- Allgemeine Grundlagen (Regelwerk) - Umgang mit der Ausrüstung - Gefährdungen und Notfall (Gefährdungsbeurteilung) - Verschiedene Sicherungssysteme - Selbstentlastung - Verwenden der unterschiedlichen Ausrüstungen: Rückhalte- und Auffangsysteme - Anschlagmöglichkeiten - Rettungsübungen (Steigleiter, frei hängend, aus Fassade)
Ziele/Bildungsabschluss:
Gemäß §4 der Unfallverhütungsvorschrift ?Grundsätze der Prävention? (BGV/GUV-V A1) hat ein Unternehmen seine Mitarbeiter in der vorschriftsgemäßen Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zu Beginn zu unterweisen.
Diese eintägige Auffrischung soll den Teilnehmern das vorhandene Wissen und die Fertigkeiten vertiefen, um im alltäglichen Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung sicher umzugehen. Neben den Rechts- und sicherheitstheoretischen Grundlagen werden auch die sicheren Anschlagtechniken sowie die Steigschutz- und die Haltesysteme aufgefrischt und zeigt die möglichen Gefahren auf, die bei fehlerhafter Nutzung der PSA auftreten können.
Je nach Vorgaben einer vorhandenen Gefährdungsbeurteilung oder aufgrund der vorhandenen Arbeitssituation werden Rettungsübungen durchgeführt..
Teilnahmevoraussetzungen:
Es muss die Bescheinigung Allgemeine Unterweisung zum Einsatz von PSA gegen Absturz und PSA als Halteeinrichtung nach DGUV Regeln 112-198 + 112-199 vorhanden sein.
Lehrgangsverlauf/Methoden:
Präsenzseminar
Zielgruppe:
Dieses Seminar richtet sich an Personen, die bereits eine gültige Bescheinigung zur Anwendung von PSA erworben haben.
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