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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.634 Schulungen (mit 12.016 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 23.03.2026- 27.03.2026
  • Dortmund
  • 1.307,81 €
1 weiterer Termin

Unternehmen, in denen regelmäßig gefährliche Güter verpackt, verladen oder transportiert werden, müssen Gefahrgutbeauftragte bestellen. Innerhalb der Transportkette von gefährlichen Gütern darf niemand ohne entsprechende Schulung tätig werden. Gefahrgutbeauftragte müssen bei einem von der Industrieund Handelskammer anerkannten Schulungsträger für ihre zukünftige Tätigkeit geschult werden und eine schriftliche Prüfung vor der IHK ablegen.


Mit der Teilnahme an dieser von der IHK Dortmund anerkannten Schulung und der anschließenden Absolvierung der Prüfung erwerben die Teilnehmenden die erforderliche Sachkunde als Gefahrgutbeauftragte. Der von der IHK nach bestandener Prüfung ausgestellte EG-Schulungsnachweis ist fünf Jahre gültig. Es ist auch möglich, nur den Teil ?Straße? zu besuchen. Sprechen Sie uns an.



Themenschwerpunkte


Allgemeines


  • Nationale Rechtsvorschriften (insbesondere GbV, GGBefG, GGVSEB, GGVSee, GGAV, StVO, WHG)
  • Klassifizierung
  • Anforderungen an Verpackungen, Großpackmittel, Großverpackungen
  • Kennzeichnung, Beschriftung, Bezettelung von Versandstücken


Verkehrsträger Straße und Schiene


  • Aufbau und Systematik der besonderen Rechtsvorschriften für den Gefahrguttransport (ADR, GGVSE, RID)
  • Verantwortliche und Verantwortlichkeiten der am Transport gefährlicher Güter beteiligten Personen
  • Besonderheiten der Klassifizierung (freigestellte Güter und bedingt freigestellte Beförderungen)
  • Dokumentation (Inhalt und Verwendung der Begleitpapiere)


Die Prüfung vor der IHK Dortmund findet im Veranstaltungshotel in Dortmund am letzten Schulungstag statt.Die Prüfungsgebühr von ca. 140,? Euro wird den Teilnehmenden direkt durch die IHK in Rechnung gestellt.


Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit drei Punkten im Bereich Arbeitsschutz und mit drei Punkten im Bereich Umweltschutz bewertet.



Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.

  • 31.12.2025
  • Hamburg
  • 41,65 €


Gefahrenquellen erkennen und Mitarbeiter schützen

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage


04-160 - Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte - EFK, Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten - EFK-FT und Elektrotechnisch unterwiesene Personen -EUP nach ArbSchG § 12, BetrSichV § 12, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105-100 einschl. AuS ohne besondere Maßnahmen

  • 11.02.2026- 12.02.2026
  • Ostfildern
  • 1.310,00 €
3 weitere Termine

Netzschutzsysteme werden zum Monitoring und Sicherung von elektrischen Netzen und Anlagen eingesetzt. Die Versorgungszuverlässigkeit steht im Vordergrund. Schutzeinrichtungen müssen daher elektrische Energieerzeugungsanlagen, Transformatoren, Kabel, Leitungen und Verbraucher vor Überlastungen und Zerstörungen schützen und die fehlerhaften Situationen bei Kurz- oder Erdschlüssen sicher, selektiv und schnell abschalten. Zudem ist die Aufrechterhaltung der fehlerfreien Netzkomponenten sicher zu stellen.

Für diese Aufgaben stehen unterschiedliche Schutzeinrichtungen und Schaltgeräte zur Verfügung. An die heute im Einsatz befindlichen und auf Digitaltechnik basierenden Schutzsysteme werden in zunehmendem Maße höhere Anforderungen gestellt. Die einzelnen Schutzsysteme werden zu kommunizierenden Einheiten einer Systemtechnik ausgebaut. Jedes Schutzsystem wird mit dem Kommunikationssystem der zentralen Leittechnik überwacht und bedient. Das Seminar befasst sich mit Schutztechnik für Betriebsmittel mit Bemessungsspannungen von 0,4 kV bis 110 kV.

In diesem Seminar werden Grundlagen der Netzschutztechnik besprochen. Die einzelnen Themen werden durch praktische Beispiele anhand eines Softwareprogramms (Powerfactory) vertieft.

Voraussetzung
Grundlagen der Elektrotechnik

Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, un...

  • 27.01.2026- 29.01.2026
  • Bandelin
  • 1.887,34 €
15 weitere Termine

Vorsprung durch Qualifizierung

  • 29.04.2026
  • Münster
  • 493,85 €


03-214 - Aufbauseminar für Sicherheitsbeauftragte (SiB) nach DGUV Vorschrift 1 § 20 (6) für die Nahrungsmittelbranche Ergänzendes Praxiswissen für das Back-, Fleisch-, Gastro-, Lebensmittel-, Getränke- und Schaustellergewerbe

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 1.005,55 €


02-117 - Integrierte Managementsysteme - Integrierte Audits

E-Learning

  • 02.01.2026
  • online
  • 953,19 €
2 weitere Termine

In der heutigen Arbeitswelt gewinnt das Thema Homeoffice und mobiles Arbeiten zunehmend an Relevanz und Bedeutung. Die Flexibilität, die es bietet, ermöglicht es Ihnen, Ihre Arbeitszeit und Ihren Arbeitsort flexibler zu gestalten und Ihre Produktivität zu steigern. Doch mit dieser Flexibilität kommen auch Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Das Seminar “Rechtliche Rahmenbedingungen im Homeoffice” dient dazu, Ihnen ein umfassendes Verständnis für die Vorteile, Herausforderungen und effektiven Implementierungsstrategien dieser Arbeitsmodelle zu vermitteln.

  • 02.03.2026- 06.03.2026
  • Berchtesgaden
  • 1.892,10 €


Psychische Belastungen, Stress und Burnout erkennen und verstehen

  • 09.12.2025
  • Göttingen
  • 702,10 €
43 weitere Termine

Vorsprung durch Qualifizierung
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