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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.773 Schulungen (mit 10.893 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 30.11.2026
  • Frankfurt am Main
  • 534,31 €


03-122 - Die DIN EN ISO 45001 – Revisionen, Inhalte und Umsetzung in der betrieblichen Praxis Die veränderte und moderne Arbeitswelt aus Sicht der ISO 45001:2027

  • 28.09.2026- 02.10.2026
  • Potsdam
  • 1.630,30 €
10 weitere Termine

Viele Unternehmen sind verpflichtet, entsprechend des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Abfall zu bestellen. Zu deren Aufgabenbereich gehört neben der abfallrechtlichen Überwachung und Beratung des zur Bestellung Verpflichteten und der Betriebsangehörigen auch die Kontrolle der Entsorgungslogistik sowie die Anregung und Mitarbeit bei der Entwicklung bzw. Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben muss im Vorfeld der Bestellung zum Abfallbeauftragten die notwendige Fachkunde nachgewiesen werden.

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 493,85 €
1 weiterer Termin

65-514 - Zur Prüfung befähigte Person (Sachkundiger) von Fahrzeugen Webinar zur Vermittlung der Inhalte nach DGUV Vorschrift 70

  • 05.10.2026- 06.10.2026
  • Mittenwalde
  • 1.059,10 €
2 weitere Termine

Bei ASI-Arbeiten (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten) an fest gebundenen Asbestprodukten (Asbestzement), für Tätigkeiten mit geringer Exposition, ASI-Arbeiten geringen Umfangs sowie damit zusammenhängende Transport- und Umschlagtätigkeiten müssen die Unternehmen gemäß TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 4 sicherstellen, dass die Arbeiten von einer weisungsberechtigten sachkundigen verantwortlichen Person geleitet bzw. beaufsichtigt werden. Der Nachweis der Sachkunde (gültig 6 Jahre) wird durch die Teilnahme an diesem 2-tägigen, behördlich anerkannten Lehrgang für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien erbracht, wobei die erfolgreiche Teilnahme durch eine Prüfung nachzuweisen ist. Die Teilnahme an diesem Lehrgang nach Anlage 4 schließt die Qualifikation nach Anlage 10 ein.

  • 31.12.2026
  • Hamburg
  • 41,65 €


Beruflicher Hautschutz und Schutzhandschuhe

  • Termin auf Anfrage
  • auf Anfrage


65-809 - Verantwortliche technische Führungskraft (VTFK) Webinar über Aufgaben, Pflichten und Verantwortung nach DGUV Vorschrift 1 und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Termin auf Anfrage
  • auf Anfrage


03-189 - Fortbildung der erworbenen Fachkunde zum Freimessen nach DGUV Grundsatz 313-002 und DGUV Regel 113-004

  • Termin auf Anfrage
  • auf Anfrage


05-539 - Fortbildung der zur Prüfung befähigten Person von Kranen und Hebezeugen (ehemalige Kransachkunde) sowie Anschlagmitteln Fortbildung / Auffrischung zum Sachkundeerhalt der Prüfberechtigung

  • 20.10.2026- 23.10.2026
  • Überlingen
  • 1.962,31 €


In diesem Seminar erfahren Sie, mit welchen typischen Veränderungen und Belastungen ältere Kollegen im Berufsleben konfrontiert werden. Sie lernen, wie Sie Ihre gesetzlichen Mitbestimmungsrechte nutzen können, um alters- und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zukunftsorientiert mitzugestalten, individuelle Belastungen zu reduzieren und die Potenziale älterer Beschäftigter gezielt zu fördern. Im Fokus stehen dabei praxisnahe Maßnahmen und Strategien.

Webinar

  • 19.10.2026- 22.10.2026
  • online
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Icinga 2 Aufbaukurs
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