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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

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Laut Statistiken sind Gebäude mit Sprinkleranlagen deutlich sicherer: In rund 90 % der Fälle reicht die Aktivierung von ein bis zwei Sprühköpfen aus, um ein Feuer effektiv zu bekämpfen. Die durchschnittlichen Sachschäden in Gebäuden mit Sprinklern sind um bis zu 70 % geringer als in Gebäuden ohne solche Anlagen.

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Hinweis
Das Seminar ist gemäß der Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg anerkannt.
Das Seminar ist gemäß der Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen anerkannt.

Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e...

  • 20.04.2026- 21.04.2026
  • Altdorf b.Nürnberg
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Prozessorientierte Produktions- und Fertigungsabläufe, besonders in verfahrenstechnischen Anlagen, können Sicherheitsrisiken enthalten, die von den im Arbeitsschutz üblichen Gefährdungsbeurteilungen kaum systematisch mit Prozess-Bezug erfasst werden können. Unfälle in den letzten zehn Jahren haben genau das gezeigt.

Verfahrenstechnische Risikoermittlungen, die ausschließlich auf Arbeitsschutzaspekte gestützt sind, reichen deshalb nicht aus, um das Restrisiko zu berücksichtigen. Sicherheitsbetrachtungen nach HAZOP/PAAG haben hingegen den Fokus auf ganzheitlicher Prozesssicherheit.

Auf HAZOP baut die Ermittlung von Zuverlässigkeitsanforderungen (Safety Integrity Level – SIL) der Funktionalen Sicherheit auf. Sie wird häufig in Kombination mit LOPA (Layer of Protection Analysis) durchgeführt bzw. häufig schon in diese integriert.

In diesem praxisorientierten Kompaktseminar lernen Sie, wie Sie Sicherheitsbetrachtungen nach HAZOP durchführen, eine Risiko-Toleranz-Matrix für Ihren Standort aufstellen und mit einem Risikographen die SIL-Anforderungen festlegen. Die Grundlagen der Methode LOPA werden vorgestellt und Sie erfahren wie bei der qualitativen HAZOP der risikoorientierte Ansatz nach LOPA sinnvoll integriert werden kann.

Dabei wird gezeigt, wie Sie Quer-Beziehungen von FMEA, HAZOP, Risikograph und Risikomatrix zur besseren Verfahrens- und Anlagenauslegung verwenden können. Die Methoden werden in Fallbeispielen und Übungen verdeutlicht. Die Seminarunterlagen erlauben Ihnen, im Selbststudium Ihr Wissen weiter zu vertiefen.  

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63-06 - Webinar: Jährliche Sicherheitsunterweisung für Instandhalter der mechanischen und elektrischen Werkstätten

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65-809d - Verantwortliche Person (VTFK) zur Erfüllung der Unternehmerpflichten nach § 13 ArbSchG - Modul 4 Webinar über Grundlagen zum Bereitstellen / Einsatz von Arbeitsmitteln nach BetrSichV

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Wichtige Änderungen und Neuerungen für Mitarbeiter und Leiter aus dem Personalbüro und der Entgeltabrechnung
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