Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.634 Schulungen (mit 12.016 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
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Verhaltensorientierter Arbeitsschutz - Behavior Based Safety (BBS) (Online)
- 10.12.2025
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Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftragte gemaß DGUV Vorschrift 1 und DGUV-Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung).
Der Großteil der Arbeitsunfälle geschieht nicht auf Grund von technischen Ursachen oder fehlenden Kenntnissen, sondern lässt sich auf unsicheres Verhalten der Mitarbeitenden zurückführen. Häufig ist die Ursache für dieses Verhalten in der Vorgeschichte der beteiligten Personen zu finden.
Im Rahmen des Seminars werden Instrumente der verhaltensorientierten Arbeitssicherheit oder Behavior Based Safety (BBS) vorgestellt und gezeigt, wie diese zum einen bei passendem Einsatz Arbeitsunfälle reduzieren und vermeiden helfen und zum anderen das Bewusstsein für Arbeitssicherheit fördern können. Die Teilnehmenden erfahren, was Ursachen und Wirkungsweisen sind, wie sie zukünftig entsprechend auf falsches und richtiges Verhalten der Mitarbeitenden reagieren, Arbeitsverfahren beobachten und Ziele zur Veränderung des Verhaltens setzen können.
Themenschwerpunkte
- Definitionen? Was ist Arbeitssicherheit?? Verhalten: ?Warum verhalten wir uns so, wie wir uns verhalten??
- Grundlagen? Phasen von BBS
- Ursachen? Was verursacht Unfälle und Verletzungen?? Entstehung von Unfällen ? Untersuchung von Verhaltensmechanismen? Was sind unsichere Handlungen?? Verhalten und Gewohnheiten? Was sind die Konsequenzen?
- Präventionsmaßnahmen? Ansatzpunkte zur Verhaltensbeeinflussung? Verhaltensbezogene Maßnahmen? Sicherheitsklima? Weg zu weniger Unfällen
- Umsetzung? BBS-Zyklus? Arbeitsfelder der Fachkraft für Arbeitssicherheit? Verhaltensbezogenes Arbeitssicherheitsprogramm? Schwierigkeiten bei der Umsetzung
- Praxisbeispiele? Eigene Beispiele? Teilnehmenden-Beispiele können vorab zugeschickt werden
- Fazit? Zusammenfassung? Ausblick auf eine unfallfreie Arbeitssituation
Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.
21. Fachtagung Explosionsschutz
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Beauftragte Person für den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen
- 18.03.2026- 20.03.2026
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Zur Prüfung befähigte Person von Steigleitern, Steigeisen und Steigeisengängen
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Die elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
- 04.12.2025- 05.12.2025
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- 1.290,00 €
Elektrotechnische Tätigkeiten an Anlagen und Betriebsmitteln bergen zahlreiche Gefahren und sind daher in erster Linie ausgebildeten Fachkräften vorbehalten. In der betrieblichen Praxis dürfen aber auch Nichtelektriker bestimmte einfache elektrotechnische Arbeiten ausführen. Voraussetzung dafür ist, dass sie in Theorie und Praxis entsprechend unterwiesen wurden und unter Aufsicht einer Elektrofachkraft tätig sind.
Dieses Seminar vermittelt am ersten Tag die notwendigen theoretischen Kenntnisse über die Grundlagen der Elektrotechnik, die Gefahren durch elektrischen Strom und die erforderlichen Schutzmaßnahmen. Am zweiten Tagen trainieren Sie ausführlich den Umgang mit elektrischem Strom in typischen Aufgaben- und Einsatzbereichen elektrotechnisch unterwiesener Personen.
Die Teilnehmenden erhalten einen Fachkundenachweis, der dazu befähigt, nach einer betrieblichen Einweisung vor Ort vom eigenen Unternehmen zur elektrotechnisch unterwiesenen Person bestellt zu werden.
