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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.634 Schulungen (mit 12.016 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

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03-198 - Anschlagen von Lasten - Fachkunde zum sicheren Einsatz von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln Anschläger nach DGUV Information 209-013

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Jedes Unternehmen mit einem elektrotechnischen Betriebsteil ist gesetzlich verpflichtet, eine verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK) zu benennen. Diese Person trägt die Fach- und Führungsverantwortung für die Einhaltung aller elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften und trägt damit entscheidend zur Unfallprävention bei.

Diese praxisnahe Weiterbildung vermittelt in zwei Tagen fundiertes Wissen zu den relevanten Rechtsgrundlagen, organisatorischen Aufgaben und betrieblichen Verantwortlichkeiten einer vEFK. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen, den Elektrobereich ihres Unternehmens vorschriftsgemäß zu organisieren, Prüfungen effizient zu delegieren und Gefährdungen frühzeitig zu erkennen. Neben der Vermittlung theoretischer Kenntnisse stehen praxisbezogene Fallbeispiele im Fokus, um den Transfer in den Arbeitsalltag zu erleichtern.

Das Seminar richtet sich an Elektrofachkräfte, die als vEFK bestellt werden sollen oder ihre Kenntnisse über die elektrotechnische Sicherheit und rechtlichen Rahmenbedingungen vertiefen möchten.

Webinar

  • 11.12.2025
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Der Großteil der Arbeitsunfälle geschieht nicht auf Grund von technischen Ursachen oder fehlenden Kenntnissen, sondern lässt sich auf unsicheres Verhalten der Mitarbeitenden zurückführen. Häufig ist die Ursache für dieses Verhalten in der Vorgeschichte der beteiligten Personen zu finden. Die Führungskräfte beklagen, dass sich viele Mitarbeitende trotz regelmäßiger Unterweisungen und wiederholter Ansprache regelwidrig verhalten und somit Risiken eingehen. Es hat sich im Laufe der Zeit gezeigt, dass Schuldzuweisungen und Disziplinierung nicht zum gewünschten Ergebnis führen.Menschliches Verhalten wird entscheidend durch klare Konsequenzen beeinflusst. Hier setzt das Konzept des Behavior Based Safety (BBS) an und versucht, durch sicherheitsförderliche Umgebungsbedingungen die Folgen von riskantem sowie sicherem Arbeitsverhalten in den Fokus zu nehmen und entsprechend zu gestalten. 


Im Rahmen des Seminars erfahren die Führungskräfte, welche Instrumente der verhaltensorientierten Arbeitssicherheit oder Behavior Based Safety (BBS) es gibt und wie diese zum einen bei passendem Einsatz Arbeitsunfälle reduzieren und vermeiden helfen und zum anderen das Bewusstsein für Arbeitssicherheit fördern können. Die Teilnehmenden lernen, wie sie die Mitarbeitenden aktiv einbeziehen können und durch BBS dazu anregen, ein sicheres Arbeitsverhalten zu entwickeln und damit einen entscheidenden Beitrag zur Arbeitssicherheit beizutragen. 


Durch die gemeinsame Entwicklung einer Anerkennungskulturund gegenseitigen Wertschätzung im Arbeitsschutz können Unfälle analysiert und damit nach Ursachen und Lösungen geschaut werden.


Themenschwerpunkte


  • Definitionen? Was ist Arbeitssicherheit?? Verhalten: ?Warum verhalten wir uns so, wie wir uns verhalten??
  • Grundlagen? Phasen von BBS
  • Ursachen? Was verursacht Unfälle und Verletzungen?? Entstehung von Unfällen ? Untersuchung von Verhaltensmechanismen? Was sind unsichere Handlungen?? Verhalten und Gewohnheiten? Was sind die Konsequenzen?
  • Präventionsmaßnahmen? Ansatzpunkte zur Verhaltensbeeinflussung? Verhaltensbezogene Maßnahmen? Sicherheitsklima? Weg zu weniger Unfällen
  • Umsetzung? BBS-Zyklus? Arbeitsfelder der Fachkraft für Arbeitssicherheit? Verhaltensbezogenes Arbeitssicherheitsprogramm? Schwierigkeiten bei der Umsetzung
  • Praxisbeispiele? Eigene Beispiele? Teilnehmenden-Beispiele können vorab zugeschickt werden
  • Fazit? Zusammenfassung? Ausblick auf eine unfallfreie Arbeitssituation



Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.

Web Based Training

  • Beginn jederzeit möglich
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  • 160,65 €


nach den Vorgaben des SCC VAZ-Regelwerkes. Die Prüfung SCC-VAZ DOK 016 kann online abgelegt werden.
Die Prüfungen SCC-VAZ DOK 017 und SCC-VAZ DOK 018 werden als Präsenzprüfungz.B. im Schulungszentrum https://oldenworx.de durchgeführt.

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03-18 - Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern (Hochdruckreinigern) Vorgeschriebene Erst- / Jahresunterweisung nach ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.36

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  • auf Anfrage


05-858 - Sicheres Instandsetzen nach Vorgaben der BetrSichV und den mitgeltenden Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Erläuterung sowie Tipps für die Umsetzung in der Praxis

  • 18.02.2026
  • Magdeburg
  • 630,70 €
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Behördlich anerkannter Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 5

  • 15.01.2026
  • Sulzbach
  • 529,55 €
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05-624 - Fortbildung für zur Prüfung befähigte Personen im Bereich Druck nach TRBS 1203 Teil 2 Aktuelles aus den relevanten Regelwerken

  • 04.12.2025
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  • 124,95 €
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Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

  • Termin auf Anfrage
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05-590 - Erwerb des Fahrausweises zum Führen von Lkw-Ladekranen gemäß DGUV Grundsatz 309-003 und DGUV Information 214-002
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