Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.768 Schulungen (mit 10.875 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Seminar: Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstofftätigkeiten
- 01.02.2027- 03.02.2027
- Bad Zwischenahn
- 1.618,40 €
Ausbildung zum Ausbilder für Fahrer von Flurförderzeugen nach DGUV Grundsatz 308-001
- 19.10.2026- 21.10.2026
- Nürnberg
- 1.545,81 €
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten – Basisschulung
- firmenintern
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
Festgelegte Tätigkeiten sind regelmäßig wiederkehrende Arbeiten, die durch eine Arbeitsanweisung eindeutig beschrieben sind. Dazu zählen etwa der Austausch von Komponenten, das Anschließen elektrischer Betriebsmittel, einfache Instandhaltungsarbeiten oder Funktionsprüfungen – typische Aufgaben im technischen Service, in Fertigung, Facility Management oder Werkstätten.
Die Schulung vermittelt elektrotechnische Grundkenntnisse, rechtliche Grundlagen, Gefährdungen durch elektrischen Strom sowie Schutzmaßnahmen. Grundlage sind die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 und des DGUV Grundsatzes 303-001 (Anhang 1).
Die Basisschulung ist modular aufgebaut und kann an betriebliche Anforderungen angepasst werden. Zusätzlich ist eine spezifische Unterweisung zu den Tätigkeiten vor Ort durch das Unternehmen notwendig. Alternativ bieten wir eine individuelle Aufbauschulung mit kundenspezifischen Inhalten an – ideal zur vertiefenden Qualifikation direkt am Arbeitsplatz.
So erhalten Unternehmen rechtssichere Strukturen für elektrische Arbeiten, während Mitarbeitende befähigt werden, sichere und fachgerechte Tätigkeiten im Niederspannungsbereich auszuführen.
Ausbilderseminar - Ladungssicherung
- 18.11.2026- 20.11.2026
- Hattingen
- 1.307,81 €
Webinar
Professionelles Hygienemanagement
- 09.11.2026- 11.11.2026
- online
- 299,00 €
Arbeitsschutzmanagementsystemauditor (TÜV)
- Termin auf Anfrage
- auf Anfrage
Aufbau und Änderungen von Gassystemen - Stufe 3E
- firmenintern
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
Die Schulung „Aufbau und Änderungen von Gassystemen – Stufe 3E“ vermittelt die Inhalte der DGUV FBHM-099 Qualifikationsstufe 3E und richtet sich an Fachkräfte, die Gassysteme für Fahrzeuge selbstständig aufbauen, anpassen, prüfen und dokumentieren, insbesondere im Entwicklungs- und Erprobungsumfeld.
Im Mittelpunkt stehen sowohl technische Aspekte wie der fachgerechte Auf- und Umbau von Gassystemen als auch die organisatorischen Anforderungen zur Inbetriebnahme, Dokumentation und Sicherheitsprüfung. Die Schulung setzt fundierte Kenntnisse aus Stufe 2E voraus und qualifiziert zur eigenverantwortlichen Durchführung einschließlich der Übernahme fachlicher Verantwortung.
Teilnehmende lernen unter anderem, wie sie Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsanweisungen und Unterweisungen erstellen und durchführen, beispielsweise für Beschäftigte mit den Qualifikationsstufen E, 1E oder 2E. Damit eignet sich diese Schulung besonders für Personen, die Gassysteme nicht nur bedienen, sondern technisch und organisatorisch verantworten.
Hinweis: Bei Fahrzeugen mit zusätzlichem Hochvolt-System ist eine ergänzende Qualifikation nach DGUV Information 209-093 erforderlich.
- 15.10.2026- 16.10.2026
- Essen
- 1.261,40 €
Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte nach DGUV Vorschrift 1 § 20 (6)
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- 493,85 €
E-Learning
Gefährdungsbeurteilung meistern: Vom Gesetz zur praktischen Umsetzung
- 19.11.2026
- online
- 195,00 €
In diesem Seminar liegt der Fokus auf der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (GBU) gemäß den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen. Die rechtlichen Grundlagen gemäß §5 ArbSchG, der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) werden ausführlich behandelt und praxisnah vermittelt.
Die Teilnehmer werden auf die Erstellung einer GBU vorbereitet, dabei wird die Festlegung des Rahmens und der Zuständigkeiten im Unternehmen erörtert. Es werden auch die ersten Schritte zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung besprochen, inklusive Methoden und Werkzeugen zur Erfassung und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz.
Die Teilnehmer werden aktiv an Übungen dazu arbeiten und gemeinsam eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Die Anwendung von Checklisten und Vorlagen wird ebenfalls behandelt, um den Teilnehmern konkrete Handlungsempfehlungen an die Hand zu geben.
Durch die Vorstellung von Praxisbeispielen aus verschiedenen Branchen erhalten die Teilnehmer einen Einblick in die Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung in der Realität. Es besteht zudem die Möglichkeit zur Diskussion und zum Austausch über bewährte Praktiken und Lösungsansätze. Das Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, eigenständig eine Gefährdungsbeurteilung gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu erstellen und umzusetzen.
