Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.645 Schulungen (mit 12.020 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
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Die Früherkennung von Ohr- und Gehörschäden bei Beschäftigten eines Unternehmens erfolgt mit Hilfe der Audiometrie G 20.Das Seminar vermittelt Grundwissen, um die betriebsärztlichen Lärmtestuntersuchungen an Beschäftigten durchführen und auswerten zu können. Die Teilnehmenden erhalten vertieftes Wissen rund um das Thema Physiologie des Hörens, Funktionsstörungen des Gehörs und deren Feststellung durch spezifische ?Lärmtests?.
Das Seminar trägt zum besseren Verständnis der erhobenen Befunde bei und hilft bei der weiteren ärztlichen Betreuung der Patienten. Es können gerne Beispiele aus der Praxis zum Seminar mitgebracht werden.
Themenschwerpunkte
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- Die Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 20 Lärm (DGUV: Lärm)? Handlungsanleitung/Technik? Den Siebtest (Lärm I) verstehen? Die Ergänzungsuntersuchung (Lärm II) verstehen? Die erweiterte Ergänzungsuntersuchung (Lärm III) verstehen
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Die Fortbildungspunkte werden bei der zuständigen Ärztekammer beantragt.
Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.
Online-Unterweisung: Leitern und Tritte
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Online Fortbildungslehrgang nach § 9 EfbV, §§ 4,5 AbfAEV und § 9 AbfBeauftrV
- 03.12.2025- 08.12.2025
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Neue Vorschriften und Regelwerke im Arbeits- und Gesundheitsschutz
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Befähigte Person zur Prüfung von Gasanlagen
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PL Berechnung mit der Software SISTEMA*
Funktionale Sicherheit nach EN ISO 13849-1 & Performance-Level-Berechnung praxisnah mit SISTEMA
In diesem Praxis-Workshop werden Ihnen die Anforderungen an sicherheitsbezogene Teile von Maschinensteuerungen gemäß der Norm EN ISO 13849-1:2023 auf verständliche Weise vermittelt. Der Workshop behandelt die Grundlagen der funktionalen Sicherheit, die Risikobeurteilung, die Bestimmung des Performance Levels (PL) und die Umsetzung der Norm in der Praxis. Sie lernen zentrale Begriffe kennen und ermitteln eigenständig die Kennwerte zur Berechnung von Sicherheitsfunktionen (beispielsweise MTTFd, DCavg, CCF, Kategorien). Sie lernen u.a. die Zusammenhänge korrekt einzuordnen und die für eine Performance-Level-Berechnung erforderlichen Werte aus Maschinendokumentationen und Datenblättern zu entnehmen.
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*) SISTEMA ist ein kostenloser Software-Assistent zur Bewertung sicherheitsbezogener Steuerungen von Maschinen gemäß der DIN-Norm EN ISO 13849 des IFA (Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung)
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