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Überstunden im TVöD u.a.: Aktuelle Rechtslage bei Vollzeit und Teilzeit
- 16.04.2024
- online
- 297,50 €
Das Urteil des EuGH hat insbesondere in den Betrieben zu Verunsicherungen geführt, die den TVöD oder in Wortlaut und Inhalt gleiche tarifvertragliche bzw. kirchenrechtliche Bestimmungen anwenden. Denn das Bundesarbeitsgericht hatte mit seinem letzten "TVöD-Überstundenurteil" vom 15. Oktober 2021 (6 AZR 253/19) ausdrücklich festgelegt, dass Überstunden auch für Teilzeitbeschäftigte erst ab Überschreiten der für Vollzeitkräfte geltenden Kriterien anfallen: Denn um zuschlagspflichtige Überstunden handelt es sich laut BAG bei Anwendung des TVöD erst bei den auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden.
Das BAG hat in seinem o.g. Urteil ausführlich begründet, warum die spezifischen TvöD-Überstundenregelungen nach seiner Auffassung weder den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz noch den speziellen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz verletzen sowie, dass keine Diskriminierung i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz oder wegen des Geschlechts i.S.v. § 1, § 3 Abs. 2 u. § 7 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vorliegt. Das BAG hatte also sein "TVöD-Überstundenurteil" in Kenntnis der Rechtslage und der bisherigen EuGH-Rechtsprechung entsprechend abgesichert.
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Arbeitsrecht Aufbau – Regelungen zum Ausstieg auf Zeit - Online
- 25.04.2024- 26.04.2024
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Arbeitsrecht Aufbau – Regelungen zum Ausstieg auf Zeit
- 02.04.2024- 03.04.2024
- Hamburg
- 1.666,00 €
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- 03.06.2024- 04.06.2024
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Arbeitszeitrecht in der betrieblichen Praxis
- 17.06.2024- 18.06.2024
- online
- 1.660,05 €
2-Tage Intensiv-Seminar
Grundlagen und aktuelle Entwicklungen
Arbeitszeitrecht in der betrieblichen Praxis
Flexible Arbeitszeitmodelle tragen erheblich zum Unternehmenserfolg bei. Arbeitgeber können flexibel auf veränderte wirtschaftliche Bedingungen reagieren, zugleich ist eine ausgewogene Work-Life-Balance in der modernen Arbeitswelt ein wesentlicher Faktor der Gewinnung und Bindung von Arbeitnehmenden.
Im Seminar lernen Sie die neuesten Entwicklungen und „Knackpunkte“ im Arbeitszeitschutzrecht, Vergütung und Mitbestimmung kennen. Sie erfahren, wie Sie Compliance-Risiken vermeiden und rechtssichere Regelungen in Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarungen treffen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über den richtigen und rechtssicheren Umgang mit Reisezeiten, Rufbereitschaft, Überstundenzuschlägen für Teilzeitbeschäftigte, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub, Zeitkonten und Langzeitkonten, die Vertretung kurzfristiger Personalausfälle und die pragmatische Umsetzung des neuen Nachweisgesetzes. Unterstützend erhalten Sie zahlreiche Checklisten, Excel-Tools und Mustertexte für den täglichen Gebrauch.