Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.645 Schulungen (mit 12.020 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1
- 16.02.2026- 17.02.2026
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Fortbildung für Abfallbeauftragte
- 09.12.2025- 10.12.2025
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Der Lehrgang vermittelt aktuelles Fachwissen für die Tätigkeit von Abfallbeauftragten nach § 60 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und dient dem gesetzlich vorgeschriebenen Erhalt der Fachkunde. Es werden die Anforderungen nach § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) berücksichtigt.
Bitte beachten Sie:Auf Grund der neuen Gesetzgebung zur Verordnung für Betriebsbeauftragte für Abfall weisen wir darauf hin, dass unter Berücksichtigung der Übergangsfristen des § 10 AbfBeauftrVO die Teilnehmenden bereits einen Grundlehrgang zum Fachkundenachweis nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrVO absolviert haben müssen.Sofern vor dem 1. Juni 2017 der Grundlehrgang (nach altem Recht) für Abfallbeauftragte und ggfs. bereits ergänzend regelmäßig alle zwei Jahre der Fortbildungslehrgang (nach altem Recht) besucht wurde, eine Bestellung als Abfallbeauftragter derzeit aber nicht vorliegt, so sollte bei der zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde nachgefragt werden, ob ein erneuter Besuch des Grundlehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV erforderlich ist oder der Besuch des Fortbildungslehrgangs nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV als ausreichend angesehen wird.
Bitte beachten Sie, dass Sie auch die Möglichkeit haben, im Rahmen der Kombinierten Fortbildung für Mehrfachbeauftragte Ihre Weiterbildung zu absolvieren. Sprechen Sie uns gerne an.
Themenschwerpunkte
- Rechtsgrundlagen des europäischen und nationalen Abfallrechts
- Neue Regelungen der Abfallwirtschaft auf europäischer und nationaler Ebene einschließlich des untergesetzlichen Regelwerkes ? Der neue europäische Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft ? Das neue Produktrecht ?Design for Recycling? ? Neue und zur Novelle anstehende Vorschriften des europäischen und nationalen Gesetzgebers ? Abfallbeauftragten- und Entsorgungsfachbetriebeverordnung ? Gewerbeabfallverordnung ? Elektro- und Elektronikgesetz ? Verpackungsgesetz ? Batteriegesetz ? Die neue Ersatzbaustoffverordnung
- Besondere Aspekte zum Abfallrecht ? Verhältnis Abfall- zum Immissionsschutzgesetz ? Die geplante europäische Novelle zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung
- Abfallbeauftragte in der betrieblichen Praxis
- Abfalllogistik
- Abfall und Gefahrstoffe
- Abfall und Gefahrgut
Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit einem Punkt im Bereich Arbeitsschutz und mit drei Punkten im Bereich Umweltschutz bewertet.
Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.
- 05.03.2026
- Sulzbach
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- 16.03.2026
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Fortbildung für die zur Prüfung befähigte Person von definierten / festgelegten Schlauchleitungen
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Schulung: Sicherheitsbeauftragter
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Betrieblicher Brandschutz - Sicherer Umgang mit Lithium-Batterien
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Kurz & knapp: Brandgefahren durch Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus vermeiden – so geht`s richtig!
Betrieblicher Brandschutz - Sicherer Umgang mit Lithium-Batterien
Die zunehmende Verbreitung von Lithium-Batterien und wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Akkus in der Elektromobilität, wie beispielsweise bei Elektrofahrzeugen, E-Scootern und E-Bikes, sowie in vielen elektronischen Geräten, Werkzeugen und stationären Energiespeichersystemen, erfordert ein umfassendes Verständnis der speziellen Sicherheitsanforderungen im Umgang mit dieser Technologie. Lithium- Batterien sind zwar hervorragende Energiespeicher, bergen aber auch erhebliche Gefahren und Brandrisiken. Bei entsprechender Vorbereitung und verantwortungsvollem Umgang können diese Risiken und Gefahren reduziert werden. Daher ist es wichtig, sich mit der richtigen Handhabung und Brandschutzmaßnahmen vertraut zu machen.
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Gabelstaplerfahrer - Ausbildung
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