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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

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Um dieser Forderung nachzukommen, bieten sich auch Schulungen zum Erhalt der Fachkunde an. Basierend auf der Grundqualifikation der Stufe bzw. Stufe bestehen die Schulungen zum Erhalt der Fachkunde aus einer bedarfsorientierten Auswahl aus den in der Grundqualifikation abgedeckten Themenbereichen.

Sie erhalten, eine

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Die Veranstaltung wendet sich an,

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Voraussetzungen:

vorhan...

Webinar

  • 24.11.2027- 25.11.2027
  • online
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1 weiterer Termin

Messwandler stellen in der Energieversorgung das Bindeglied zwischen der Netzseite und der sekundären Schutz- und Messtechnik dar. Ihre Aufgabe ist die phasenkorrekte Abbildung der primären Messgrößen Strom und Spannung auf der Sekundärseite. Betriebssicherheit, Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit sind hierbei wichtige Aspekte.

Das Seminar beleuchtet von der anlagentechnischen Seite die mechanischen und elektrischen Anforderungen an Strom- und Spannungswandler und Sensoren, um Mess-, Schutz- und Überwachungsfunktionen für Mittel- und Hochspannungsnetze zuverlässig zu erfüllen. Es werden Hintergründe zu magnetischen Auslegungen vermittelt.
Anhand von Beispielen werden elektrische und konstruktive Auslegungen verdeutlicht. Begleitende prüftechnische Fragestellungen werden diskutiert, auch die Vor-Ort-Prüfungen. Das Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung des aktuellen Standes der Technik bei Wandlern und Sensoren für moderne Schaltanlagen, wobei auch optische Sensoren und Nicht-konventionelle Sensoren angesprochen werden.
Aktuelle Themen auf dem Gebiet der Power Quality und der Ferroresonanz runden das Seminar ab.

Das Seminar richtet sich an Führungskräfte und Verantwortliche auf den Gebieten Netzbetrieb, Mess- und Schutztechnik.  
Es bietet die Möglichkeit, einen praxisorientierten Überblick über den Stand der Technik zu erhalten.

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Dieses Seminar qualifiziert Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK) zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gemäß DGUV Vorschrift 3.

Handwerker dürfen kleine elektrotechnische Arbeiten innerhalb ihres Gewerks nur dann ausführen, wenn sie eine Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) absolviert haben.

Als EFKffT können auch Mitarbeiter ohne vollständige elektrotechnische Ausbildung wiederkehrende, klar definierte Arbeiten an Betriebsmitteln durchführen, sofern diese Tätigkeiten in einer schriftlichen Arbeitsanweisung vom Unternehmer festgelegt wurden. Die erforderlichen Ausbildungsinhalte sind im DGUV Grundsatz 303-001 beschrieben.

  • Termin auf Anfrage
  • auf Anfrage


03-44 - Ausbildung zum Ausbilder für Fahrer von Flurförderzeugen nach DGUV Grundsatz 308-001

  • 28.10.2026- 29.10.2026
  • Frankfurt am Main
  • 1.426,81 €


Die Überlastungsanzeige ist das Instrument für Mitarbeiter, um auf übermäßigen Leistungs- und Verantwortungsdruck aufmerksam zu machen und ihre Belastungsgrenze zu signalisieren. Sie ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Mitarbeitende regelmäßig ihre Aufgaben nicht mehr in der vorgegebenen Zeit oder in der erwarteten Qualität bewältigen können. Ein gut informierter und aktiver Betriebsrat kann eine entscheidende Rolle dabei spielen, diese Anzeigen effektiv zu nutzen und damit die Arbeitsbedingungen zu verbessern. In diesem Seminar erfahren Sie, welche Angaben zur Überlastung unbedingt notwendig sind und welche Spielregeln insgesamt beachtet werden müssen. Nutzen Sie unsere Vorlagen und Muster für die Erarbeitung einer Betriebsvereinbarung. Diese Vorlagen helfen Ihnen dabei, sinnvolle und auf Ihren Betrieb zugeschnittene Regelungen zu entwickeln.

  • Termin auf Anfrage
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03-226 - Ausbilderseminar - Ladungssicherung

  • 07.10.2026- 09.10.2026
  • Bremen
  • 1.570,80 €
1 weiterer Termin

Bestandteil der Fachkunde für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen - Umgang mit Gefahrstoffen nach DGUV 313-003
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