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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

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  • 21.01.2027- 26.01.2027
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Nach der TRGS 520 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) muss für jede Sammelstelle und für jedes Zwischenlager für Kleinmengen gefährlicher Abfälle eine zuverlässige und erfahrene Fachkraft entsprechend TRGS 520 Nr. 5.2 als Verantwortlicher und eine entsprechend qualifizierte Stellvertretung mit den erforderlichen Kenntnissen zum Erkennen der Gefahren und der notwendigen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit gefährlichen Abfällen benannt werden. Neben den weiteren Voraussetzungen zur Bestellung als Verantwortlicher (chemiespezifische Fachausbildung, Ersthelferausbildung, Schulung nach Kap. 1.3 ADR) können diese Kenntnisse durch die Teilnahme an einem Grundlehrgang mit entsprechenden Lehrgangsinhalten gemäß TRGS 520 Anlage 3 nachgewiesen werden.

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  • 16.11.2026
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64-02 - Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte nach ArbSchG § 12, BetrSichV § 12, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105-100 Webinar einschl. AuS ohne besondere Maßnahmen

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Zu fast jedem Unternehmen gehören auch Lagerräume. Doch jedes Lager birgt auch ein gewisses Sicherheitsrisiko – durch Flurförderzeuge, Materialien oder die Lagerung selbst.
Bei Kontrollen prüfen Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft, ob Unternehmen die aktuellen Vorschriften im Lager korrekt umsetzen.
Die Inhouse-Schulung Lagersicherheit informiert über rechtliche Grundlagen und Pflichten im Arbeitsschutz und wie diese im Lagerbetrieb richtig umgesetzt werden können. Damit bei solchen Kontrollen nichts zu befürchten ist.

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  • 22.09.2026
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Besonders bei der Arbeit mit Gefahrstoffen müssen ständig neue gesetzliche Regelungen und Schutzmaßnahmen umgesetzt werden, um Gefahren für Mensch und Umwelt zu vermeiden.
Im Dezember wurde die neue GefStoffV veröffentlicht: Sie besagt, dass sich alle Betriebe, die mit krebserzeugenden Gefahrstoffen arbeiten, künftig ein „Ampel-Prinzip“ zur Risikobewertung anwenden müssen. Diese Regelung ist nun rechtlich bindend in die neue Gefahrstoffverordnung integriert. Das „Ampel-Prinzip“ ordnet alle Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen einem Risikobereich zu: Arbeitgeber müssen Schutzmaßnahmen entsprechend der Gefährdung festzulegen. Je höher das Risiko, desto umfangreicher müssen die Maßnahmen sein.
Nun müssen sich Unternehmen informieren, was nach wie vor in der GefStoffV wichtig ist, was diese Neuerungen konkret für sie und ihre Mitarbeitenden bedeuten und wie diese bestmöglich umgesetzt werden können.

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1- tägige Fortbildung zur Auffrischung der Sachkunde inkl. Bioziden und Pflanzenschutzmitteln

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Rechtliche und organisatorische Verantwortungen für Führungskräfte

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66-05 - Evakuierung von Gebäuden Webinar über Grundlagen, Planung und praktische Durchführung

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Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beinhaltet die gesetzliche Grundlage zur Schaffung gesunder und sicherer Arbeitsplätze. Zusammen mit dem Arbeitgeber sollen Sie als Betriebsrat in der Lage sein, Gefährdungssituationen im Betrieb frühzeitig zu erkennen, präventive Maßnahmen zu ergreifen und so die Kollegen vor Arbeitsunfällen zu schützen. Sie lernen in diesem Seminar, diese Aufgaben effektiv zu erfüllen und damit einen wichtigen Beitrag zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu leisten.

  • Termin auf Anfrage
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Arbeiten im Unternehmen mehr als 20 Mitarbeitende? Dann ist die Geschäftsführung nach § 22 SGB VII und § 20 DGUV gesetzlich verpflichtet, mindestens eine/n ausgebildete/n Sicherheitsbeauftragte/n (SiBe) zu benennen, die/der über das von der DGUV gesetzlich geforderte Fachwissen verfügt, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und darauf aufmerksam zu machen.

Unser Experte vermittelt anschaulich und praxisorientiert das Fachwissen, das SiBe benötigen, um die gesetzlichen Anforderungen der DGUV zu erfüllen

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