Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.634 Schulungen (mit 12.016 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Elektrosicherheit für die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
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Die Elektrofachkraft für ein begrenztes Aufgabengebiet
- 15.06.2026- 16.06.2026
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Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von Elektrofachkräften (Energieelektroniker, Elektromeister, -techniker, -ingenieur) errichtet, geändert und Instand gehalten werden. So bestimmt es die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" in §3 (1). Daneben erlaubt diese Vorschrift auch Tätigkeiten an elektrischen Anlagen durch "Elektrotechnisch unterwiesene Personen" oder durch "Elektrofachkräfte für ein begrenztes Aufgabengebiet" (befähigte Personen).
Die Teilnahme am Seminar "Die elektrotechnisch unterwiesene Person" ist die Voraussetzung für dieses Seminar.
So ausgebildete Personen dürfen Eingriffe in elektrischen Anlagen vornehmen, zum Beispiel An- und Abklemmen von Motoren, Schützen, Schaltern, Stell- oder Regelgliedern, Fehlersuche in Steuerstromkreisen, Wartungsdienste und vieles mehr. Die erlaubten Tätigkeiten an elektrischen Anlagen müssen in den Bestellungsurkunden in den Firmen schriftlich festgelegt werden.
Dieses Seminar dient dem Fachkundenachweis. Die praktische Einweisung und schriftliche Bestellung zur Elektrofachkraft für ein begrenztes Aufgabengebiet muss durch einen Fachvorgesetzten (Elektromeister oder Elektroingenieur) des jeweiligen Betriebes vorgenommen werden. Die Teilnehmer erhalten dazu Durchführungshinweise.
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfac...
Risikobeurteilung und Maschinensicherheit
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Webinar
Sicherer Umbau und wesentliche Veränderung von Maschinen
- 05.03.2026
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In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie welche rechtlichen Auswirkungen ein Umbau einer Maschine haben kann und was Sie bei der Planung und Umsetzung beachten sollten.
Kurzschlussstromberechnung in Drehstromnetzen
- 09.02.2026- 10.02.2026
- Ostfildern
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Der Betrieb jeder elektrischen Anlage muss nicht nur dem normalen Betriebszustand genügen, sondern muss auch für Störfälle wie z.B. dem Auftreten von Kurz- und Erdschlüssen ausgelegt sein. Daher sind elektrische Anlagen so zu dimensionieren, dass weder Personen noch Investitionsgüter gefährdet werden. Die Bemessung, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit der Anlagen ist daher auch von der Berechnung der auftretenden Kurzschlussströme abhängig. Diese stellt eine wichtige Bemessungsgrundlage für auszuwählende Betriebsmittel dar. Daraus lässt sich eine Verpflichtung ableiten, Kurzschlussströme zu berechnen.
In dieser Veranstaltung wird die Norm DIN EN 60909 ausführlich besprochen, und es werden die einzelnen Themen mit Projekten und praktischen Beispielen am PC vertieft. Nach dem Seminar können die Teilnehmer mit den theoretischen Grundlagen der Kurzschlussberechnung die Aufgabenstellung aus dem Bereich der elektrischen Anlagen und Netze und Installationen berechnen, analysieren und beurteilen. Grundlegende Kenntnisse der Elektrotechnik werden vorausgesetzt.
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz und 2 VDSI-Punkte Brandschutz.
Dieses Seminar richtet sich an Planer, Elektroingenieure und Techniker aus der Industrie, dem Handwerk, Beh...
Brandschutzhelfer nach ASR A 2.2
- 20.04.2026
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Brandschutz für Lager und Logistikzentren
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Der Bau von Lagerhallen oder Logistikzentren erscheint simpel. Aber es gehört mehr dazu, als eine Halle mit Regalen zu planen. Vielfältige Logistikfunktionen erfordern eine Innengestaltung, der sich die Gebäudehülle unterordnet. Brandschutz setzt bei der Konstruktion und der Gebäude-/Anlagentechnik an und muss früh beachtet werden. Hochregalanlagen sind wegen der Materialkonzentration und eingeschränkter Zugänglichkeit bei der Brandbekämpfung besonders zu betrachten.
Im Seminar werden die Möglichkeiten, die die Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL) speziell für die Planung von Logistikzentren bietet, vorgestellt. Dabei werden auch die brandschutztechnischen Empfehlungen der VDI-Richtlinie 3564 für die Planung und Errichtung sowie den Betrieb von Hochregalanlagen betrachtet. Die VDI-Richtlinie schließt mit den Anforderungen für Hochregalanlagen mit Lagerguthöhen über 9 m die Lücke der MIndBauRL.
Sicheres Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen
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Kompaktkurs Hygienebeauftragte*r in Pflegeeinrichtungen
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Meistervorbereitung im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk, Teile I und II
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Die Meisterschule für Fliesenleger, Plattenleger und Mosaikleger am ELBCAMPUS
Der Meister und die Meisterin im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk sind gefragte Fachleute. Als Vorgesetzte leiten sie Mitarbeiter an, als Lehrer und Lehrerin vermitteln sie ihren Azubis das Handwerk, und als Unternehmer führen sie den eigenen Betrieb. Der Meisterkurs bietet eine tiefgehende fachliche Spezialisierung über den Gesellenabschluss hinaus, und der bestandene Meisterbrief ist ein großer Aktivposten, um ein Unternehmen aufzubauen oder zu leiten.
