Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.645 Schulungen (mit 12.020 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Fachkundig unterwiesene Person – Stufe 1E
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Diese Schulung vermittelt die Inhalte auf Basis der DGUV Information 209-093 Stufe 1E und schafft die Grundlage für den rechtssicheren Umgang mit HV-Systemen in der Elektromobilität.
Mitarbeitende, die im Umfeld von Hochvoltsystemen tätig sind, benötigen ein solides Grundverständnis für die damit verbundenen elektrischen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen. Die Teilnehmenden dieser Schulung lernen die Rechte und Pflichten im deutschen Arbeitsschutzsystem kennen und erhalten Einblick in die organisatorischen Abläufe der betrieblichen Elektrosicherheit. Im fachlichen Teil wird umfassendes Grundwissen zu Hochvoltsystemen vermittelt, einschließlich typischer Gefahrenquellen, technischer Komponenten und deren grundlegender Funktionen.
Ein zentrales Ziel dieser Qualifizierung ist es, die erlaubten Tätigkeiten einer Fachkundig unterwiesenen Person (FuP) gemäß der DGUV-Qualifizierungsstufe klar abzugrenzen. Die Schulung befähigt die Teilnehmenden, im Umfeld von Hochvoltsystemen sicher zu handeln und zulässige Arbeiten rechtskonform auszuführen.
Umfassende Sachkunde - Chemikalienverbotsverordnung
- 08.12.2025- 11.12.2025
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Fortbildungslehrgang Abfallbeauftragte | EfbV | AbfAEV
- 04.12.2025- 05.12.2025
- Berlin
- 743,75 €
Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang
Unternehmen, in denen gefährliche Abfälle anfallen, sowie Beförderer und Entsorgungs(fach)betriebe haben gemäß den Vorgaben der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sowie Deponieverordnung (DepV) die Pflicht, ihre Mitarbeiter und verantwortlichen Personen regelmäßig fortzubilden.
Die Fortbildung für Efb-Verantwortliche und Betriebsbeauftragte für Abfall ist nach § 9 EfbV/AbfBeauftrV mindestens alle zwei Jahre und die Fortbildung für Beförderer/Transporteure ist nach § 5 AbfAEV mindestens alle drei Jahre vorgeschrieben. Dieser Lehrgang deckt die §§ 53, 54 KrWG ab.
Auch für die Leitung von Deponien verantwortliche Personen müssen regelmäßig an einem behördlich anerkannten Lehrgang teilnehmen.
Der zweitägige, bundesweit behördlich anerkannte Fortbildungslehrgang ermöglicht Ihnen die erfolgreiche Umsetzung der gesetzlich geforderten Verpflichtungen. Zudem werden Sie kompetent über die aktuellen Entwicklungen sowie die aktuelle Rechtsprechung im Umwelt- und Entsorgungsbereich informiert und wissen diese in der Praxis Ihres Unternehmens angemessen zu berücksichtigen.
Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677
- 16.12.2025- 17.12.2025
- Bielefeld
- 1.261,40 €
Intensivwoche Geprüfte/-r Industriemeister/-in (IHK) - Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
- 13.04.2026- 18.04.2026
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Online-Unterweisung: Pflichten des Arbeitgebers bei psychischer Belastung
- 31.12.2025
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Befähigte Person zur Prüfung bei Explosionsgefährdungen
- 15.12.2025- 18.12.2025
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Online-Unterweisung: Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
- 31.12.2025
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E-Learning
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung - online
- 05.02.2026
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In diesem Seminar lernen Sie verschiedene Arten psychischer Belastungen zu erkennen und zu bewerten. Wir bieten Ihnen nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch praktische Methoden, um diese Belastungen in Ihrem Arbeitsumfeld zu identifizieren und zu bewerten.
Sie werden befähigt, die gewonnenen Erkenntnisse unmittelbar in die Praxis umzusetzen. Wir legen besonderen Wert darauf, dass Sie nicht nur die theoretischen Grundlagen verstehen, sondern auch die praktischen Fähigkeiten erwerben, um eine effektive Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zu erstellen.
Das Seminar endet mit der Betrachtung der Förderung eines gesunden Arbeitsumfelds, um langfristig ein unterstützendes Arbeitsumfeld zu schaffen.
