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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.645 Schulungen (mit 12.020 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • firmenintern
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage


Die rechtssichere Organisation des sicheren Betriebs elektrischer oder gasbetriebener Anlagen zählt zu den zentralen Pflichten eines Unternehmers bzw. Anlagenbetreibers. Um dieser Betreiberverantwortung gerecht zu werden, braucht es ein fundiertes Verständnis der relevanten gesetzlichen Grundlagen, der Verantwortungsbereiche sowie der Delegationsmöglichkeiten an verantwortliche Personen wie Anlagenverantwortliche, verantwortliche Elektrofachkräfte (vEFK) oder Arbeitsverantwortliche.
Diese Schulung vermittelt praxisnahes Wissen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Vorschrift 3 und der DIN VDE 0105-100. Im Fokus stehen insbesondere die Definition und Abgrenzung von Verantwortlichkeiten, die sichere Delegation von Betreiberpflichten und das Vermeiden persönlicher Haftungsrisiken durch eine rechtssichere Organisation.
Je nach Bedarf kann die Schulung um spezifische Fachmodule ergänzt werden, etwa zur Betreiberverantwortung bei elektrotechnischen Anlagen oder Gasanlagen. 

  • 26.01.2026- 29.01.2026
  • Halle (Saale)
  • 2.451,40 €
20 weitere Termine

Gemäß TRBS 1203 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage


05-546 - Zur Prüfung befähigte Person von Gießpfannen in der Stahlbranche Anwendung der Inhalte aus Unfallverhütungsvorschriften auf die Prüfung von Gießpfannen

  • 03.02.2026- 04.02.2026
  • Frankfurt am Main
  • 1.422,00 €
3 weitere Termine

In diesem 1,5-tägigen Seminar erfahren Sie wie Robotersysteme und Cobots (Mensch-Roboter-Kollaboration) sicher gestaltet und in Maschinen und Anlagen integriert werden.

  • 03.03.2026- 04.03.2026
  • Ostfildern
  • 1.200,00 €
1 weiterer Termin

Die alleinige Verantwortung für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel obliegt nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), zahlreichen Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten elektrotechnischen Regeln dem Unternehmer (Arbeitgeber, Betreiber). Im Zuge einer sogenannten Deregulierung wurden bisherige Aufgaben der Überwachungsorganisationen auf die Unternehmen selbst übertragen, – mit einschneidenden Wirkungen und Folgen.

Durch diese Veränderung rechtlicher Rahmenbedingungen haben sich auch Haftungsrisiken für Unternehmen und verantwortliche Personen verschärft. Die Verantwortlichen sind hiernach verpflichtet, die Sicherheit für den Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Eigenverantwortung zu organisieren und umzusetzen.

Der Unternehmer (Betreiber, Arbeitgeber und andere gleichlautende Begriffe) hat immer die oberste Betreiberverantwortung für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gegenüber Beschäftigten, Dritten, Behörden und der Umwelt.

Die Veranstaltung zeigt detailliert auf, worauf die Verantwortlichen zu achten haben und wie weitreichend die gesetzlichen Vorschriften in die Elektro-Sicherheitsorganisation und die Arbeitsprozesse des Unternehmens eingreifen.

Bewertung und Gestaltung von Arbeitsmitteln sowie deren Gefährdungsbeurteilung in technischer, organisatorischer und personeller Hinsicht nehmen hierbei einen besonderen Stellenwert ...

  • 28.04.2026- 29.04.2026
  • Ostfildern
  • 1.210,00 €
1 weiterer Termin

In der modernen Arbeitswelt der Elektrotechnik kommt es immer wieder vor, dass unter Spannung gearbeitet werden muss. Einerseits ergibt sich das aus der Arbeit selbst, zum Beispiel bei der Fehlersuche. Andererseits führt der Wunsch nach ständiger, unterbrechungsfreier Energieversorgung dazu, dass gearbeitet werden muss, ohne vorher freizuschalten. Dazu braucht man zwingende Gründe, speziell qualifiziertes Fachpersonal (fachlich und persönlich geeignet), eine sehr gründliche Arbeitsvorbereitung sowie spezielle Werkzeuge, Betriebsmittel und Schutzausrüstungsgegenstände.

Ziel des Lehrgangs ist der Schutz von Gesundheit und Leben beim Arbeiten unter Spannung (AuS). Dazu sind alle am AuS Beteiligten zu sensibilisieren bzw. zur Einhaltung der Forderungen des Arbeitsschutzes sowie zum sicheren und möglichst gefahrlosen Arbeiten unter Spannung zu bewegen.

Der Ablauf des Lehrgangs nach DGUV-Regel 103-011 sieht vor:

  • theoretische Schulung
  • theoretische Prüfung
  • nach bestandener Prüfung praktische Schulung an realen Schaltgeräten, Schaltschränken oder sonstigen für die Praxis relevanten Betriebsmitteln.

Der Lehrgang bietet die erforderliche "Spezialausbildung in Theorie und Praxis" bis 1kV AC und schließt mit dem Erwerb des "AuS-Passes" ab.

HINWEIS
Bitte bringen Sie Ihre Persönliche Schutzausrüstung (PSA) sowie ein Lichtbild für den AuS-Pass mit.

Das Seminar ist vom...

  • 05.03.2026
  • Mainz
  • 708,05 €


1-Tag Intensiv-Seminar

Fachkunde zum Erhalt des AuS-Passes nach DGUV Regel 103-011 und DGUV Vorschrift 1

Jährliche Sicherheitsunterweisung für das Arbeiten unter Spannung (AuS)

Alle Beteiligten, die regelmäßig Arbeiten unter Spannung durchführen, müssen immer wieder unterwiesen und somit auf den aktuellen Stand der Technik sowie der normativen und rechtlichen Vorgaben hinsichtlich AuS gebracht werden. Es darf sich hierbei keine Routine einschleichen und das Gefahrenbewusstsein bei diesen Arbeiten muss dauerhaft vorhanden sein.

Ziel dieser Jahresunterweisung ist, auch bei sehr viel Routine und Praxiserfahrung, den Schutz von Gesundheit und Leben beim Arbeiten unter Spannung zu erhalten.

  • 22.06.2026- 26.06.2026
  • Ostfildern
  • 2.250,00 €
1 weiterer Termin

Mit diesem Zertifikatslehrgang werden Nicht-Elektrofachkräfte "befähigt", selbstständig wiederkehrende und festgelegte Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen durchzuführen. Unter festgelegte Tätigkeiten fallen zum Beispiel Inbetriebnahme, Instandhaltung und Wartungsarbeiten an elektrotechnischen Anlagen.

Zunehmend müssen Nicht-Elektrofachkräfte solche Arbeiten durchführen. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurde in der Durchführungsanweisung der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) die Ausbildung "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" definiert.

Auch die Handwerksordnung greift dieses Thema auf. Dort ist in § 5 zu lesen: "Wer ein Handwerk nach § 1 Abs. 1 betreibt, kann hierbei auch Arbeiten in anderen Handwerken nach § 1 Abs. 1 ausführen, wenn sie mit dem Leistungsangebot seines Gewerbes technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen".

Sie lernen den sicheren Umgang mit elektrischen Spannungen, Strömen und Anlagen, die für Laien lebensgefährlich sind. Deshalb ist eine Vermittlung der grundlegenden theoretischen Zusammenhänge (Strom, Spannung, Widerstand und Leistung) genauso wichtig, wie die Sensibilisierung für die Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms auf Lebewesen und Anlagen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die rechtlichen Grundlagen für das Arbeiten an elektrischen Anlagen und die Aufgaben und Pflichten der EFKffT...

  • 20.01.2026
  • Berlin
  • 678,30 €
10 weitere Termine

UVV-Prüfung Wechselbrücken gemäß DIN EN 283 und DIN EN 284

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 767,55 €


63-123 - Sicherer und hygienegerechter Betrieb von Verdunstungskühlanlagen nach VDI 2047 Blatt 2 Webinar zur Fachkunde nach VDI-MT 2047 Blatt 4
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