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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.773 Schulungen (mit 10.893 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • Termin auf Anfrage
  • auf Anfrage


03-45 - Ausbildung zum Ausbilder für die Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008

  • 15.02.2027
  • Sulzbach
  • 534,31 €
3 weitere Termine

06-52 - Brandschutz in Krankenhäusern und Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege Analyse von Brandschutzkonzepten sowie Empfehlungen zur Risikominimierung für Patienten und Personal

  • Termin auf Anfrage
  • auf Anfrage


03-178 - Fortbildung der zur Prüfung befähigten Person für die Prüfung von Leitern, Tritten, Steigleitern, Roll- / Fahrgerüsten und Gerüsten Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde

  • Termin auf Anfrage
  • auf Anfrage


03-25 - Zur Prüfung befähigte Person (Sachkundiger) für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz Praxisseminar in Anlehnung an die DGUV Grundsätze 312-906 und FB PSA-003 von 2019

  • 19.10.2026- 30.10.2026
  • Heilbronn
  • 583,10 €


Fit für die Prüfung

Diese Prüfungsvorbereitung für Fachkräfte für Lagerlogistik (Theorie) vermittelt Auszubildenden das prüfungsrelevante Wissen kompakt und verständlich. Der Kurs orientiert sich gezielt an den Anforderungen der schriftlichen Abschlussprüfung und unterstützt dabei, Sicherheit im Umgang mit den zentralen Themen der Lagerlogistik zu gewinnen.Zu Beginn erhalten die Teilnehmenden einen klaren Überblick über den Ablauf und die Inhalte der schriftlichen Prüfung. Anschließend wird das notwendige Fachwissen der Lagerlogistik systematisch aufgearbeitet und gefestigt.

Durch gezielte Übungsaufgaben und realitätsnahe Prüfungssimulationen wird das Gelernte vertieft und angewendet.
Ideal zur strukturierten Vorbereitung auf die theoretische Abschlussprüfung und zur sicheren Festigung des Fachwissens.

Dieser Lehrgang findet in den Räumlichkeiten der Läpple Ausbildungs GmbH Heilbronn statt. 

  • 28.09.2026- 29.09.2026
  • Berlin
  • 892,50 €


Behördlich bundesweit anerkannter Fortbildungslehrgang gemäß 5. BImSchV § 9

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. § 9 der 5. BImSchV regelt, dass Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte sich regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortbilden müssen.

Durch die Teilnahme an unserem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang halten Sie Ihre Fachkunde aufrecht, welche Sie für Ihre Tätigkeit als Immissionsschutz- und/ oder Störfallbeauftragter benötigen.

  • 25.09.2026- 11.03.2028
  • Augsburg
  • 6.200,00 €
1 weiterer Termin

Steuere Chemieprozesse, sichere Qualität und führe Teams: Als Industriemeister Chemie bist du die Schnittstelle zwischen Produktion und Management – mit besten Karrierechancen in einer stabilen Industrie.

  • 14.12.2026- 15.12.2026
  • Esslingen am Neckar
  • 1.260,00 €


Schalthandlungen sind Unternehmerpflichten! 
Hierfür bestellt der Arbeitgeber oder die verantwortliche Elektrofachkraft besonders befähigte und verantwortungsbewusste Schaltberechtigte. Diese Schaltberechtigten sind im Umgang mit Hoch- und Mittelspannungsschaltanlagen geschult und beherrschen durch das Praxistraining neben den Schaltprozessen auch die Anwendung der Fünf-Sicherheitsregeln unter realen Bedingungen. 

Denn Störungen, Fehlschaltungen oder Fehlverhalten führen häufig zu erheblichen Personen- oder/und Sachschäden. 

In dem Seminar wird die notwendige Fachkunde zum Erwerb der Schaltberechtigung vermittelt. Dazu wird im theoretischen Teil das Grundlagenwissen aufgefrischt und aktualisiert. Der zweite Seminartag ist ganz der Praxis gewidmet: es werden Schaltbeispiele erstellt und später Schritt für Schritt ausgeführt. Es stehen luftisolierte- und gasisolierte Schaltanlagen zur Verfügung an denen Schalthandlungen durchgeführt, Schaltgespräche geübt und Störungen beseitigt werden.

HINWEIS
Es ist notwendig, die übliche PSA für Schalthandlungen für den praktischen Teil mitzubringen. Ohne die Grundausstattung (Isolierender Helm mit Gesichtsschutzschirm, Sicherheitsschuhe, Arbeitskleidung, Handschuhe) ist das Betreten der Schulungsräume nicht erlaubt.

Das Seminar findet in den Räumen der Netze-BW, 
Kurt-Schumacher-Straße 35, 73728 Esslingen statt. 

Elektroi...

  • 29.09.2027- 01.10.2027
  • Ostfildern
  • 2.095,00 €
1 weiterer Termin

Kurz- und Erdschlüsse, Überlastungen sowie fehlerhafte Schaltzustände können elektrische Netze und Betriebsmittel erheblich beeinträchtigen oder zerstören sowie Personen gefährden. Netzschutztechnik muss Fehler sicher erkennen, selektiv abschalten und die fehlerfreien Netzkomponenten weiter verfügbar halten. Besonders in Anlagen von 0,4 kV bis 110 kV erfordern digitale Schutzsysteme, Schutzgeräte und Leittechnik eine fachlich fundierte Auslegung.

Die Weiterbildung erhöht die Entscheidungssicherheit bei Auswahl, Auslegung und Bewertung von Netzschutzsystemen. Sie unterstützt dabei, Fehlauslösungen, Schutzlücken und unklare Zuständigkeiten an Schnittstellen zu reduzieren. Dadurch verbessern sich Versorgungszuverlässigkeit, Anlagensicherheit und Transparenz im Netzbetrieb.

Die Weiterbildung vermittelt die Grundlagen der Netzschutztechnik für elektrische Netze, Betriebsmittel und Schutzsysteme. Im Fokus stehen Schutzprinzipien, Netzschutzeinrichtungen und typische Anwendungen in Anlagen von 0,4 kV bis 110 kV. Praxisbeispiele und Berechnungen mit PowerFactory unterstützen den Transfer in Planung, Betrieb und Instandhaltung.

Nach der Weiterbildung können Sie:

Schutzaufgaben in elektrischen Netzen fachlich einordnen 

Kurzschlussströme für netzschutztechnische Fragestellungen berechnen 

Wandler für Schutzanwendungen auslegen 

Schutzfunktionen für Betriebsmittel und Netzfehler bewerten 

  • 31.05.2027- 01.06.2027
  • Magdeburg
  • 1.178,10 €


2-tägiger anerkannter Fortbildungslehrgang nach § 28 Abs. 2 GenTSV
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Auf dem Weiterbildungsmarkt gibt es eine Vielzahl an Seminaren, Trainings und Workshops. Welches passt zu mir? Welcher Abschluss lohnt sich für meine Karriere? In unserer Infothek gehen wir auf die unterschiedlichsten Themen aus der Welt der Seminare, Weiterbildungen und Kurse ein.


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