Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.643 Schulungen (mit 11.942 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
- 16.12.2025- 18.12.2025
- Leipzig
- 1.630,30 €
Arbeiten mit Absturzgefahren – PSA
- 07.10.2026
- Hürth
- 571,20 €
8 und 112-199nliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Anwenderschulung nach DPersönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Für alle Personen, die regelmäßig oder auch gelegentlich auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen im absturzgefährdeten Bereich arbeiten, gelten Vorschriften zur Anwendung von PSA gegen Absturz (PSAgA). Zur Vermeidung von Unfällen hat gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) grundsätzlich eine Unterweisung der Beschäftigten zu erfolgen. Konkretere Vorgaben machen DGUV Regel 112-198 („Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“) und DGUV Regel 112-199 („Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen“). Die Anwenderschulung ist vor der ersten Benutzung verpflichtend und in der Folge hat mindestens einmal jährlich eine entsprechende Unterweisung zu erfolgen.
Die Ausbildung berücksichtigt die geforderten Ausbildungsinhalte für die sichere Anwendung der PSAgA. Die Teilnehmer:innen erlangen umfangreiche Kenntnisse mit den einschlägigen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik.GUV Regel 112-198 und 112-199
Webinar
Arbeitsrecht für Führungskräfte – kompakt
- 24.03.2026
- online
- 495,00 €
Dieses Seminar vermittelt Ihnen praxisnah und in kompakter Form die arbeitsrechtlichen Grundlagen, die Sie für eine erfolgreiche und souveräne Mitarbeiterführung benötigen.
Webinar
Online: TRGS 520 Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Fachkunde
- 13.03.2026
- online
- 416,50 €
Fachkräfte an Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle müssen gem. TRGS 520 Nr. 5.4 einmal jährlich eine aufgabenspezifische Fortbildung zur Aktualisierung und Auffrischung ihres Wissensstandes besuchen.
Dort heißt es unter Punkt 5.4 Fortbildung:
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte mindestens einmal jährlich, in Bezug auf die Lagerung mindestens alle zwei Jahre, aufgabenspezifisch fortgebildet werden. Die Fortbildungsmaßnahmen und die Teilnehmer sind zu dokumentieren. Hilfskräfte sind entsprechend einzuweisen.
Wir bieten Ihnen dieses Seminar zur Wahrnehmung dieser Fortbildungspflicht an. Es vermittelt Ihnen die aktuellen Entwicklungen und Änderungen im Bereich Arbeitssicherheit, Gefahrstoffe, Pflichten, Verantwortlichkeiten und technische Neuerungen. Darüber hinaus dient es dem Erfahrungsaustausch unter den fachkundigen Personen bzw. Fachkräften zu aktuellen Themen aus der Praxis bei Errichtung und Betrieb von Sammelstellen gefährlicher Abfälle.
Praxisnah und anhand von Fallbeispielen aus dem Betriebsalltag, werden der Umgang, die Klassifizierung und die Sortierung von schadstoffhaltigen Abfällen behandelt. Ebenso werden Ordnungswidrigkeiten und Sanktionen, die aus der Missachtung gefahrgutrechtlicher und angrenzender Vorschriften (Arbeitssicherheit) resultieren können, besprochen.
Zur geforderten Dokumentation der Fortbildungsmaßnahme erhalten alle Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.
Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) – in der Industrie
- firmenintern
- Ort auf Anfrage
- 2.474,01 €
Die VEFK nach DIN VDE 1000-10 übernimmt unter anderem unternehmerische Pflichten im Bereich der Elektrosicherheit und fungiert als zentrale Schnittstelle zwischen betrieblichen Abläufen, rechtlichen Anforderungen und technischer Praxis. Voraussetzung für diese Rolle sind neben fundierten elektrotechnischen Fachkenntnissen auch umfangreiche Kenntnisse über die rechtlichen, organisatorischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen an den Betrieb elektrischer Anlagen.
Diese Schulung vermittelt das notwendige Wissen, um die Funktion der verantwortlichen Elektrofachkraft rechtskonform, fachlich fundiert und organisatorisch wirksam ausfüllen zu können. Das schafft mehr Sicherheit, Klarheit und Rechtssicherheit im elektrotechnischen Betrieb.
Praxisworkshop Elektrothermografie
- 14.07.2026- 15.07.2026
- Köln
- 1.654,10 €
Auf Wunsch zahlreicher Teilnehmender von Thermografie-Grundlagenkursen wurde dieser zweitägige, ausschließlich praxisorientierte Workshop entwickelt. Er soll die praktische Umsetzung des in den Grundlagenkursen vermittelten Wissens aufzeigen und in der direkten Anwendung vertiefen.
Am ersten Tag werden praxisrelevante Themen, wie typische thermische Anzeigen, Fehlerbewertung, Vorgehensweise, Sicherheitsaspekte usw., sowie eine Reihe anspruchsvoller Praxisbeispiele besprochen. Am zweiten Tag führen die Teilnehmenden in einem Industrieunternehmen an realen Elektroanlagen eine thermografische Untersuchung durch. Die gefundenen Auffälligkeiten/Ergebnisse werden gemeinsam ausgewertet und diskutiert. Zu dieser thermografischen Untersuchung vor Ort muss die komplette persönliche Schutzausrüstung (PSA) mitgebracht werden, bestehend aus Helm, Brille, Jacke, Hose und Schuhen. Eine Ausrüstung in Baumarktqualität reicht nicht aus. Ohne persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist eine Teilnahme am praktischen Teil des Lehrgangs nicht möglich. Diese kann gegebenenfalls ausgeliehen werden. Bitte fragen Sie vor der Buchung bei uns an.
Die Teilnehmenden können eigene Thermogramme aus ihrer Praxis mitbringen und zur Diskussion stellen.
20,6 Unterrichtseinheiten bzw. 15,5 Zeitstunden gemäß IDD Für die praktische Arbeit muss die eigene Infrarotkamera mitgebracht werden. Ein PC mit der entsprechenden Analysesoftware ist nicht unbedingt erforderlich, sofern die IR-Kamera eine ausreichende Nachbearbeitung der gespeicherten Thermogramme erlaubt. Industrieunternehmen, die ihre Elektroanlagen für die thermografische Inspektion zur Verfügung stellen, können wechseln. Daher werden Name und Adresse des Unternehmens jeweils am ersten Tag bekannt gegeben.
Webinar
Changeover to the new Machinery Regulation
- 09.12.2025
- online
- 480,00 €
Webinar: Jährliches Update im Maschinenbau
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- 261,80 €
Zertifizierungslehrgang: Certified AML & Anti Fraud Officer
- 13.04.2026- 17.04.2026
- Frankfurt am Main
- 4.510,10 €
- AML als Teil des Risikomanagements und im Spannungsfeld der MaRisk-Compliance
- Aufgaben und Pflichten der Verpflichteten gem. aktueller gesetzlicher Anforderungen in Anwendung des GwG, KWG, VAG u. a. regulatorischer Vorgaben
- Strafbare Handlungen gem. § 25h KWG
- Risikoanalyse Geldwäsche
- Indizien zur Erkennung von Geldwäsche und strafbaren Handlungen und deren Feststellung in modernen IT-Systemen
- Sanktions- und Embargobestimmun
Ausbildung für Laserschutzbeauftragte
- 16.04.2026- 17.04.2026
- Ostfildern
- 1.200,00 €
Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei der Anwendung von Lasern werden insbesondere durch die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV, zuletzt geändert Oktober 2017) und durch Beachtung der Festlegungen und beispielhaften Maßnahmen in den Technischen Regeln TROS Laserstrahlung (aktuelle Fassung Dezember 2018; Änderung der TROS Laserstrahlung Teil "Allgemeines" August 2021) erfüllt. Der Arbeitgeber hat hierzu für den Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 gemäß § 5 Absatz 2 der OStrV einen Laserschutzbeauftragten (LSB) schriftlich zu bestellen. Die erforderlichen Fachkenntnisse sind dabei durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch spezifische Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten.
Der Laserschutzbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen und bei der Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4, und zwar für die Laser-Einrichtungen bzw. -Anlagen, für die er bestellt wurde. Zur Erfüllung dieser Aufgaben vermitteln Experten in diesem Lehrgang die erforderlichen Fachkenntnisse zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen sowie zu persönlichen Schutzausrüstungen. Darüber hinaus werden die grundlegenden Regelwerke des Arbeitsschutzes, die charakteristischen Eigenschaften und Kenngrößen der Laserstrahlung, die Laserklasseneinteilung, die Bedeutung der Exposit...
