von Gefahrstoffen auf der Straße? Anforderungen an Aufbau- und Ablauforganisation? Dokumentation? Abfallverwertungs- und Abfallbehandlungsanlagen? Verwertungslogistik? Abfalleigenschaften und Probennahme? Arbeitsschutz


Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit drei Punkten im Bereich Arbeitsschutz und mit zwei Punkten im Bereich Umweltschutz bewertet.


 


Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.

  • 17.04.2026
  • Frankfurt am Main
  • 850,00 €
1 weiterer Termin

Interne Sicherungsmaßnahmen

  • 08.12.2025- 10.12.2025
  • Hamburg
  • 957,95 €
6 weitere Termine

Vorsprung durch Qualifizierung

  • 16.03.2026- 17.03.2026
  • Sulzbach
  • 1.065,05 €
2 weitere Termine

03-51 - Beauftragter für den Einsatz und die Koordination von Fremdfirmen Rechtssicherer Einsatz von Fremdfirmen im Unternehmen
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