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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.424 Schulungen (mit 6.871 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 25.04.2024- 26.04.2024
  • Hamburg
  • 1.297,10 €
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Vorsprung durch Qualifizierung

Webinar

  • 05.11.2024- 06.11.2024
  • online
  • 620,00 €


Bei der Planung und Ausführung von Umbau-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten sowie beim Kauf von Bestandsgebäuden müssen Schadstoffe erkannt und ihr Gefährdungspotential richtig eingeschätzt werden, um mögliche Gefahren für Gesundheit und Umwelt sowie Haftungs- und Kostenrisiken zu vermeiden.


Der Eigentümer ist verantwortlich, das von seinem Gebäude keinerlei Gefährdungen für Nutzer oder für Mitarbeiter, welche Arbeiten in dem Gebäude ausführen, ausgehen. So ist insbesondere der Planer verpflichtet, vorhanden Gebäudeschadstoffe in der Planung zu berücksichtigen. Tut er dies nicht, läuft er Gefahr, für die Folgen haften zu müssen. Eine Schadstofferkundung vor der Planung ist somit zwingend erforderlich. 


Dieses 2tägige Seminar vermittelt in kompakter und praxisorientierter Form die erforderlichen Kenntnisse für das sichere Erkennen von Gebäudeschadstoffen, die fachgerechte Entnahme von Proben und die korrekte Bewertung der Ergebnisse. Anhand von Fallbeispielen werden die Möglichkeiten der praktischen Umsetzung der geforderten Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen von Schadstoffsanierungen aufgezeigt.

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  • 702,10 €
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Aktualisierung der Kenntnisse für technische Anwendungen

Webinar

  • 23.04.2024
  • online
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Egal, ob es um die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) oder das Lieferkettengesetz geht – von kaum einem Bereich im Unternehmen fordern regulatorischen Vorgaben derart viel Information ein wie vom Personalwesen. Hinzu kommen die stetig wachsenden Reporting-Anforderungen seitens der Kunden. Fortbildungsmaßnahmen, Altersquoten, faire Entlohnung, Arbeitsunfälle und Gesundheitsmanagement sind nur einige wenige Beispiele für Themen, zu denen qualitativ und quantitativ berichtet werden muss.

Unser Online-Seminar macht sie mit den Herausforderungen vertraut, die auf die Personalabteilung im Zuge zunehmender Berichtspflichten zukommen und zeigt auf, wie Sie diesen erfolgreich begegnen können.

  • 13.05.2024- 14.05.2024
  • München
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07-50 - Brandschutztüren und Feststellanlagen Wiederkehrende Überprüfungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Landesbauordnung (LBO)

  • 06.05.2024- 07.05.2024
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  • 1.225,70 €
4 weitere Termine

Vorsprung durch Qualifizierung

  • 29.04.2024- 30.04.2024
  • Magdeburg
  • 1.082,90 €
16 weitere Termine

Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 109-017

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 493,85 €


63-104 - Sicheres Arbeiten in Laboratorien Webinar zum Umsetzen der Laborrichtlinie und der TRGS 526 in die betriebliche Praxis

  • 02.07.2024- 05.07.2024
  • Dortmund
  • 2.046,80 €
1 weiterer Termin

Behördlich anerkannter Grundlehrgang zum Erwerb der Fachkunde im Sinne § 59 und § 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (AbfBeauftrV).

Betriebsbeauftragte beraten die Betreibenden und üben eine Kontrollfunktion aus. Sie erstatten dem Unternehmer einen jährlichen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen. Dieser Lehrgang vermittelt die Fachkenntnisse gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz § 59 und § 60 an die Mitarbeitenden von Abfallerzeugern und Abfallentsorgern, die als Betriebsbeauftragte für Abfall bestellt werden sollen. Es werden auch die Anforderungen nach § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) berücksichtigt.

Zur Erfüllung dieses komplexen Aufgabenbereichs wird die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang seitens der Behörden gefordert.

Sie haben zudem die Möglichkeit, im Rahmen des Kombinierten Grundlehrgangs zum Mehrfachbeauftragten Ihre Weiterbildung zu absolvieren. Sprechen Sie uns gerne an.

Neukundenrabatt von 10% auf die erste Anmeldung
Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung

Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!

Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt um ca. 8:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet gegen 17:00 Uhr.

Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz und mit drei Punkten im Bereich Umweltschutz bewertet.

  • 07.05.2024
  • Berlin
  • 702,10 €
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Richtlinien zur Produktsicherheit
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