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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.772 Schulungen (mit 10.921 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 03.11.2026
  • Seckach
  • 353,43 €
1 weiterer Termin

Vorsprung durch Qualifizierung

  • 02.11.2026- 04.12.2026
  • Halle (Saale)
  • 1.725,50 €
2 weitere Termine

Kurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik

  • 15.04.2027
  • Magdeburg
  • 678,30 €
1 weiterer Termin

Behördlich anerkannter Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 5

  • 01.12.2026- 02.12.2026
  • Hürth
  • 1.130,50 €


Vermittlung der Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz

Weiterbildungsnachweis nach dem Arbeitsschutzgesetz §§ 3, 4, 7; DGUV Vorschrift 1 (früher BGV A1) „Grundlagen der Prävention“, § 4; DGUV Regel 113-004 (früher BGR / GUV-R 117 /126) „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“

Die Teilnehmer:innen erwerben die notwendigen Kenntnisse für die Auswahl, den Einsatz und die Handhabung von Geräten zur direkten Detektion und direkten Konzentrationsmessung toxischer Gase und Dämpfe sowie brennbarer Gase und Dämpfe zum Freimessen von Behältern und engen Räumen.

Die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Regel 113-004 -berufsgenossenschaftliche/gesetzliche Unfallversicherungen – schreiben die erforderliche Fachkunde zum Freimessen vor.

  • 24.11.2026- 25.11.2026
  • Frankfurt am Main
  • 1.724,31 €


In diesem Symposium erhalten Sie spannende Einblicke in die sich rasant wandelnde Arbeitswelt durch den digitalen Wandel. Im Fokus stehen aktuelle Entwicklungen wie die neue EU-KI-Verordnung, der Einsatz von KI in Personalprozessen, psychische Belastungen durch digitalen Stress, Cybersecurity, Datenschutz sowie Tools wie ChatGPT oder BRbase. Sie erfahren, wie Sie Risiken frühzeitig erkennen, Mitbestimmungsrechte effektiv nutzen und den digitalen Wandel aktiv mitgestalten können.

  • Termin auf Anfrage
  • auf Anfrage


04-08 - Jahresunterweisung für Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) und Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten (EFK-FT) Erfüllung der gesetzlichen Forderung nach ArbSchG § 12, BetrSichV § 12 und DGUV Vorschrift 1 § 4

  • 04.11.2026
  • Wuppertal
  • 750,00 €


Die große Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle macht deutlich, wie wichtig die regelmäßige Fortbildung durch die jährliche Pflichtunterweisung im Bereich Elektrotechnik ist. Es ist notwendig, die eigenen Kenntnisse und Fertigkeiten immer wieder auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen.

Das Seminar zeigt anhand von typischen Unfallbeispielen aus der Praxis Gefahrenpunkte auf, bewertet sie und erarbeitet gemeinsam den richtigen Umgang mit elektrotechnischen Risiken.

Gut informiert können Sie im Anschluss dann auch Ihre Mitarbeitenden entsprechend anweisen. So erhöhen Sie die Betriebssicherheit, senken das Unfallrisiko und kommen der gesetzlichen Pflicht nach.

  • 02.02.2027
  • Berlin
  • 558,11 €
5 weitere Termine

05-8115 - Update Umsetzung / Handhabung der Rechtsgrundlagen zur Erfüllung der Unternehmerpflichten nach § 13 ArbSchG Fortbildung und Auffrischung der Aufgaben, Pflichten und Verantwortung nach ArbSchG und DGUV Vorschrift 1

  • 18.01.2027
  • Bielefeld
  • 821,10 €
14 weitere Termine

Anforderungen, Gefährdungsbeurteilung, Explosionsschutzdokument

  • Termin auf Anfrage
  • auf Anfrage


63-83 - Verkehrssicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum (Baustellensicherung) außer Autobahnen (StVO, VwV-StVO, RSA, MVAS 99 und Entwurf ASR A5.2 Straßenbaustellen) Webinar
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