Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.645 Schulungen (mit 12.020 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Fachkunde Absturzprävention - Grundlagenschulung
- 08.04.2026- 09.04.2026
- Biberach an der Riß
- 690,00 €
Sicherheitstechnische Systeme für Prozess- und Kraftwerksanlagen
- 10.12.2025- 11.12.2025
- Hamburg
- 1.951,60 €
Gefahrstoffbeauftragte - Modul 2: Sicherheitsdatenblätter
- 18.03.2026
- Dortmund
- 796,11 €
Nach dem Europäischen Chemikalienrecht, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), sind die herstellenden Betriebe und Lieferanten von Stoffen und Zubereitungen verpflichtet, für nahezu alle Stoffe und Zubereitungen Sicherheitsdatenblätter zu erstellen. Für diese Aufgabe ist eine sachkundige Person zu beauftragen. Bei Kontrollen der Behörden kann der Nachweis über eine Teilnahme an einer Schulung erforderlich sein. Diese benötigte Sachkunde kann nach Besuch aller vier Module des Gefahrstoffbereiches erworben oder in Kombination mit vergleichbaren Vorqualifikationen erlangt werden.
Aber auch für das Lesen und Interpretieren von Sicherheitsdatenblättern sind gewisse Kenntnisse notwendig, die in diesem Seminar vermittelt werden.
Für die Sachkunde gemäß REACH-Verordnung, Anhang II und GHS-/CLP-Verordnung zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern sind die ersten beiden Module des Gefahrstoffbeauftragten zu besuchen oder alternativ vergleichbare Vorqualifikationen der einzelnen Module nachzuweisen, da für die Sachkunde erweiterte Themenbereiche zu vermitteln sind.
Weitere Module
Modul 1: Grundlagen Gefahrstoffe
Modul 3: Praxisworkshop - Lagerung von Gefahrstoffen - gemäß TRGS 510
Modul 4: Praxisworkshop ? Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe
Modul 5: Prüfung
Bei Buchung von zwei Modulen pro teilnehmender Person erhalten Sie diese zum Sonderpreis von 1.050,- Euro zzgl. MwSt.
Bei Buchung von drei Modulen pro teilnehmender Person erhalten Sie diese zum Sonderpreis von 1.640,- Euro zzgl. MwSt.
Bei Buchung aller vier Module pro teilnehmender Person erhalten Sie diese zum Sonderpreis von 2.190,- Euro zzgl. MwSt.
Themenschwerpunkte
- Aufbau und Struktur des Sicherheitsdatenblattes nach REACH Verordnung Art. 31 und der Bekanntmachung 220
- Bedeutung des Sicherheitsdatenblattes unter Berücksichtigung von REACH und GHS
- Zu berücksichtigende Rechtsvorschriften
- Lesen und Interpretieren von Sicherheitsdatenblättern
- Notwendige Daten zur Erstellung und sinnvolle Datenquellen (Informationsquellen, Leitfäden)
- Überprüfung und Plausibilität der Daten im Sicherheitsdatenblatt
- Praktische Übungen
Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz, mit einem Punkt im Bereich Brandschutz und mit einem Punkt im Bereich Umweltschutz bewertet.
Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.
Ausbildung zum Ausbilder für Bediener von Lkw-Ladekranen
- 18.02.2026- 20.02.2026
- Sulzbach
- 1.541,05 €
Ausbildung zum betrieblichen Ergonomie-Beauftragten (TÜV)
- 03.02.2026- 05.02.2026
- Sulzbach
- 1.303,05 €
Arbeitssicherheit Aktuell & Rechtssicher
- 27.01.2026- 28.01.2026
- Reichenberg
- 1.184,05 €
2-Tage Intensiv-Seminar
Ihre Weiterbildung Arbeitssicherheit: Halten Sie sich regelmäßig auf dem neuesten Stand!
Arbeitssicherheit Aktuell & Rechtssicher
Highlight: Mit Besichtigung
Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen und beraten den Unternehmer bei der Durchführung und Sicherstellung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Dazu ist ein aktuelles Fachwissen über die rechtlichen und inhaltlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes erforderlich. Um dies zu gewährleisten, besteht die gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers, Fachkräften für Arbeitssicherheit die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Weiterbildung zu ermöglichen.
Aufgrund kontinuierlicher Veränderungen empfiehlt der Gesetzgeber auch für Sicherheitsbeauftragte eine regelmäßige Weiterbildung, um aktiv zur Unfallverhütung beitragen zu können.
Wissenstransfer: Mit Informationen zu aktuellen rechtlichen Änderungen und Hinweisen zu Neuentwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis werden ihre Kenntnisse anhand Praxisbeispielen auf den neuesten Stand gebracht.
AKTUELL wird im Seminar behandelt:
- ASR A6 Bildschirmarbeit
- Wie geht es weiter mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)?
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Die neue TRGS 520 Lagern von Kleinmengen gefährlicher Abfälle
- Anpassung der DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Online-Unterweisung: Hautgesundheit im Beruf für Arbeitgeber: innen
- 31.12.2025
- Hamburg
- 35,70 €
Brandschutzbeauftragte/r (für EIPOS-Fachplaner)
- 08.06.2026- 10.06.2026
- Dresden
- 995,00 €
Das Seminar „Brandschutzbeauftragter“ ist eine Ergänzung der EIPOS-Fachfortbildungen im Brandschutz und orientiert sich inhaltlich an der Richtlinie ´Brandschutzbeauftragte´ vfdb 12- 09/01:2021-12.
Zugangsvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss als EIPOS-Fachplaner und/oder Sachverständiger im Bereich des Brandschutzes.
Den Teilnehmern werden vertiefende Kenntnisse zu organisatorischen Brandschutzmaßnahmen und zum Brandschutzmanagement vermittelt sowie Übungen mit handbetätigten Feuerlöschgeräten durchgeführt.
- Brandschutzorganisation
- Betrieblicher Brandschutz
- Brandschutzmanagement
- Brandschutzordnung und Pläne im betrieblichen Brandschutz
- Gefährdungsbeurteilung, Brandrisiken im Betrieb
- Praxisübung: Handhabung/Übung mit Feuerlöschern zur Brandbekämpfung
Webinar
Notstromversorgung - Grundlagen
- 23.11.2026
- online
- 720,00 €
Unsere moderne Gesellschaft ist zunehmend auf eine zuverlässige Stromversorgung angewiesen. Ein Ausfall des elektrischen Verbundnetzes kann weitreichende Folgen haben. Daher ist der Einsatz von Ersatzstromversorgungsanlagen mit Notstromaggregaten entscheidend, um bei Stromausfall eine kontinuierliche Betriebssicherheit zu gewährleisten und so Risiken und Schäden zu minimieren.
Ziel dieses Seminars ist, den Teilnehmern die Grundlagen und Richtwerte für den normgerechten Aufbau und die Dimensionierung von Notstromanlagen mit Hubkolbenverbrennungsmotoren und Synchrongeneratoren zu vermitteln.
Es wird gezeigt, dass nur die detaillierte Kenntnis und Berücksichtigung aller Eigenschaften der Verbraucheranlage zu einer wirtschaftlichen und betriebssicheren Lösung führt und eine korrekte Dimensionierung des Notstromaggregats unabdingbar ist, um das Risiko möglicher Personen- und Sachschäden zu minimieren.
Anhand praktischer Beispiele werden sowohl erprobte Lösungswege aufgezeigt, als auch typische Fehlermöglichkeiten erläutert.
Ingenieure und Techniker, die mit Planung, Montage, Betrieb und Instandhaltung von Notstrom-Versorgungsanlagen befasst sind.
Fortbildung für Gefahrstoffbeauftragte (GefStoff-BA)
- 18.02.2026
- Sulzbach
- 529,55 €
