Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.402 Schulungen (mit 6.836 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
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Den Betriebsratsmitgliedern wird ein Überblick zu relevanten arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Kontext der Einrichtung von Home Office, mobiler Arbeit, der Internetnutzung und digitaler Kontrollinstrumente vermittelt. Praxisorientierte Lösungen werden aufgezeigt, um angemessen zu agieren. Ein hoher Praxisbezug wird durch den Erfahrungsaustausch der Teilnehmer untereinander sichergestellt.
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Wer gesund zur Arbeit kommt, soll auch gesund wieder nach Hause gehen!
Arbeits- und Gesundheitsschutz
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ – so eindeutig formuliert es das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Trotzdem ereignen sich im langjährigen Durchschnitt über 100 meldepflichtige Arbeitsunfälle pro Stunde. Jedes Jahr sterben fast 500 Kolleginnen und Kollegen bei ihrer Arbeit. Und dies, obwohl der Arbeitgeber durch das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet ist, „die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die (…) Gesundheit möglichst vermieden (…) wird.“ Die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten muss oberstes Ziel sein! Und hier kann der Betriebsrat wichtige Weichen stellen. Denn der Gesetzgeber hat dem Betriebsrat in vielen Fällen ein eindeutiges Mitbestimmungsrecht im Hinblick auf das äußerst wichtige Thema „Arbeits- und Gesundheitsschutz“ eingeräumt.
Auf den Punkt gebracht:
In diesem neu konzipierten Online-Seminar erhalten Sie kompakt zusammengefasst das notwendige Rüstzeug, um sich als Betriebsrätin oder Betriebsrat für die Gesundheit und das Leben Ihrer Kolleginnen und Kollegen einsetzen zu können. Anhand von Beispielen aus der Praxis erfahren Sie das Wesentliche über Ihre Rechte und Pflichten und lernen Ihre Handlungsmöglichkeiten kennen.
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Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV) -Prüfung-
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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in der Praxis mit Ausblick auf CSDD und CSRD
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Sachkundelehrgang (Erstschulung) nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 4 C („kleiner Asbestschein“)
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Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635 und BetrSichV
- 14.05.2024- 15.05.2024
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Die neue DIN 15635 definiert wöchentlich durchzuführende Inspektionen und die so genannten Experteninspektion, die in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten von einer fachkundigen Person (Regalprüfer/Regalinspektor) durchgeführt werden muss.
Die Experteninspektion kann nur von Sachkundigen mit vertieften Fachkenntnissen durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Veranstaltung wird die notwendige Fachkunde zur jährlichen Prüfung von Regalanlagen auf der Grundlage der DIN EN 15635 und die Befähigung nach §10 BetrSichV vermittelt. Ihr Unternehmen kann nach Abschluss des Lehrgangs die Prüfung der Regalanlagen selber koordinieren und damit Kosten reduzieren.
Auch interessant:
Die Veranstaltung „Kraftbetriebene Regalanlagen nach DIN EN 15095 richtet sich an Teilnehmende, die das Seminar „Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635 und BetrSichV“ erfolgreich absolviert haben.
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Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!
Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt ca. 8:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet ca. gegen 16:00 Uhr.
Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz bewertet.
- 06.11.2024- 07.11.2024
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Zur Prüfung befähigte Person (Sachkundiger) von Fahrzeugen
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