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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

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Elektronische Geräte und Anlagen mit hoher Bauelementedichte unter Einbeziehung von Hard- und Software erfordern aufgrund der vielfältig voneinander abhängigen Funktionen ein Höchstmaß an Zuverlässigkeit. Auf dieser Basis kann ein fehlerfreier Betrieb über einen definierten Zeitraum aufrechterhalten werden.

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Mit entsprechenden Kenntnissen der Zuverlässigkeit, deren Berechnung sowie Entwicklung und Bewertung der Ergebnisse durchgeführter Umweltsimulations- und Lebensdauertests lassen sich zielführende Folgerungen gewinnen.
Das Seminar vermittelt Ihnen praktizierbares Wissen über Zuverlässigkeit, relevante Methoden, Prozesse und Zuverlässigkeitsmanagement.

HINWEIS:
Bitte bringen Sie Schreibzeug, ein Geodreieck und einen Taschenrechner mit e-Funktion mit.

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Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer/-innen erhalten auf der qualifizierten Teilnamebescheinigung 2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.

  • 26.10.2026- 29.10.2026
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Nach der TRGS 520 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) muss für jede Sammelstelle und für jedes Zwischenlager für Kleinmengen gefährlicher Abfälle eine zuverlässige und erfahrene Fachkraft entsprechend TRGS 520 Nr. 5.2 als Verantwortlicher und eine entsprechend qualifizierte Stellvertretung mit den erforderlichen Kenntnissen zum Erkennen der Gefahren und der notwendigen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit gefährlichen Abfällen benannt werden. Neben den weiteren Voraussetzungen zur Bestellung als Verantwortlicher (chemiespezifische Fachausbildung, Ersthelferausbildung, Schulung nach Kap. 1.3 ADR) können diese Kenntnisse durch die Teilnahme an einem Grundlehrgang mit entsprechenden Lehrgangsinhalten gemäß TRGS 520 Anlage 3 nachgewiesen werden.

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  • 02.11.2026
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Sicherheitsbewusstsein schärfen und Gefährdungen minimieren

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05-543 - Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge Fachkundige Erstellung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 1111

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1- tägige Fortbildung zur Auffrischung der Sachkunde inkl. Bioziden und Pflanzenschutzmitteln

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  • online
  • 642,60 €


Großveranstaltungen im Freien bringen besondere Herausforderungen in der Besuchersicherheit mit sich. Dieses Seminar vermittelt grundlegendes Wissen über Sicherheitskonzepte, Gefährdungsanalysen und rechtliche Vorgaben für Open-Air-Events.

Zielgruppe:

  • Betreiber und Veranstalter von In- und Outdoor-Events
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  • Mitarbeiter in Ämtern für öffentliche Ordnung, Bauaufsicht und Feuerwehr
  • Verantwortliche aus Kultur, Presse, Sportvereinen, Schulen und Gebäudemanagement

Schwerpunkte:

  • Leitung und Aufsicht bei Veranstaltungen
  • Rechtsgrundlagen und behördliche Vorgaben
  • Sicherheitskonzepte nach ARGE und MIK NRW
  • Gefährdungs- und Risikoanalysen für Großveranstaltungen
  • Grundlagen des Crowd-Managements

Das Seminar bietet praxisnahe Einblicke und sensibilisiert für potenzielle Risiken. Die Teilnehmer lernen, Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Sicherheit von Besuchern und Mitarbeitenden umzusetzen. Nach Abschluss wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Webinar

  • 23.09.2026
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Das Ein-Tages-Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, um Kühlanlagen nach der VDI-Richtlinie 2047-2 sicher und hygienegerecht zu betreiben. Nach der Einführung in die VDI 2047-2 werden die relevanten Grundlagen der Mikrobiologie sowie der Wasserchemie betrachtet. Zudem geht es um die Überwachung und Instandhaltung von Anlagen sowie um maßgebende Gesetze, Vorschriften und weitere technische Regeln.

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  • Ort auf Anfrage
  • 493,85 €
1 weiterer Termin

05-8123 - Rechtskonforme Umsetzung des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) Rechtliche Bedeutung und Anwendung im betrieblichen Alltag
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